Zwei Jahre Komplett­sperre

08.01.2020 | Rathaus | 0 Kommentare

Für gut zwei Jahre wird ab Juni die Brücke der Mitten­heimer Straße über den S‑Bahnhof saniert. Die neuesten Pläne sehen vor, dass bis zum voraus­sicht­li­chen Abschluss im Sommer 2022 die Brücke komplett gesperrt bleibt. Einzig im Winter ruhen die Bauar­beiten, dann soll die Brücke befahrbar sein.

Die Anfang der 1970er Jahre ange­legte Brücke weist mitt­ler­weile starke Schäden am Stahl­ge­rüst in den Beton­pfei­lern auf. Im Gemein­derat waren jüngst Sanie­rungs­pläne vorge­stellt worden, die bis Ende 2022 ausge­legt waren und wo eine Durch­fahrt in eine Rich­tung konstant frei bleiben sollte.

Nun hat das Rathaus infor­miert, dass man sich gegen die bereits veröf­fent­lichten Pläne und für eine Voll­sper­rung entschieden habe. “Mit der Voll­sper­rung kann der Bauab­lauf insge­samt deut­lich schneller vonstatten gehen als mit einer Einbahn­re­ge­lung während der Bauar­beiten”, heißt es in der Mittei­lung der Gemeinde.

Damit sei nun auch der in den ersten Plänen unge­löste Notfall­ein­satz für die Sied­lungen jenseits der Brücke sicher­ge­stellt. Bei kompletter Sperre für den Durch­gangs­ver­kehr könnten Rettungs­fahr­zeuge im Notfall unge­stört die Brücke nutzen.

Begonnen werden soll im Juni 2020 von der Rotdorn­straße her auf der Ostseite. Die Zufahrt in die Wohn­ge­biete am Fuß der Brücke sollen laut Planern konstant möglich sein.

Ein Gerüst­wagen auf den Bahn­schienen unter­halb der Brücke soll die Arbeiten begleiten. Hier könnte es zu Behin­de­rungen für den S‑Bahn-Betrieb kommen. Die Bahn hat sich zu diesem Detail offenbar noch nicht abschlie­ßend geäu­ßert.

Die Detail­un­ter­su­chungen haben mitt­ler­weile auch ergeben, dass die Brücke nicht aufge­bes­sert werden muss, um die ihr zuge­dachte Verkehrs­qua­lität aufnehmen zu können. Vor dieser Analyse war im Raum gestanden, dass die Brücke für etwa die doppelten Kosten auch noch ertüch­tigt werden müsse, um Schwer­last­ver­kehr zu ermög­li­chen – den Ober­schleiß­heim eigent­lich raus­halten will.

Die Frage einer Tonna­ge­be­schrän­kung soll nun auf dem Wege von Abwä­gung und Anord­nung entschieden werden. Die bauli­chen Voraus­set­zungen sollen laut Planung nach der Sanie­rung wieder für jede gewünschte Verkehrs­be­las­tung gegeben sein. Das Rathaus strebt eine Tonna­ge­be­schrän­kung auf 7,5 Tonnen an. Das Land­ratsamt als Anord­nungs­be­hörde habe bereits signa­li­siert, dass dies bei entspre­chender Begrün­dung nicht ausge­schlossen sei.

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