Verwaltungsgericht stärkt FFH-Gebietsschutz im Münchner Norden
Der BUND Naturschutz hatte gegen die Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel vom Flughafen München ins FFH-Gebiet „Heideflächen und Lohwälder nördlich von München“ geklagt. Bereits Anfang Juli hatte das Verwaltungsgericht (VG) München festgestellt, dass bei den Planungen der FFH-Gebietsschutz nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Seit dem 22.11.2024 liegt dazu die Begründung vor.
Darin erachtet das VG München den Planfeststellungsbeschluss als insoweit materiell rechtswidrig, als er eine Beeinträchtigung des betroffenen FFH-Gebiets durch vorhabenbedingte Stickstoffeinträge einerseits und hinsichtlich der Erhaltung der Anhang II-Art Finger-Küchenschelle andererseits nicht mit der erforderlichen Gewissheit ausschließt. Dies wäre nach den geltenden FFH-Regeln notwendig.
Denn geschützte Lebensräume mit günstigem Erhaltungszustand müssen stabil bleiben, ein bestehender schlechter Erhaltungszustand darf nicht weiter verschlechtert werden. Erhebliche Beeinträchtigungen müssen vermieden werden. Daran darf im Rahmen der FFH-Prüfung kein vernünftiger Zweifel verbleiben. Die Prüfung darf nicht lückenhaft sein und muss vollständige, präzise und endgültige Feststellungen enthalten.
Entgegen diesen Anforderungen wurden bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung für die Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel geschützte Arten in ihrer inhaltlichen Prüfung nicht beachtet. Ob und wie der gültige FFH-Managementplan in der Prüfung berücksichtig wurde, ergibt sich ebenfalls nicht aus den Unterlagen. Damit sind die Schlussfolgerungen der Regierung von Oberbayern zu den geschützten Arten und Lebensraumtypen für das VG nicht ausreichend nachvollziehbar, vollständig und präzise.
Zudem urteilt das VG, dass die Beeinträchtigung des geschützten Lebensraums „Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien“ durch zusätzliche Stickstoffeinträge aus Hubschrauberabgasen ohne ausreichende Untersuchungen bewertet wurde. Der Aussage der Planfeststellung, Stickstoffeinträge seien im Verfahren irrelevant, fehlt deshalb die gesicherte Basis. Hier fand keine Bewertung nach den derzeit besten wissenschaftlichen Erkenntnissen statt, nämlich dem Konzept der sog. Critical Loads für eutrophierende Stickstoffeinträge.
„Das VG München hat vollkommend zutreffend herausgearbeitet, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nachvollziehbar, vollständig und präzise sein muss. Gerade Stickstoffeinträge sind für bestimmte Lebensraumtypen äußerst kritisch und Zusatzbelastungen müssen mit der richtigen Gewichtung bewertet werden. Diesen Anforderungen ist die Planfeststellung nicht gerecht geworden“, so BN-Rechtsanwältin Lisa Eberlein.
„Die Urteilsbegründung belegt, wie wichtig das europäische Naturschutzrecht für den Erhalt der Natur in den FFH-Gebieten ist. Nur so war der Erfolg vor dem Verwaltungsgericht möglich und konnten die ökologisch wertvollen Heideflächen in Oberschleißheim vor Verschlechterungen bewahrt werden“ , so Hans Greßirer, stellvertretender Vorsitzender des BN in München.
Ansprechpartner für Rückfragen: Hans Greßirer, stellv. Vorsitzender BUND Naturschutz, Kreisgruppe München, Tel. 0170 / 5043421; Lisa Eberlein, Kanzlei Meisterernst, Rechtsvertretung der Kreisgruppe München des BN, eberlein@meisterernst.com
Katharina Horn, Geschäftsführerin BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe München
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