Vertie­fende Anmer­kungen zum Artikel „Insi­der­wissen brüh­warm“

“Das ist so”, bescheidet Bürger­meister Kuch­l­bauer zu seiner Lesart von Rechts­an­sprü­chen auf Öffent­lich­keit. Trotz dieser schlüs­sigen Argu­men­ta­tion noch ein paar vertie­fende Anmer­kungen:

In mehreren Gemein­de­rats­sit­zungen unter Bürger­meister Chris­tian Kuch­l­bauer wurden Anträge von Gewer­be­ver­band und Grünen, eine Stelle eines Gewer­be­be­auf­tragten im Rathaus zu schaffen, öffent­lich behan­delt.

In der Gemein­de­rats­sit­zung vom 25.09.18 hat Bürger­meister Kuch­l­bauer in öffent­li­cher Sitzung über die Aufsto­ckung einer Perso­nal­stelle beraten lassen unter öffent­li­cher Nennung von Stel­len­be­zeich­nung, Stun­den­zahl und Vergü­tung.

Der Antrag der CSU auf Schaf­fung einer Stelle für Touris­mus­för­de­rung wurde von Bürger­meister Kuch­l­bauer nicht­öf­fent­lich vorbe­raten. Die ableh­nende Abstim­mung erfolgte dann in öffent­li­cher Sitzung.

Über die Schaf­fung einer Stelle eines Gewer­be­auf­tragten wurde 2019 nicht­öf­fent­lich entschieden.

Am Bier­tisch, bei einer Vorstands­sit­zung des Touris­mus­ver­eins, hat der Bürger­meister darüber berichtet. Auf Vorhalt der eben­falls in dem Gremium anwe­senden Gemein­de­rätin Ingrid Lind­büchl, die Entschei­dung sei auf Kuch­l­bauers Anord­nung nicht­öf­fent­lich, hat er die Ausfüh­rungen abge­bro­chen.

In seiner Stel­lung­nahme gegen­über der schleissheimer-zeitung.de zu dem Vorgang erklärt Kuch­l­bauer, die Schaf­fung einer Stelle sei mit dem Beschluss öffent­lich.

Auf Nach­frage der schleissheimer-zeitung.de in der von Kuch­l­bauer gelei­teten Gemein­de­ver­wal­tung, wie es zur Mehrung der Perso­nal­kosten komme, erhielt ich die Auskunft, die neu geschaf­fenen Stellen seien nicht­öf­fent­lich zu behan­deln.

Auf meinen Vorhalt, wonach die Schaf­fung einer Stelle öffent­lich zu behan­deln sei, hatte Kuch­l­bauer am 23.01.19 ausge­führt, dass der Stel­len­plan der Gemeinde “grund­sätz­lich immer nicht­öf­fent­lich” zu behan­deln sei. Auf meine Entgeg­nung, dass er diese Ansicht exclusiv habe, hat er sie nicht wieder­holt.

Auf meine erneute Vorhal­tung zur Stelle des Gewer­be­be­auf­tragten argu­men­tierte Kuch­l­bauer nun, die Debatte sei nicht­öf­fent­lich zu führen, weil damit die Höhe der Eingrup­pie­rung verbunden sei.

In Summe wirkt diese belie­bige Aufzäh­lung von Abläufen nicht unbe­dingt, als habe Bürger­meister Kuch­l­bauer eine genauere Vorstel­lung von der Rechts­grund­lage seines Tuns. Weil der Bürger­meister in jedem Fall anders argu­men­tiert, habe ich in der Rechts­auf­sicht im Land­ratsamt nach­ge­fragt und dort die Antwort erhalten: “Bei der Schaf­fung von Plan­stellen gilt der Grund­satz der Öffent­lich­keit gem. Art. 52 Gemein­de­ord­nung (GO)”.

Eine Einschrän­kung sähe die Rechts­auf­sicht ledig­lich, wenn mit der Schaf­fung der Stelle gleich auch die perso­nelle Beset­zung verbunden wäre. Selbst dann wäre aber nicht der gesamte Vorgang nicht­öf­fent­lich zu behan­deln, sondern es wäre dann “sinn­voll, eine Tren­nung von Stel­len­schaf­fung und Stel­len­be­set­zung vorzu­sehen”, um die Schaf­fung der Stelle rechts­kon­form öffent­lich behan­deln zu können.

Der Kritik an seinem offen­kundig ille­galem, mindes­tens aber völlig belie­bigem Vorgehen weicht Bürger­meister Kuch­l­bauer jeweils mit der Einschät­zung aus, es gehe nur darum, “dass Herr Bach­huber grund­sätz­lich ein Problem damit hat, wenn er was nicht erfährt”. Dass Kuch­l­bauer den Rechts­an­spruch von Bürgern auf öffent­liche Behand­lung ihrer Ange­le­gen­heiten als Versteck­spiel mit den Pres­se­ver­tre­tern sieht, spielt auf einem eher befremd­li­chen Niveau.

Die Frage der Öffent­lich­keit von Gemein­de­rats­ent­schei­dungen ist kein Leit­faden für den Umgang mit mißli­e­biger Presse. Es ist ein Rechts­an­spruch derje­nigen, die diese Entschei­dungen bezahlen, deren Lebens­um­feld sie betreffen und die dieje­nigen zu wählen haben, die diese Entschei­dungen treffen.

Wenn Parteien und Bürger­meis­ter­kan­di­daten jetzt im Wahl­kampf laut­hals “Bürger­freund­lich­keit” und “Trans­pa­renz” verspre­chen, wäre die Einhal­tung der dies­be­züg­li­chen Rechts­grund­lagen wohl die Basis.

Erstaun­lich, dass man einen haupt­amt­li­chen Bürger­meister darauf hinweisen muss. Noch erstaun­li­cher, dass es ihn nicht inter­es­siert.

Klaus Bach­huber

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