Wohn­block kommt an die Linden­straße

19.05.2021 | Rathaus | 2 Kommentare

Trotz massiver Anlie­ger­pro­teste hat der Bauaus­schuss des Gemein­de­rats nun den umstrit­tenen Wohn­block an der Linden­straße gebil­ligt. Auf einer Unter­schrif­ten­liste hatten sich rund 70 Unter­zeichner gegen das Projekt verwahrt.

Diese Peti­tion forderte, in der Bergl­wald­sied­lung gene­rell Bauan­träge mit mehr als zwei bis drei Wohn­ein­heiten zu verbieten. Außerdem müsse die Rodung des einge­wach­senen Baum­be­standes gestoppt werden. Die Peti­tion war auch von Alt-Bürger­meis­terin Elisa­beth Ziegler unter­zeichnet, die nicht in der Sied­lung lebt.

Zur Fest­schrei­bung bean­tragte die Peti­tion den Erlass eines Bebau­ungs­planes, nachdem die Bergl­wald­sied­lung derzeit noch baurecht­lich nach einem Bauli­ni­en­plan von 1955 beur­teilt wird. In einer früheren Phase der Ausein­an­der­set­zung mit dem Projekt hatte Bürger­meister Markus Böck selbst die Aufstel­lung eines Bauleit­plans vorge­schlagen, war dann aber zurück­ge­ru­dert, weil es dafür im Gemein­de­bauamt keine Kapa­zi­täten gebe.

Ein Antrag der Grünen, den Bebau­ungs­plan trotzdem zu fordern, war abge­lehnt worden. In der jüngsten Sitzung schloss sich nun auch die FW der Forde­rung ab, die aber mit 8:5 Stimmen von CSU, SPD und FDP erneut abge­lehnt wurde.

In der Sache sah diese Ausschuss­mehr­heit nun keinerlei Bedenken mehr an dem Projekt, das im Verlauf der Verhand­lungen von 312 Quadrat­me­tern Grund­fläche mit neun Wohn­ein­heiten auf 177 Quadrat­meter mit sechs Wohnungen redu­ziert worden war.

Zur Gebäu­de­größe gebe es bereits Bezugs­fälle im Quar­tier, auch fünf und vier Wohn­ein­heiten seien in Gebäuden der Bergl­wald­sied­lung schon reali­siert. Acht der zehn Bäume, die gefällt werden müssen, seien nach Einstu­fung des Bauamts ohnehin „von unter­ge­ord­neter Bedeu­tung“.

Auch die zunächst geplante Tief­ga­rage wird nicht mehr reali­siert, dafür sollen die sieben nötigen Stell­plätze in zwei Mehr­fach­ga­ragen errichtet werden.

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2 Kommentare

  1. Der Gemein­derat hat die Ange­le­gen­heit wirk­lich sehr intensiv disku­tiert.

    Gegen einen Bebau­ungs­plan spricht neben den erheb­li­chen Kosten und Arbeits­auf­wand, dass dieser sich dann ganz sicher an der aktu­ellen Bebauung orien­tieren müsste und dann unterm Strich wohl mehr Baurecht geschaffen würde als derzeit.

    Die über­ar­bei­tete Planung, die sich nun in die Bebauung einfügt und keines­falls als Wohn­block bezeichnet werden kann, hat eben gezeigt, dass das Verfahren funk­tio­niert.

    Die Peti­tion mit vielen Unwahr­heiten und mit einem Begleit­schreiben in absolut unan­ge­brachtem Ton, das die Unter­zeichner nicht kannten, war hier nicht hilf­reich.

    Für die beklagte Zerstö­rung sind primär die Grund­stücks­be­sitzer selbst verant­wort­lich. Wir leben nicht in einer abso­luten Monar­chie, in der die Gemein­de­ober­häup­te­rInnen alles nach Gutdünken regeln können.

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  2. Es ist ein Trau­er­spiel, wie seit sehr vielen Jahren der einst so schöne Wohnort Altschleiß­heim mit Nach­ver­dich­tungen, Gewer­be­schlie­ßungen und entspre­chender Vernich­tung von Wohn­qua­lität über Amts­pe­ri­oden mehrerer Bürger­meis­te­rInnen syste­ma­tisch immer weiter zerstört wird.

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