Foto: Peter Poschlod/BN

Erfolg­reiche BN-Klage gegen Verle­gung der Poli­zei­hub­schrau­ber­staffel nach Ober­schleiß­heim

24.11.2024 | Lokale Initiativen | 0 Kommentare

Verwal­tungs­ge­richt stärkt FFH-Gebiets­schutz im Münchner Norden

Der BUND Natur­schutz hatte gegen die Verle­gung der Poli­zei­hub­schrau­ber­staffel vom Flug­hafen München ins FFH-Gebiet „Heide­flä­chen und Lohwälder nörd­lich von München“ geklagt. Bereits Anfang Juli hatte das Verwal­tungs­ge­richt (VG) München fest­ge­stellt, dass bei den Planungen der FFH-Gebiets­schutz nicht ausrei­chend berück­sich­tigt wurde. Seit dem 22.11.2024 liegt dazu die Begrün­dung vor.

Darin erachtet das VG München den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss als inso­weit mate­riell rechts­widrig, als er eine Beein­träch­ti­gung des betrof­fenen FFH-Gebiets durch vorha­ben­be­dingte Stick­stoff­ein­träge einer­seits und hinsicht­lich der Erhal­tung der Anhang II-Art Finger-Küchen­schelle ande­rer­seits nicht mit der erfor­der­li­chen Gewiss­heit ausschließt. Dies wäre nach den geltenden FFH-Regeln notwendig.

Denn geschützte Lebens­räume mit güns­tigem Erhal­tungs­zu­stand müssen stabil bleiben, ein bestehender schlechter Erhal­tungs­zu­stand darf nicht weiter verschlech­tert werden. Erheb­liche Beein­träch­ti­gungen müssen vermieden werden. Daran darf im Rahmen der FFH-Prüfung kein vernünf­tiger Zweifel verbleiben. Die Prüfung darf nicht lücken­haft sein und muss voll­stän­dige, präzise und endgül­tige Fest­stel­lungen enthalten.

Entgegen diesen Anfor­de­rungen wurden bei der FFH-Verträg­lich­keits­prü­fung für die Verle­gung der Poli­zei­hub­schrau­ber­staffel geschützte Arten in ihrer inhalt­li­chen Prüfung nicht beachtet. Ob und wie der gültige FFH-Manage­ment­plan in der Prüfung berück­sichtig wurde, ergibt sich eben­falls nicht aus den Unter­lagen. Damit sind die Schluss­fol­ge­rungen der Regie­rung von Ober­bayern zu den geschützten Arten und Lebens­raum­typen für das VG nicht ausrei­chend nach­voll­ziehbar, voll­ständig und präzise.

Zudem urteilt das VG, dass die Beein­träch­ti­gung des geschützten Lebens­raums „Natur­nahe Kalk-Trocken­rasen und deren Verbu­schungs­sta­dien“ durch zusätz­liche Stick­stoff­ein­träge aus Hubschrau­ber­ab­gasen ohne ausrei­chende Unter­su­chungen bewertet wurde. Der Aussage der Plan­fest­stel­lung, Stick­stoff­ein­träge seien im Verfahren irrele­vant, fehlt deshalb die gesi­cherte Basis. Hier fand keine Bewer­tung nach den derzeit besten wissen­schaft­li­chen Erkennt­nissen statt, nämlich dem Konzept der sog. Critical Loads für eutro­phie­rende Stick­stoff­ein­träge.

„Das VG München hat voll­kom­mend zutref­fend heraus­ge­ar­beitet, dass eine FFH-Verträg­lich­keits­prü­fung nach­voll­ziehbar, voll­ständig und präzise sein muss. Gerade Stick­stoff­ein­träge sind für bestimmte Lebens­raum­typen äußerst kritisch und Zusatz­be­las­tungen müssen mit der rich­tigen Gewich­tung bewertet werden. Diesen Anfor­de­rungen ist die Plan­fest­stel­lung nicht gerecht geworden“, so BN-Rechts­an­wältin Lisa Eber­lein.

„Die Urteils­be­grün­dung belegt, wie wichtig das euro­päi­sche Natur­schutz­recht für den Erhalt der Natur in den FFH-Gebieten ist. Nur so war der Erfolg vor dem Verwal­tungs­ge­richt möglich und konnten die ökolo­gisch wert­vollen Heide­flä­chen in Ober­schleiß­heim vor Verschlech­te­rungen bewahrt werden“ , so Hans Greßirer, stell­ver­tre­tender Vorsit­zender des BN in München.

Ansprech­partner für Rück­fragen: Hans Greßirer, stellv. Vorsit­zender BUND Natur­schutz, Kreis­gruppe München, Tel. 0170 / 5043421; Lisa Eber­lein, Kanzlei Meis­ter­ernst, Rechts­ver­tre­tung der Kreis­gruppe München des BN, eberlein@meisterernst.com

Katha­rina Horn, Geschäfts­füh­rerin BUND Natur­schutz in Bayern e.V., Kreis­gruppe München


Lesen Sie hier aus unserem Archiv noch mehr zu dem Thema:

Beitrag teilen:

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert