Die Gemeindeverwaltung kommt derzeit offenbar mit ihren Aufgaben nicht mehr nach. Im Gemeinderat werden immer wieder Versäumnisse angemahnt, die Bürgermeister Markus Böck nur mit einem Schulterzucken abtun kann. „Es bleibt vieles liegen“, räumt er unumwunden ein.
Zwei vom Gemeinderat schon vor Jahresfrist als nötig angesehene neue Stellen sind wegen der Ausgabensperre der Gemeinde im Gefolge des Corona-bedingten Steuerausfälle noch nicht besetzt. Zwei weitere Mitarbeiter hat der neue Bürgermeister dringend erbeten – und jetzt muss das Rathaus auch noch Dienste des Gesundheitsamtes in der Verfolgung von Corona-Kontaktpersonen leisten.
In einer umfassenden Bestandsaufnahme, einmal mehr rechtswidrig hinter verschlossenen Türen, hat der Gemeinderat jetzt Verbesserungen eingeleitet. Die zwei neuen Stellen in Haupt- und Personalverwaltung, die Böck nach fünf Monaten Einarbeitung im Rathaus angemahnt hatte, wurden genehmigt.
Außerdem sollen die beiden noch unter Bürgermeister Christian Kuchlbauer geschaffenen Stellen eines Klimamanagers und eines Wirtschafts- und Tourismus-Referenten unverzüglich besetzt werden.
In der Sitzung kam man überein, zur Not heuer noch einen Nachtragshaushalt aufzulegen, um die Stellen formal zu schaffen, damit sie auch rechtsgültig ausgeschrieben werden können. Den Antrag für eine staatliche Förderung des Klimaschutzmanagements hat die Gemeinde bereits auf den Weg gebracht.
Erleichterung in der zusätzlichen Corona-Tätigkeit soll auch aus dem Landratsamt kommen. Zwei Teilzeitkräfte für die ans Rathaus übertragenen Aufgaben der Corona-Verfolgung sind nach den Herbstferien anvisiert. „Die Corona-Aufgaben waren jetzt noch der Gipfel“, umreißt Böck die Belastungssituation seines Hauses.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine Einschätzung der Rechtswidrigkeit begründet sich darin, dass gemäß der Veröffentlichung des Beschlusses zwei neue Stellen im Rathaus nichtöffentlich geschaffen wurden.
Für Veränderungen des Stellenplans gilt aber grundsätzlich das Gebot der Öffentlichkeit, Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Diese Einschätzung hatte mir die Rechtsaufsicht im Landratsamt bestätigt, daher der Link auf die entsprechenden Ausführungen mit Zitat der Rechtsaufsicht.
Welche “Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner” sehen Sie denn, wenn mit Steuergeld zwei Stellen geschaffen werden? Damit sind keinerlei Namen verbunden und folglich auch keinerlei persönliche Betroffenheit.
Sollten die Stellen gleich besetzt worden sein oder ihre Besetzung in irgendeinem Zusammenhang mit bestehenden Arbeitsverhältnissen stehen, wäre das in der Tat nichtöffentlich zu behandeln; in keinem Fall darf aber die grundsätzliche Schaffung der Stellen nichtöffentlich sein.
Eine Schaffung von Personalstellen in der öffentlichen Verwaltung ist für interessierte Bürger und Wähler genauso relevant wie jede andere Mittelverwendung durch die Gemeinde und folglich muss auch die inhaltliche Begründung und ggf. politische Debatte öffentlich geführt werden.
Schöne Grüße
Klaus Bachhuber
Sehr geehrter Herr Bachhuber,
der kleine Nebensatz „einmal mehr rechtswidrig hinter verschlossenen Türen“ stört mich ein wenig. Er ist für mich weder nachvollziehbar noch kann ich erkennen, wie Sie zu der Meinung kommen.
Der verlinkte Artikel hat nichts mit dem Vorgehen der letzten nichtöffentlichen Sitzungen zu tun.
Der von Ihnen angeführte Art. 52 GO besagt „Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.“
Dementsprechend wurde gehandelt, beraten, abgestimmt und die Nichtöffentlichkeit der Beschlüsse aufgehoben.
Da Ihnen die Inhalte der Debatte der nichtöffentlichen Sitzungen nicht bekannt sein dürften, können Sie hier eine solche Behauptung auch nicht aufstellen. Falls doch, hat wohl jemand anders rechtswidrig gehandelt.
Markus Böck
Erster Bürgermeister