Wo in Ober­schleiß­heim könnte man Sonnen­en­ergie durch Frei­flä­chen-PV gewinnen?

29.02.2024 | Rathaus | 0 Kommentare

Aus dem Rathaus

Je mehr Strom man CO-neutral aus kosten­loser Sonnen­en­ergie gewinnen kann, desto besser, finan­ziell und ökolo­gisch. Im Rahmen des EEG sind auch Kommunen dazu verpflichtet, einen Beitrag dazu zu leisten, dass 80 Prozent des Stroms bis 2030 aus erneu­er­barer Energie kommen. Dazu dienen unter anderem Solar­parks, Photo­vol­taik auf Frei­flä­chen. Man kann sie aber nicht überall errichten, es gibt zahl­reiche Einschrän­kungen, ein ausge­feiltes Regel­werk, damit der Nutzen nicht zum Schaden wird. Für die Methodik, nach der man dabei vorgeht, gibt es einen Leit­faden vom baye­ri­schen Wissen­schafts­mi­nis­te­rium.

Um fest­zu­stellen, ob und wo Frei­flä­chen-PV in Ober­schleiß­heim über­haupt möglich ist, hat der Planungs­ver­band Äußerer Wirt­schafts­raum München im Rahmen des land­kreis­ei­genen Programms 29++ ein Stand­ort­kon­zept für das Gemein­de­ge­biet erar­beitet. Daraus kann oder könnte die Gemeinde einen umfas­senden Flächen­nut­zungs­plan für solche Projekte entwi­ckeln. Auf dieser Basis kann sie entweder selbst Frei­flä­chen-PV betreiben oder einem privaten Anbieter die Geneh­mi­gung dazu erteilen.

Auf der Gemein­de­rats­sit­zung vom 27. Februar 2024 wurde das Konzept für Frei­flä­chen-PV in Ober­schleiß­heim von Frau Kastrup vom Planungs­ver­band vorge­stellt. Das für den Leit­faden zustän­dige Minis­te­rium ist nicht nur für Wissen­schaft, sondern auch für Kunst zuständig. Und es ist auch eine Kunst für sich, auf der Basis des vorge­ge­benen Regel­werks ein Ergebnis für Ober­schleiß­heim zu entwi­ckeln. Grob gesagt gibt es Ausschluss­flä­chen (geht gar nicht), Restrik­ti­ons­flä­chen (geht höchs­tens bedingt, nach Einzel­fall­prü­fung) und Eignungs­flä­chen (gut geeignet, dafür gibt’s auch Förde­rung).

Geht gar nicht: Wasser­schutz­ge­biete, Acker­flä­chen mit hohem Ertrags­wert, Gebiete, für die bereits ein Flächen­nut­zungs­plan, z. B. für Gewerbe oder andere Baupläne, vorliegt, Strom­lei­tungen, Anbau­ver­bots­zonen an klas­si­fi­zierten Straßen (Auto­bahnen, Bundes­straßen, offenbar beson­ders restriktiv gere­gelt).

Geht höchs­tens bedingt: Naherho­lungs­ge­biete, Grün­züge, Land­schafts­schutz­ge­biete, Trenn­grün, Moor­boden (nur wenn bereits stark dege­ne­riert = entwäs­sert).

Wer sich im Gemein­de­ge­biet ein biss­chen auskennt, stellt rasch fest, dass auf dieser Basis nicht viele Flächen übrig bleiben, die wirk­lich geeignet sind. Es gibt in der Nähe der Klär­an­lage mit Schad­stoffen schwer belas­tete Acker­böden und andere Brach­flä­chen, es gibt Korri­dore an der Auto­bahn. Das gesamte Gemein­de­ge­biet umfasst 30,6 km2. Das sind 3060 Hektar. Davon sind rund 60 verstreut liegende Hektar für Frei­flä­chen-PV geeignet. Es sind die lila und gelben Flächen in der Karte.

Das würde dem prozen­tualen Anteil von 0,0086 % (von Gesamt­deutsch­land) an erneu­er­barer Energie, zu dem die Gemeinde aufgrund ihrer Größe im Rahmen des EEG verpflichtet ist, zwar entspre­chen, aber ich konnte auch die Schluss­fol­ge­rung von Bürger­meister Markus Böck nach­voll­ziehen, als er meinte, man sollte sich erstmal auf möglichst viel PV auf Dächern konzen­trieren. Andrea Wörle

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