Planung für Unter­füh­rung verein­bart

04.02.2022 | Rathaus | 0 Kommentare

Drei Jahre nach dem Bürger­ent­scheid zur Stra­ßen­un­ter­füh­rung könnte es heuer mit einer konkreten Planung losgehen. Gemeinde und Frei­staat haben am Donnerstag eine Verein­ba­rung unter­zeichnet, nach der nun die Gemeinde den Planungs­auf­trag vergeben kann.

Die Kosten werden dann vom Frei­staat erstattet. Gere­gelt ist mit dieser Verein­ba­rung und dem daraus resul­tie­renden Planungs­auf­trag erst einmal, dass die tech­ni­schen Möglich­keiten und Optionen einer Unter­füh­rung unter­sucht werden. Eine Entschei­dung zur Umset­zung und Finan­zie­rung fällt erst anschlie­ßend.

Das Staat­liche Bauamt hatte zum Bürger­ent­scheid erklärt, vor 2021 gebe es defi­nitiv über­haupt keine Planungs­ka­pa­zi­täten für ein zusätz­li­ches Projekt. Die Befür­worter der Unter­füh­rung hatten das dahin­ge­hend umin­ter­pre­tiert, 2021 werde Planungs­be­ginn sein.

Die Behörde meldet frei­lich weiterhin keinerlei Ambi­tionen, die Planung anzu­gehen. Statt­dessen verstän­digten sich Rathaus und Verkehrs­mi­nis­te­rium nun auf die Rege­lung, dass die Gemeinde die Planung orga­ni­sieren werde und der Staat bezahlt.

Konkret wird nun vom Rathaus ein Projekt­steurer gesucht, der die euro­pa­weite Ausschrei­bung für die Planung gestaltet und begleitet. Im März könnte der beauf­tragt werden. Ein Planungs­büro könnte nach diesem vorläu­figen Fahr­plan dann im Juli gefunden und verpflichtet sein.

Alle externen Kosten würden der Gemeinde erstattet, versi­chert Bürger­meister Markus Böck, ledig­lich die Arbeits­zeit der Gemein­de­ver­wal­tung für die Einlei­tung der Verfahren steuere die Gemeinde bei.

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