Erstmals gilt in Oberschleißheim nun eine Baumschutzverordnung. Im zweiten Anlauf hat der Gemeinderat mit 15:9 Stimmen eine Verordnung erlassen, die auch rechtssicher und damit sofort gültig sein sollte.
Wie bei der ersten Debatte wiederholten die überwiegenden Teile von CSU und FW ihre grundlegenden Bedenken gegen ein derartiges Regularium, SPD, Grüne, FDP, Bürgermeister Markus Böck (CSU) und einzelne Räte aus CSU und FW setzten die Verordnung durch.
Definiert als Zweck des Verordnungstextes ist nun „der wirkungsvolle Schutz des Baumbestandes in der Gemeinde Oberschleißheim“. Der Bestand an Bäumen sei zu schützen, „um eine angemessene innerörtliche Durchgrünung zu gewährleisten, schädliche Umwelteinflüsse zu mildern, das Ortsbild zu erhalten und zu beleben und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu fördern“.
Verboten ist laut Verordnung, „Bäume zu zerstören oder ohne vorherige Genehmigung zu entfernen oder in ihrem Aufbau wesentlich zu verändern“. Dazu zählen nicht nur fällen, abschneiden, abbrennen oder entwurzeln, sondern auch, „wenn Maßnahmen vorgenommen oder Zustände aufrecht erhalten werden, die zum Absterben von Bäumen führen oder diese nachhaltig schädigen“.
Ausnahmen oder Befreiungen von der Verordnung sind im Rathaus zu begründen und können dann genehmigt werden. Ausdrücklich geregelt sind auch die Vorgaben für Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen. Verstöße gegen die Baumschutzverordnung sind als Ordnungswidrigkeiten bewertet, die mit empfindlichen Geldstrafgen geahndet werden können; das Paier gibt einen Rahmen bis zu 50.000 Euro vor.
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