Neues Gutachten für den Handel

23.05.2019 | Rathaus, Unternehmen | 0 Kommentare

Seine Entschei­dungs­grund­lagen für künf­tige Einzel­han­dels­pro­jekte will der Gemein­derat aktua­li­sieren. Auf Antrag der FW hat der Gemein­derat einstimmig die Fort­schrei­bung des Einzel­han­dels­gut­ach­tens beschlossen. „Das bestehende Gutachten steht mitt­ler­weile einfach auf falschen Füßen“, sagte Stefan Vohburger (FW).

Seit der aktuell gültigen Fassung hätten mehrere Geschäfte an der Mitten­heimer Straße und in Lust­heim geschlossen, begrün­dete die FW ihren Antrag, dazu sei die Umpla­nung in der Orts­mitte einschnei­dend. Dort soll statt des einst ange­kün­digten modernen Voll­sor­ti­menters nun nur ein halb so großer Discounter entstehen.

Um „eine gute Nahver­sor­gung am Ort sicher­zu­stellen“, sei es daher „zwin­gend erfor­der­lich“, das Gutachten fort­zu­schreiben. Bislang hat der Gemein­derat bei Einzel­han­dels­pro­jekten, speziell in den Gewer­be­ge­bieten an der Sonnen­straße und an der Mitten­heimer Straße, stets auf der fach­li­chen Basis des Gutach­tens entschieden.

Parallel zu ihrem Antrag, die Entschei­dungs­grund­lage zu moder­ni­sieren, haben die FW bereits auch noch einen Antrag auf eine Entschei­dung gestellt. Damit solle ein Geträn­ke­markt an der Sonnen­straße erlaubt werden, für den sich die FW schon mehr­fach ausge­spro­chen hatte, der aber auf Basis des Gutach­tens stets abge­lehnt worden war.

Für die SPD war es wenig ziel­füh­rend, eine neue Fach­un­ter­su­chung zu starten und vorab schon eine neue Entschei­dung zu treffen. Auf ihren Einwand zogen die FW den Antrag für den Geträn­ke­markt zunächst zurück.

 

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