Baumschutzverordnung recht mäßig, aber nicht rechtmäßig

Der umstrittene erstmalige Erlass einer Baumschutzverordnung – es gab ihn gar nicht. Die Verordnung, die der Gemeinderat im Februar vermeintlich beschlossen hatte, wurde nie rechtswirksam.

Die Satzung bestehe aus formellen, materiellen und inhaltlichen Mängeln und wäre von der Rechtsaufsicht in Bausch und Bogen verworfen worden. Das urteilte Bürgermeister Markus Böck (CSU), der sie zuvor genau so hatte beschließen lassen.

Stets hatte sich Oberschleißheim einer Baumschutzverordnung verweigert, nun gab es eine Mehrheit dafür – und plötzlich musste es ganz schnell gehen. Noch die letzten drei Tage, bevor der Kalender ohnehin das saisonale Verbot von Holzschnitt einläutete, musste die Regelung auf den Markt.

Der Gemeinderat verständigte sich mehrheitlich und mit der Stimme des Bürgermeisters auf unverzüglichen Erlass eines Entwurfes aus Reihen der Gemeinderäte, Details sollten später nachgereicht werden.

Böck berichtete nun, er sei „nach intensiver Nacharbeit der Gemeinderatssitzung zur Auffassung gekommen“, die beschlossene Verordnung besser nicht in Kraft zu setzen. Grob vereinfacht, entbehrte das Papier jeglicher Grundlage.

Die nötige Beteiligung von Fachstellen und die öffentliche Auslegung fehlte, die Rechtsgrundlagen wurden nicht hergeleitet, fundamentale Bestandteile wie die Höhe der angedrohten Bußgelder waren ausgespart, eine Rechtsfolgenbelehrung wurde ignoriert und inhaltlich hätte es auch noch weitere Fehlbeziehungen und Mängel gegeben. Vorab war das im Rathaus offenbar niemandem aufgefallen.

Dass es die mit viel Getöse erlassenen Regularien gar nicht gebe, habe er „natürlich erstmal nicht groß kundgetan“, berichtete Böck. Damit waren die Oberschleißheimer im Glauben gelassen, an eine Verordnung gebunden zu sein, die gar nicht existierte.

Mit 19:3 Stimmen hat der Gemeinderat den damaligen Versuch nun wieder aufgehoben und die Gemeindeverwaltung beauftragt, „eine rechtmäßige Verordnung auszuarbeiten“. Damit sie wenigstens bis zur erneuten Gartenperiode im Herbst gültig sei, forderte Gaby Hohenberger (Grüne) eine Vorlage bis April, beschlossen wurde schließlich eine Frist bis Mai.

3 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    über viele Jahre hinweg war Nachverdichtung das Maß der Dinge in Altschleißheim. Größtmögliche Gebäude auf kleinstmöglichen Grundstücken sollten es sein. Von den Maklern mit blumigen Worten als Vorstandvillen angepriesen.

    Mit der neuen Bauordnung kann zukünftig noch enger gebaut werden. Bäume sind bei der maximalen Ausnutzung des Baurechts nur ein Störfaktor. Auf den Minigrundstücken, die sich so ergeben, werden nie wieder große Bäume wachsen können.

    Jetzt, nachdem dieser Bauwahn in der Berglwaldsiedlung angekommen ist, soll es plötzlich anders sein: Die noch vorhandenen Bäume sollen geschützt und der Charakter dieser Siedlung erhalten werden.

    Der endgültige Text der Verordnung liegt noch nicht vor. Sicher ist jedenfalls, dass denen, die zukünftig ihre Bäume weiterhin erhalten wollen, großen Lasten auferlegt werden, wenn es um die Verkehrssicherungspflichten geht. Diejenigen, denen es um maximalen Profit geht, werden sich nicht weiter darum kümmern. Die Bäume werden einfach abgeschnitten oder „zufällig“ so schwer beschädigt, dass sie gefällt werden müssen.

    Die Strafen und Kosten für eine Ersatzpflanzung werden dabei einfach in den Verkaufspreis für die Neubauten einkalkuliert. Denn gleich große Bäume kann man nicht nachpflanzen. Bis ein als Alibi gepflanzter Ersatzbaum die Größe seines Vorgängers erreicht, vergehen Jahrzehnte, wenn er denn auf einem Minigrundstück überhaupt jemals so groß werden kann.

    So richtig wirksam kann eine Baumschutzverordnung auch nur werden, wenn systematisch alle Bäume in einem Kataster erfasst werden. Dieses Verzeichnis muss auch regelmäßig, also mindestens jährlich, aktualisiert werden. Die so erfassten Bäume müssen auch kategorisiert werden.

    Bäume, die aufgrund des Klimawandels nicht erhalten werden können, müssen anders betrachtet werden, als Bäume, die mit den geänderten Bedingungen besser zurecht kommen. Auch der Zustand der Bäume und die jeweils durchgeführten Maßnahmen müssen erfasst werden. Allerdings gibt es so ein Kataster nicht umsonst und somit stellt sich die Frage, welche Kosten anfallen und wer trägt diese. Ist eine Umlage auf die Baumbesitzer rechtlich möglich? Sollte dies so sein, werden diese sich sicherlich bei den nächsten Kommunalwahlen herzlich dafür bedanken.

    Und was ist mit Bäumen, die als gebietsfremd gelten, aber nun einmal da und großgewachsen sind? Müssen diese dann zwangsweise gefällt werden? Ab wann ist eigentlich ein Baum ein Baum?

    Diese und viele andere Fragen müssen bedacht und beantwortet werden. Nicht, dass mit der Verordnung das genaue Gegenteil der eigentlichen Intention erreicht wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    Günter Braun

  2. Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Beschlussvorschlag der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt am 23.02.21 lautete: „Die Verwaltung wird beauftragt, ein(e) Sachverständige(r) im Bereich Umweltrecht den Entwurf auf Rechtssicherheit prüfen zu lassen. Danach wird der überarbeitete Entwurf dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt.“ Dies wurde auch bei der mündlichen Sachdarstellung klar und deutlich so geäußert, da bereits vorab von Seiten der Verwaltung entsprechende Ergänzungen und Änderungen vorgeschlagen wurden.

    Der Nebensatz „Vorab war das im Rathaus offenbar niemandem aufgefallen“ wäre somit widerlegt und schlichtweg falsch.

    Im Laufe der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt gab es einen Antrag auf Beschlussänderung, dass die vorgelegte, fraktionsübergreifend erarbeitete Verordnung, schnellstmöglich in Kraft treten soll. Diesem Antrag habe auch ich, fälschlicherweise, zugestimmt.

    In der Nachbearbeitung kamen große Bedenken zur formellen und materiellen Rechtmäßigkeit der vorgelegten Verordnung auf, weshalb ich den oben genannten Beschluss außer Kraft gesetzt habe. Dies hatte zur Folge, dass die Verordnung nicht bekanntgemacht wurde und somit nicht in Kraft treten konnte.

    Nach Rückmeldung des Landratsamtes war dieser Weg auch mehr als richtig, denn die Verordnung wäre unter Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften erlassen worden und somit rechtswidrig gewesen.

    In der Sitzung am Dienstag wurde der im Februar getroffene Beschluss rückwirkend aufgehoben, so dass wir jetzt eine rechtssichere Baumschutzverordnung ausarbeiten und vor dem notwendigen Verfahren dem Gemeinderat vorlegen können.

    Es wird also nun der ursprünglich von der Verwaltung vorgeschlagene, richtige Weg gegangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Böck
    Erster Bürgermeister

  3. Sehr geehrte Damen und Herren,

    jedem muss doch der Umweltschutz, dazu zählt auch der Wald, wieder ins Gewissen gerufen werden. Die Erhaltung des Waldes, so auch der Föhren, muss uns doch ein Interesse sein. Sie prägen nicht nur unser Bild in Oberschleißheim, sie fördern auch Frischluft für unsere Menschen. Ich genieße es, wenn ich durch die Villengegend Schleißheims gehe oder mit dem Fahrrad fahre. Sie stehen auch unter Naturschutz.

    Es ist egal, von welcher Partei in Oberschleißheim die Forderung kommt, eine Baumschutzverordnung zu fordern und zu erlassen. Herr Markus Böck, ich würde als Mitglied meiner Partei und als Bürger vorschlagen, noch einmal eine Gemeinderatssitzung abzuhalten, um die Baumschutzverordnung dringend festzulegen und sie auch zu erlassen.

    Vielen Dank,
    ihr Christian Sommer

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