‘Wirkungs­voller Schutz für Baum­be­stand’

21.05.2021 | Rathaus | 0 Kommentare

Erst­mals gilt in Ober­schleiß­heim nun eine Baum­schutz­ver­ord­nung. Im zweiten Anlauf hat der Gemein­derat mit 15:9 Stimmen eine Verord­nung erlassen, die auch rechts­si­cher und damit sofort gültig sein sollte.

Wie bei der ersten Debatte wieder­holten die über­wie­genden Teile von CSU und FW ihre grund­le­genden Bedenken gegen ein derar­tiges Regu­la­rium, SPD, Grüne, FDP, Bürger­meister Markus Böck (CSU) und einzelne Räte aus CSU und FW setzten die Verord­nung durch.

Defi­niert als Zweck des Verord­nungs­textes ist nun „der wirkungs­volle Schutz des Baum­be­standes in der Gemeinde Ober­schleiß­heim“. Der Bestand an Bäumen sei zu schützen, „um eine ange­mes­sene inner­ört­liche Durch­grü­nung zu gewähr­leisten, schäd­liche Umwelt­ein­flüsse zu mildern, das Orts­bild zu erhalten und zu beleben und die Leis­tungs­fä­hig­keit des Natur­haus­halts zu fördern“.

Verboten ist laut Verord­nung, „Bäume zu zerstören oder ohne vorhe­rige Geneh­mi­gung zu entfernen oder in ihrem Aufbau wesent­lich zu verän­dern“.  Dazu zählen nicht nur fällen, abschneiden, abbrennen oder entwur­zeln, sondern auch, „wenn Maßnahmen vorge­nommen oder Zustände aufrecht erhalten werden, die zum Absterben von Bäumen führen oder diese nach­haltig schä­digen“.

Ausnahmen oder Befrei­ungen von der Verord­nung sind im Rathaus zu begründen und können dann geneh­migt werden. Ausdrück­lich gere­gelt sind auch die Vorgaben für Ersatz­pflan­zungen oder Ausgleichs­zah­lungen. Verstöße gegen die Baum­schutz­ver­ord­nung sind als Ordnungs­wid­rig­keiten bewertet, die mit empfind­li­chen Geld­strafgen geahndet werden können; das Paier gibt einen Rahmen bis zu 50.000 Euro vor.

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