Seine Entscheidungsgrundlagen für künftige Einzelhandelsprojekte will der Gemeinderat aktualisieren. Auf Antrag der FW hat der Gemeinderat einstimmig die Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens beschlossen. „Das bestehende Gutachten steht mittlerweile einfach auf falschen Füßen“, sagte Stefan Vohburger (FW).
Seit der aktuell gültigen Fassung hätten mehrere Geschäfte an der Mittenheimer Straße und in Lustheim geschlossen, begründete die FW ihren Antrag, dazu sei die Umplanung in der Ortsmitte einschneidend. Dort soll statt des einst angekündigten modernen Vollsortimenters nun nur ein halb so großer Discounter entstehen.
Um „eine gute Nahversorgung am Ort sicherzustellen“, sei es daher „zwingend erforderlich“, das Gutachten fortzuschreiben. Bislang hat der Gemeinderat bei Einzelhandelsprojekten, speziell in den Gewerbegebieten an der Sonnenstraße und an der Mittenheimer Straße, stets auf der fachlichen Basis des Gutachtens entschieden.
Parallel zu ihrem Antrag, die Entscheidungsgrundlage zu modernisieren, haben die FW bereits auch noch einen Antrag auf eine Entscheidung gestellt. Damit solle ein Getränkemarkt an der Sonnenstraße erlaubt werden, für den sich die FW schon mehrfach ausgesprochen hatte, der aber auf Basis des Gutachtens stets abgelehnt worden war.
Für die SPD war es wenig zielführend, eine neue Fachuntersuchung zu starten und vorab schon eine neue Entscheidung zu treffen. Auf ihren Einwand zogen die FW den Antrag für den Getränkemarkt zunächst zurück.
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