Licht­smog durch Hubschrau­ber­staffel

28.10.2019 | Parteien | 0 Kommentare

In der neuen Geset­zes­lage mit dem novel­lierten Baye­ri­schen Natur­schutz­ge­setz sehen die Grünen ein neues Argu­ment gegen die Hubschrau­ber­an­sied­lung der Landes­po­lizei am Flug­platz. Ausdrück­lich wird darin ein Prüf­gebot für neue Licht­im­mis­sionen fest­ge­schrieben, zusätz­liche weit wirkende Licht­quellen bei Nacht. Die geplante neue Hubschrau­ber­staffel wäre ein dras­ti­scher Verur­sa­cher derar­tiger Licht­stö­rung, warnt Ingrind Lind­büchl, Gemein­de­rätin und Bürger­meis­ter­kan­di­datin der Grünen.

“Diese zu erwar­tende Licht­im­mis­sion muss jetzt zwin­gend auf den Prüf­stand”, fordert sie in einer Stel­lung­nahme. Ober­schleiß­heim habe “genug Lärm und Dreck”, betont sie: “Wir wollen nicht auch noch unsere Land­schafts­schutz­ge­biete mit noch mehr Licht und Lärm belasten und zusätz­liche Todes­fallen für Bienen und Insekten bauen”.

Das Bild zeigt die bestehende Beleuch­tungs­si­tua­tion durch die Hubschrau­ber­staffel der Bundes­po­lizei (aufge­nommen von Lind­büchl aus einem Kilo­meter Entfer­nung), die dort 1981 geneh­migt wurde. Seit August gebe es nun aber eine Ände­rung des Natur­schutz­ge­setzes im Gefolge des Volks­ent­scheids “Rettet dier Bienen”, mit dem “Bienen, Insekten, alles was kreucht und fleucht, im Spezi­ellen auch vor den für sie schäd­li­chen und tödli­chen Licht­im­mis­sionen bewahrt werden sollen”.

Lind­büchl zitiert Artikel 11a aus dem Para­graf 1 der Neufas­sung, in dem es heißt, “Eingriffe in die Insek­ten­fauna durch künst­liche Beleuch­tung im Außen­be­reich sind zu vermeiden. Himmel­strahler und Einrich­tungen mit ähnli­cher Wirkung sind unzu­lässig”. Beim Aufstellen von Beleuch­tungs­an­lagen außer­halb besie­delter Ortschaften müssten “die Auswir­kungen auf die Insek­ten­fauna, insbe­son­dere deren Beein­träch­ti­gung und Schä­di­gung, über­prüft und die Ziele des Arten­schutzes berück­sich­tigt werden”.

Mit der geplanten Ansied­lung der Hubschrauber der Landes­po­lizei werde sich die bestehende Licht­im­mis­sion “noch einmal massiv vergrö­ßern”, so Lind­büchl. Die Staffel habe im Schnitt zwei Einsätze pro Nacht, “die zwin­gend durch­ge­hend beleuchtet werden müssen”, so die Grüne.

Die Landes­staffel müsse daher an ihrem Standort am Flug­hafen München bleiben, “wo sie sehr gut unter­ge­bracht ist und nach­weis­lich niemanden stört”. Das zentrale Argu­ment der Staats­re­gie­rung für den Umzug, dass es am Verkehrs­flug­hafen München zu Start­ver­zö­ge­rungen bei Einsätzen wegen des regu­lären Flug­be­triebs komme, sei durch “keinen einzigen proto­kol­la­ri­schen Beleg” nach­ge­wiesen, so Lind­büchl. Zudem werde der Verkehrs­flug­be­trieb ange­sichts der momen­tanen Debatten perspek­ti­visch eher abnehmen.

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