Die Auseinandersetzung mit einer Straßenunterführung der Bundesstraße B471 hat das dafür zuständige Staatliche Bauamt offenbar auf Jahre nicht auf der Agenda. Wenn die Gemeinde nach dem diesbezüglichen Bürgerentscheid nun ihren Bedarf anmelden wird, stellt die Behörde im Gespräch mit der schleissheimer-zeitung.de vorab mal klar: „Einfach mal machen – so einfach geht’s nicht.“
Die staatliche Behörde mit Sitz in Freising will demnach zunächst abwarten, wie sich bereits eingeleitete Projekte auf die Verkehrssituation in Oberschleißheim auswirken: Der Ausbau der Autobahn A92 mit der Vergrößerung der Anschlussstelle Oberschleißheim und die Westumgehung. „Es kann sein, dass dann der Druck auf den Bahnübergang abnimmt“, schildert Stefan Rinderer, der im Staatlichen Bauamt die Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis München betreut.
Bevor irgendeine neue Maßnahme wie die Straßenunterführung angegangen werde, sei es „interessant, wie sich die Verkehrsverhältnisse insgesamt entwickeln“. Der Autobahnausbau soll in den nächsten Monaten beginnen. Für eine Westumgehung, die gerade erst im Stadium der Voruntersuchungen ist, ist noch gar kein Zeithorizont abzusehen. Aber erst nachdem diese Straße geplant, genehmigt, gebaut und in Betrieb ist, könnte sich die Behörde mit der Unterführung auseinandersetzen.
Vom Verfahren her müsste das Bauamt erstmal eine Voruntersuchung erstellen als Entscheidungsgrundlage, wie teuer und wie aufwändig die Unterführungsmaßnahme wäre. Bei einem bescheidenen Projektumfang könnte das Bundesverkehrsministerium eine freihändige Planung in Freising freigeben. Als umfangreicheres Projekt müsste es dann aber in den mittelfristigen Bedarfsplan für Bundesstraßenbau aufgenommen werden.
Der aktuelle Bedarfsplan, den die Freisinger Behörde abarbeitet, ist bis 2030 fixiert. Sollte die Straßenunterführung von ihren Dimensionen her in diesem Gesamtplan angemeldet werden müssen, ist die nächste Möglichkeit, überhaupt auch nur ab 2030 berücksichtigt zu werden, frühestens 2028 gegeben.
Rinderer erwartet anhand der Situation, dass die Unterführung durchaus eine großräumige Maßnahme werden könnte, die nur über den Bedarfsplan realisiert werden dürfe. Schließlich könne nicht schlicht die Straße versenkt werden, sondern es müsse „vermutlich“ eine Ausweichroute unter die Erde geführt werden.
Wenn keine Anmeldepflicht für den Bundesbedarfsplan gesehen wird, könnte sie das Freisinger Bauamt nach eigener Bewertung angehen. Für eine zeitliche Perspektive verweist Rinderer auf die vorrangige Abarbeitung eines „bunten Reigens an Bedarfsprojekten“, die durch ihre Fixierung im Bundesverkehrswegeplan ihre Priorität erhalten hätten.
Hierzu möchte ich folgende Anmerkungen machen.
Als langjähriges Mitglied des Gemeinderates erlaube ich mir folgende Stellungnahme zum Staatl. Bauamt Freising.
Bereits Mitte der Sechziger Jahre gab es einen Vorschlag des Staatl. Bauamts, den schienengleichen Bahnübergang mittels einer Überführung kreuzungsfrei zu machen. Der Gemeinderat lehnte 1975 ein Überführungsbauwerk mehrheitlich ab.
Das Bundesverkehrsministerium teilte 1982 mit, die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs an der Dachauer Str. in ein 12-Jahresprogramm aufzunehmen. Schon damals wurde erst 18 Jahre später, also im Jahr 2000, dann ein Plan mit einer Unterführung vorgestellt, mehr nicht. Seitdem sind wieder 18 Jahre vergangen und passiert ist nichts.
Die Verkehrsdichte nimmt ständig zu, unsere Gemeinde ist von Städten umgeben, die ständig wachsen. Der Schienenverkehr wächst ebenfalls, die Folge ist eine noch längere Schließzeit an der Schranke.
Sowie ich dem Bericht des Herrn Rinderer vom Straßenbauamt entnehme, soll erst abgewartet werden, wie sich der Verkehr nach den Umbaumaßnahmen an der A92 entwickelt.
Kaum ein Ort in Bayern ist durch Staumeldungen so bekannt wie Oberschleißheim und dies seit Jahren. Wir fahren oder stehen auf Straßen wie vor hundert Jahren!
Bei geschlossener Schranke werden täglich Wohnstraßen als Umfahrung benutzt, für deren Instandhaltung die Gemeinde zuständig ist, da kann mir niemand erzählen, wir müssen erst abwarten, was der Ausbau der Autobahn für den Ort bringt.
Geschlossene Schranke bedeutet innerörtlichen Stau, die Leidtragenden sind auch Fußgänger und Radfahrer.
Der Bürgerdruck war immer zu brav, deshalb war der Bürgerentscheid das richtige Signal, dass endlich etwas passiert, nicht erst in 10 oder 15 Jahren.
Bereits am 22.1.2002 wurde die Verlegung der St. 2342 an die A92 als gemeinsamer Antrag von SPD,FW und F.D.P. eingebracht und mehrheitlich beschlossen. Der damalige Innenminister Dr. Beckstein schlug ebenfalls die Verlegung der St 2342 an die A92 vor, deshalb wundert mich heute, dass für die sogenannte Westumgehung Voruntersuchungen erst jetzt angelaufen sind (obwohl 2002 schon beantragt). Beide Kommunen (OSH und USH) planen zur Zeit große Gewerbe- und Wohngebiete, als wäre die Umgehungsstraße bereits vorhanden.
Das Staatl. Bauamt Freising hat demnach wenig Interesse, dass unsere Gemeinde vom täglichen Durchgangsverkehr (Feierabendstraße) und dem Stopp an der Schranke entlastet wird.
Insgesamt dauert die Planungsphase zur Beseitigung des beschrankten Bahnübergangs bis heute schon über 50 Jahre!
Deshalb muss eine politische Entscheidung auf höherer Ebene fallen.