Was man nicht sieht…

27.09.2018 | Rathaus | 0 Kommentare

Was schadet schon eine Abwei­chung von Bauvor­gaben, wenn man sie doch nicht sieht? Zwischen dem Haus St. Benno und der Staats­straße Rich­tung Unter­schleiß­heim soll das bestehende Wohn­haus um ein weiteres Wohn­haus ergänzt werden. Der gültige Bauleit­plan ließe dort jedoch ledig­lich einen Anbau an das bestehende Gebäude zu, weil ein Neubau die Baulinie entlang der Straße über­schreitet.
Peter Lebmair argu­men­tierte im Bauaus­schuss des Gemein­de­rats jedoch, das Grund­stück sei durch seinen Bewuchs doch weit­ge­hend blick­dicht. Was auch immer die städ­te­bau­liche Ziel­set­zung hinter dem Verbot einer weiteren Bebauung sei – „die Idee dahinter sieht man eh nicht“.
Bauamts­lei­terin Chris­tiane Kmoch bedau­erte, dass „Blick­dichte kein planungs­recht­li­ches Krite­rium“ sei. Mit 10:3 Stimmen wurde der Antrag abge­lehnt.

 

 

 

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