Weichen­stel­lungen für Ober­schleiß­heim: Neue Satzungen und das Bauge­biet Mitten­heim-West

21.03.2024 | Rathaus | 0 Kommentare

Aus dem Gemein­derat

Bauge­biet Mitten­heim

In der Ober­schleiß­heimer Gemein­de­rats­sit­zung am 19. März 2024 wurden einige Weichen­stel­lungen für die Zukunft beschlossen, die meisten davon einstimmig, wie auch schon am Tag zuvor am 18. März im Bau- und Werk­aus­schuss vorbe­reitet. Auf der Tages­ord­nung stand der geän­derte Flächen­nut­zungs­plan für das neue Quar­tier auf dem Gelände des Katho­li­schen Männ­erfür­sor­ge­ver­eins in Mitten­heim-West. Dort sollen 420 Wohnungen und eine Kinder­ta­ges­stätte entstehen. Erste Boden- und Abriss­ar­beiten haben schon begonnen. Hierzu liegen Stel­lung­nahmen von diversen Behörden und Trägern öffent­li­cher Belange vor, koor­di­niert vom Regio­nalen Planungs­ver­band. Bedenken gegen die Ände­rung bzw. Anpas­sung des Flächen­nut­zungs­plans in der aktu­ellen Fassung gab es nicht. Die Zustim­mung im Bau- und Werk­aus­schuss und im Gemein­derat war einstimmig.

Es dürfte wohl kein Land auf der Welt geben, in dem solche Pläne so gründ­lich von so vielen Seiten geprüft werden. Betei­ligt waren unter anderem (nur ein Ausschnitt): die Höhere Landes­pla­nungs­be­hörde, der Regio­naler Planungs­ver­band, das Wasser­wirt­schaftsamt, das Staat­liche Bauamt, das Bergamt Südbayern, das Eisen­bahn-Bundesamt, der Kreis­ju­gend­ring, die Stadt­werke München, der Abwas­ser­zweck­ver­band Unter­schleiß­heim, Eching und Neufahrn. Geprüft wurden sämt­liche Belange und mögli­chen Beein­träch­ti­gungen vom Bestand an Feld­ler­chen, Fleder­mäusen und Boden­denk­mä­lern über die Verkehrs­er­schlie­ßung bis zu Lärm­schutz und Immis­sionen durch das benach­barte Gewer­be­ge­biet. Auch die Nach­bar­ge­meinden mussten zustimmen.

Kapi­tal­an­la­gen­richt­linie

Bekannt­lich sind mehr als 5 Millionen aus dem Gemein­de­ver­mögen bei der inzwi­schen insol­venten privaten Greensill-Bank verloren gegangen, seiner­zeit dort inves­tiert, weil es die höchsten Zinsen gab. Viele Kommunen waren davon betroffen. Um riskante Anlagen für die Zukunft zu verhin­dern, gibt es nun für die Gemeinde Ober­schleiß­heim wie auch schon für viele andere baye­ri­sche Gemeinden eine Kapi­tal­an­la­gen­richt­linie, in der fest­ge­halten ist, unter welchen Umständen welche Inves­ti­tionen getä­tigt werden dürfen. Darin werden unzu­ver­läs­sige Anlagen defi­niert, ein System von “checks and balances” unter verpflich­tender Einbe­zie­hung des Gemein­de­s­rats wird einge­richtet. Hier gab es eine längere Diskus­sion über auf den ersten Blick wider­sprüch­liche Passagen und über Bedenken bei Einzel­ent­schei­dungen des Bürger­meis­ters, die mit entspre­chenden Umfor­mu­lie­rungen ausge­räumt werden konnten.

Eigen­be­trieb Wasser­werk

Ein weiterer wich­tiger Beschluss war die Ände­rung der Betriebs­sat­zung für den Eigen­be­trieb Wasser­werk Ober­schleiß­heim. Darin ist fest­ge­halten, dass zukünftig halb­jähr­lich an die Gemeinde Bericht über den Stand der Dinge erstattet werden muss. Dadurch würde dann viel­leicht auch schneller zu Tage treten, was es mit dem Verlust von sage und schreibe 140.000 m3 Wasser jähr­lich auf sich hat, der zu konsta­tieren ist (Rechen­fehler oder kaputte Leitungen?). Kurio­ser­weise mussten für die Geschäfts­jahre 2009–2015 der guten Ordnung halber noch die dama­ligen Werks­leiter (die ehema­ligen Kämmerer Meyer und Schuh­bauer) entlastet werden. Das hat nämlich nie statt­ge­funden, wie die Prüfer vom Kommu­nalen Prüfungs­ver­band fest­stellten.

Geschäfts­ord­nung des Gemein­de­rats

Zu guter Letzt gibt es nun eine Neufas­sung der Geschäfts­ord­nung des Gemein­de­rats, auf dem neuesten Stand und der aktu­ellen Geset­zes­lage ange­passt. Darin wird u.a. defi­niert, wer den Bürger­meister und die Mitglieder in Ausschüssen vertreten darf, so dass kein Sitz in den Ausschüssen leer bleibt, wenn alle offi­ziell benannten Vertreter ausfallen. Außerdem, worauf Peter Bent­hues “in eigener Sache” hinwies, gibt es die Regel, wonach das älteste Gemein­de­rats­mit­glied immer als Notver­tre­tung einspringen muss, nicht mehr. In der Geschäfts­ord­nung wird auch fest­ge­halten, wann und auf der Basis von welchem Quorum eine zusätz­liche Bürger­samm­lung einbe­rufen werden muss (fünf Unter­schriften reichen nicht). Eine Bürger­ver­samm­lung im Jahr ist verpflich­tend, weitere können von den Bürge­rinnen und Bürgern einge­for­dert werden. Die Meinungen darüber, ob dem Gemein­derat alle städ­te­bau­li­chen Verträge vorge­legt werden müssen oder ob das wegen Fach­kom­pe­tenz im Einzel­fall auch an den Bauaus­schuss dele­giert werden kann, waren geteilt. Am Ende entschied man sich mit einer Mehr­heit von 14 Stimmen dafür, dass jeder städ­te­bau­liche Vertrag dem Gemein­derat vorge­legt werden muss. Mit diesen Ände­rungen war auch die neue Geschäfts­ord­nung beschlossen.

Bürger­meister Markus Böck zeigte sich sehr erfreut und erleich­tert, weil mit diesen Beschlüssen gute Grund­lagen für die weitere Arbeit geschaffen seien. Er bedankte sich ausdrück­lich bei allen Mitglie­dern von Gemein­de­ver­wal­tung und Gemein­derat, die sich in Work­shops und Arbeits­gruppen an der sorg­fäl­tigen Vorbe­rei­tung betei­ligt hatten.

Andrea Wörle

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