Unter­füh­rung auf Jahre hinaus nicht auf dem Schirm

31.05.2019 | Rathaus | 1 Kommentar

Die Ausein­an­der­set­zung mit einer Stra­ßen­un­ter­füh­rung der Bundes­straße B471 hat das dafür zustän­dige Staat­li­che Bauamt offen­bar auf Jahre nicht auf der Agenda. Wenn die Gemeinde nach dem dies­be­züg­li­chen Bürger­ent­scheid nun ihren Bedarf anmel­den wird, stellt die Behörde im Gespräch mit der schleissheimer-zeitung.de vorab mal klar: „Einfach mal machen – so einfach geht’s nicht.“

Die staat­li­che Behörde mit Sitz in Frei­sing will demnach zunächst abwar­ten, wie sich bereits einge­lei­tete Projekte auf die Verkehrs­si­tua­tion in Ober­schleiß­heim auswir­ken: Der Ausbau der Auto­bahn A92 mit der Vergrö­ße­rung der Anschluss­stelle Ober­schleiß­heim und die West­um­ge­hung. „Es kann sein, dass dann der Druck auf den Bahn­über­gang abnimmt“, schil­dert Stefan Rinde­rer, der im Staat­li­chen Bauamt die Bundes- und Staats­stra­ßen im Land­kreis München betreut.

Bevor irgend­eine neue Maßnahme wie die Stra­ßen­un­ter­füh­rung ange­gan­gen werde, sei es „inter­es­sant, wie sich die Verkehrs­ver­hält­nisse insge­samt entwi­ckeln“. Der Auto­bahn­aus­bau soll in den nächs­ten Mona­ten begin­nen. Für eine West­um­ge­hung, die gerade erst im Stadium der Vorun­ter­su­chun­gen ist, ist noch gar kein Zeit­ho­ri­zont abzu­se­hen. Aber erst nach­dem diese Straße geplant, geneh­migt, gebaut und in Betrieb ist, könnte sich die Behörde mit der Unter­füh­rung auseinandersetzen.

Vom Verfah­ren her müsste das Bauamt erst­mal eine Vorun­ter­su­chung erstel­len als Entschei­dungs­grund­lage, wie teuer und wie aufwän­dig die Unter­füh­rungs­maß­nahme wäre. Bei einem beschei­de­nen Projekt­um­fang könnte das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­rium eine frei­hän­dige Planung in Frei­sing frei­ge­ben. Als umfang­rei­che­res Projekt müsste es dann aber in den mittel­fris­ti­gen Bedarfs­plan für Bundes­stra­ßen­bau aufge­nom­men werden.

Der aktu­elle Bedarfs­plan, den die Frei­sin­ger Behörde abar­bei­tet, ist bis 2030 fixiert. Sollte die Stra­ßen­un­ter­füh­rung von ihren Dimen­sio­nen her in diesem Gesamt­plan ange­mel­det werden müssen, ist die nächste Möglich­keit, über­haupt auch nur ab 2030 berück­sich­tigt zu werden, frühes­tens 2028 gegeben.

Rinde­rer erwar­tet anhand der Situa­tion, dass die Unter­füh­rung durch­aus eine groß­räu­mige Maßnahme werden könnte, die nur über den Bedarfs­plan reali­siert werden dürfe. Schließ­lich könne nicht schlicht die Straße versenkt werden, sondern es müsse „vermut­lich“ eine Ausweich­route unter die Erde geführt werden.

Wenn keine Anmel­de­pflicht für den Bundes­be­darfs­plan gese­hen wird, könnte sie das Frei­sin­ger Bauamt nach eige­ner Bewer­tung ange­hen. Für eine zeit­li­che Perspek­tive verweist Rinde­rer auf die vorran­gige Abar­bei­tung eines „bunten Reigens an Bedarfs­pro­jek­ten“, die durch ihre Fixie­rung im Bundes­ver­kehrs­we­ge­plan ihre Prio­ri­tät erhal­ten hätten.

Beitrag teilen:

1 Kommentar

  1. Hierzu möchte ich folgende Anmer­kun­gen machen.
    Als lang­jäh­ri­ges Mitglied des Gemein­de­ra­tes erlaube ich mir folgende Stel­lung­nahme zum Staatl. Bauamt Freising.
    Bereits Mitte der Sech­zi­ger Jahre gab es einen Vorschlag des Staatl. Bauamts, den schie­nen­glei­chen Bahn­über­gang mittels einer Über­füh­rung kreu­zungs­frei zu machen. Der Gemein­de­rat lehnte 1975 ein Über­füh­rungs­bau­werk mehr­heit­lich ab.
    Das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­rium teilte 1982 mit, die Besei­ti­gung des höhen­glei­chen Bahn­über­gangs an der Dach­auer Str. in ein 12-Jahres­pro­gramm aufzu­neh­men. Schon damals wurde erst 18 Jahre später, also im Jahr 2000, dann ein Plan mit einer Unter­füh­rung vorge­stellt, mehr nicht. Seit­dem sind wieder 18 Jahre vergan­gen und passiert ist nichts.
    Die Verkehrs­dichte nimmt stän­dig zu, unsere Gemeinde ist von Städ­ten umge­ben, die stän­dig wach­sen. Der Schie­nen­ver­kehr wächst eben­falls, die Folge ist eine noch längere Schließ­zeit an der Schranke.
    Sowie ich dem Bericht des Herrn Rinde­rer vom Stra­ßen­bau­amt entnehme, soll erst abge­war­tet werden, wie sich der Verkehr nach den Umbau­maß­nah­men an der A92 entwickelt.
    Kaum ein Ort in Bayern ist durch Stau­mel­dun­gen so bekannt wie Ober­schleiß­heim und dies seit Jahren. Wir fahren oder stehen auf Stra­ßen wie vor hundert Jahren!
    Bei geschlos­se­ner Schranke werden täglich Wohn­stra­ßen als Umfah­rung benutzt, für deren Instand­hal­tung die Gemeinde zustän­dig ist, da kann mir niemand erzäh­len, wir müssen erst abwar­ten, was der Ausbau der Auto­bahn für den Ort bringt.
    Geschlos­sene Schranke bedeu­tet inner­ört­li­chen Stau, die Leid­tra­gen­den sind auch Fußgän­ger und Radfahrer.
    Der Bürger­druck war immer zu brav, deshalb war der Bürger­ent­scheid das rich­tige Signal, dass endlich etwas passiert, nicht erst in 10 oder 15 Jahren.
    Bereits am 22.1.2002 wurde die Verle­gung der St. 2342 an die A92 als gemein­sa­mer Antrag von SPD,FW und F.D.P. einge­bracht und mehr­heit­lich beschlos­sen. Der dama­lige Innen­mi­nis­ter Dr. Beck­stein schlug eben­falls die Verle­gung der St 2342 an die A92 vor, deshalb wundert mich heute, dass für die soge­nannte West­um­ge­hung Vorun­ter­su­chun­gen erst jetzt ange­lau­fen sind (obwohl 2002 schon bean­tragt). Beide Kommu­nen (OSH und USH) planen zur Zeit große Gewerbe- und Wohn­ge­biete, als wäre die Umge­hungs­straße bereits vorhanden.
    Das Staatl. Bauamt Frei­sing hat demnach wenig Inter­esse, dass unsere Gemeinde vom tägli­chen Durch­gangs­ver­kehr (Feier­abend­straße) und dem Stopp an der Schranke entlas­tet wird.
    Insge­samt dauert die Planungs­phase zur Besei­ti­gung des beschrank­ten Bahn­über­gangs bis heute schon über 50 Jahre!
    Deshalb muss eine poli­ti­sche Entschei­dung auf höhe­rer Ebene fallen.

    Antworten

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert