Um den überbordenden Auto-Verkehr in Schach zu halten, soll Lustheim vielleicht als Fahrradzone ausgewiesen werden. Der Verkehrsausschuss des Gemeinderates hat nun in Auftrag gegeben, diesen Kniff für den überlasteten Gemeindeteil zu checken. Außerdem soll flächendeckend überprüft werden, wo Halteverbote angesetzt werden könnten, um zumindest den Rettungskräften Durchfahrt zu verschaffen.
Zuletzt gab es gleich zwei Vorstöße im Gemeinderat, dem abzuhelfen. Ein Antrag, einen Fuß- und Radweg entlang des Schlosskanals als zweite Zufahrt zu erschließen, wurde denkbar knapp abgelehnt.
Vorgestellt wurden im Verkehrsausschuss nun andere Lösungsansätze von der Spielstraße bis zur Ausweisung von Tempo 20 km/h. Weil parallel in der Sitzung das einigermaßen neue Instrument einer Fahrradzone für andere Viertel in Oberschleißheim eingerichtet wurde, gab der Ausschuss deren Anwendung auf Lustheim in Auftrag.
In Oberschleißheim werden die bisherigen Fahrradstraßen Effner- und Professor-Otto-Hupp-Straße nun mit jeweiligem Umgriff zu Fahrradzonen umgewidmet.
Leider — muss man so sagen — haben die Kommentatoren Braun und Schmidt zu großen Teilen wohl recht. Ich habe es auch in der Vergangenheit schon angemerkt1 bzw. bemängelt. Das Fahrradkonzept erscheint als ein großer (un)geplanter Flickenteppich, der am eigentlichen Bedarf und einer sinnvollen und pragmatischen Umsetzung meilenweit vorbeiführt.
Beispiel Fahrradstraße Margarethenanger: Baulich eher eine asphaltierte Rumpelpiste, planerisch keinerlei Anbindung an andere Radwege und ein ampelfreier Schleichweg für viele einheimische wie auswärtige Autofahrer. Radfahrer sind da eher in der Minderheit, die Begegnung von Autos ist deutlich wahrscheinlicher.
Beispiel Nord-Süd-Achse Feierabendstraße/Sonnenstraße: Wer von Norden nach Süden will, muss spätestens an der Kreuzung beim Bahnhof die Straßenseite wechseln, um nicht gegen die StVO zu verstoßen, und sich vor Fahrschule/Apotheke den breiten Gehsteig mit Fußgängern und abgestellten/ausparkenden Kfz teilen, während ggü. gähnende Leere herrscht. Im weiteren Verlauf kommen dann frequentierte Gefahrenstellen durch einmündende Seitenwege. Später wird man dann wieder auf die ursprüngliche linke Seite zurückgeführt.
Beispiel Ost-West-Achse B471 im Ort: Der Radweg endet abrupt an der Sankt Margarethenstraße. Selbiges trauriges Bild auf der anderen Seite an der Jahnstraße. Keinerlei Hinweisschilder, wie es weiter geht… Ein klarer Plan, angepasst an Bedürfnisse und Verkehrsziele, ist doch eher angebracht. Die Baustelle an der Brücke hält wohl viel Verkehr aus dem Ort. Dauerhaft kann man das sicher auch mit clever geplanten Radwegen etc. erreichen.
Herr Braun hat recht. In Oberschleißheim glaubt man, mit dem Aufstellen der grünen Radwegweiser ein Fahrradkonzept gefunden zu haben.
Am Bruckmannring endet ein Geh- und Radweg am Parkplatz des Therapiezentrums. Fußgänger und Radfahrer werden abrupt mit rückwärts rangierenden Autos konfrontiert.
Wenn am Weg am Gänsbach, der an der engsten Stelle wahrscheinlich nicht mal 2 m breit ist, ein Radfahrer durch eine Fußgängergruppe rast, denkt man schon an den Begriff „Kampfradler“.
Bevor man sich an die Planung von Gewerbegebiet und Umgehungsstraße macht, sollten vorher endlich die Fuß- und Radwege auf einen brauchbaren Stand gebracht werden.
Nun greift auch in Oberschleißheim der “Fahrradwahnsinn” um sich, indem Fußgänger zum Freiwild für Kampfradler erklärt werden. Schlimm genug, dass in ganz Oberschleißheim die wenigen, gerade einmal für Fußgänger ausreichend breiten Fußwege auch für Radfahrer freigegeben wurden. Aber dies soll hier nicht weiter thematisiert werden. Es geht nachfolgend um die Fahrradzone in der Effnerstraße.
In den Fahrradzonen dürfen Fußgänger bekanntlich nur im Gänsemarsch seitlich am äußersten Fahrbahnrad gehen, wenn keine Fußwege vorhanden sind. Wenn man eine Fahrradzone einrichtet, dann sollten zuerst an beiden (!) Fahrbahnrändern durchgängig (!) Fußwege mit mindestens 1,5 Meter Breite hergestellt werden. Das, was derzeit in der Fahrradzone in der Effnerstraße an durchgängigen Fußwegen vorhanden ist, taugt nicht einmal für einen schlechten Witz. Ein paar Meter auf der Westseite, ein paar Meter auf der Ostseite, dazwischen dann wieder Teilstücke ganz ohne Fußweg.
Und wenn man es ganz richtig macht, dann ist die Fahrradzone auch ausschließlich nur für Fahrräder zugelassen und Autos müssen ausnahmslos draußen bleiben. Blöd nur, wenn die Zufahrt zum Parkplatz der Schlossgaststätte, dem südlichen Schlossparkplatz und dem Sonderparkplatz bei Veranstaltungen im Schlossumfeld genau durch eine Fahrradzone führt. “Anlieger frei” bedeutet hier, jeder, der zum Parkplatz will, darf da durchfahren, selbst dann, wenn die Parkplätze längst voll sind. In diesem Fall muss dann gewendet und wieder zurück gefahren werden. Der Sonderparkplatz bei Großveranstaltungen im ehemaligen Kasernenbereich darf nach Ausweisung als Fahrradzone eigentlich nicht mehr genutzt bzw. erst gar nicht mehr genehmigt werden.
Welche Konfliktsituationen bei Veranstaltungen durch die Aussweisung als Fahrradzone verursacht werden, wurde nicht bedacht. Anscheinend hat noch nie ein Gemeinderat eine Veranstaltung im Schlossumfeld besucht und beobachtet, welche Konfliktsituationen es bei Veranstaltungen bereits vor Einrichtung der Fahrradstraße im Bereich der Effnerstraße gab.
Aber Fahrradfahren ist ja ein Modetrend und alle Besucher kommen ja zukünftig ausschließlich mit dem Fahrrad, so zumindest wohl der Glaube. In der Realität wird dann wieder ganz Oberschleißheim zugeparkt sein. (Klimaschutzgerecht natürlich mit E‑Autos.) Aber das interessiert hier nicht weiter, Hauptsache, es wurde eine Fahrradzone eingerichtet.