Unter­füh­rung auf Jahre hinaus nicht auf dem Schirm

31.05.2019 | Rathaus | 1 Kommentar

Die Ausein­an­der­set­zung mit einer Stra­ßen­un­ter­füh­rung der Bundes­straße B471 hat das dafür zustän­dige Staat­liche Bauamt offenbar auf Jahre nicht auf der Agenda. Wenn die Gemeinde nach dem dies­be­züg­li­chen Bürger­ent­scheid nun ihren Bedarf anmelden wird, stellt die Behörde im Gespräch mit der schleissheimer-zeitung.de vorab mal klar: „Einfach mal machen – so einfach geht’s nicht.“

Die staat­liche Behörde mit Sitz in Frei­sing will demnach zunächst abwarten, wie sich bereits einge­lei­tete Projekte auf die Verkehrs­si­tua­tion in Ober­schleiß­heim auswirken: Der Ausbau der Auto­bahn A92 mit der Vergrö­ße­rung der Anschluss­stelle Ober­schleiß­heim und die West­um­ge­hung. „Es kann sein, dass dann der Druck auf den Bahn­über­gang abnimmt“, schil­dert Stefan Rinderer, der im Staat­li­chen Bauamt die Bundes- und Staats­straßen im Land­kreis München betreut.

Bevor irgend­eine neue Maßnahme wie die Stra­ßen­un­ter­füh­rung ange­gangen werde, sei es „inter­es­sant, wie sich die Verkehrs­ver­hält­nisse insge­samt entwi­ckeln“. Der Auto­bahn­ausbau soll in den nächsten Monaten beginnen. Für eine West­um­ge­hung, die gerade erst im Stadium der Vorun­ter­su­chungen ist, ist noch gar kein Zeit­ho­ri­zont abzu­sehen. Aber erst nachdem diese Straße geplant, geneh­migt, gebaut und in Betrieb ist, könnte sich die Behörde mit der Unter­füh­rung ausein­an­der­setzen.

Vom Verfahren her müsste das Bauamt erstmal eine Vorun­ter­su­chung erstellen als Entschei­dungs­grund­lage, wie teuer und wie aufwändig die Unter­füh­rungs­maß­nahme wäre. Bei einem beschei­denen Projekt­um­fang könnte das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­rium eine frei­hän­dige Planung in Frei­sing frei­geben. Als umfang­rei­cheres Projekt müsste es dann aber in den mittel­fris­tigen Bedarfs­plan für Bundes­stra­ßenbau aufge­nommen werden.

Der aktu­elle Bedarfs­plan, den die Frei­singer Behörde abar­beitet, ist bis 2030 fixiert. Sollte die Stra­ßen­un­ter­füh­rung von ihren Dimen­sionen her in diesem Gesamt­plan ange­meldet werden müssen, ist die nächste Möglich­keit, über­haupt auch nur ab 2030 berück­sich­tigt zu werden, frühes­tens 2028 gegeben.

Rinderer erwartet anhand der Situa­tion, dass die Unter­füh­rung durchaus eine groß­räu­mige Maßnahme werden könnte, die nur über den Bedarfs­plan reali­siert werden dürfe. Schließ­lich könne nicht schlicht die Straße versenkt werden, sondern es müsse „vermut­lich“ eine Ausweich­route unter die Erde geführt werden.

Wenn keine Anmel­de­pflicht für den Bundes­be­darfs­plan gesehen wird, könnte sie das Frei­singer Bauamt nach eigener Bewer­tung angehen. Für eine zeit­liche Perspek­tive verweist Rinderer auf die vorran­gige Abar­bei­tung eines „bunten Reigens an Bedarfs­pro­jekten“, die durch ihre Fixie­rung im Bundes­ver­kehrs­we­ge­plan ihre Prio­rität erhalten hätten.

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1 Kommentar

  1. Hierzu möchte ich folgende Anmer­kungen machen.
    Als lang­jäh­riges Mitglied des Gemein­de­rates erlaube ich mir folgende Stel­lung­nahme zum Staatl. Bauamt Frei­sing.
    Bereits Mitte der Sech­ziger Jahre gab es einen Vorschlag des Staatl. Bauamts, den schie­nen­glei­chen Bahn­über­gang mittels einer Über­füh­rung kreu­zungs­frei zu machen. Der Gemein­derat lehnte 1975 ein Über­füh­rungs­bau­werk mehr­heit­lich ab.
    Das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­te­rium teilte 1982 mit, die Besei­ti­gung des höhen­glei­chen Bahn­über­gangs an der Dach­auer Str. in ein 12-Jahres­pro­gramm aufzu­nehmen. Schon damals wurde erst 18 Jahre später, also im Jahr 2000, dann ein Plan mit einer Unter­füh­rung vorge­stellt, mehr nicht. Seitdem sind wieder 18 Jahre vergangen und passiert ist nichts.
    Die Verkehrs­dichte nimmt ständig zu, unsere Gemeinde ist von Städten umgeben, die ständig wachsen. Der Schie­nen­ver­kehr wächst eben­falls, die Folge ist eine noch längere Schließ­zeit an der Schranke.
    Sowie ich dem Bericht des Herrn Rinderer vom Stra­ßen­bauamt entnehme, soll erst abge­wartet werden, wie sich der Verkehr nach den Umbau­maß­nahmen an der A92 entwi­ckelt.
    Kaum ein Ort in Bayern ist durch Stau­mel­dungen so bekannt wie Ober­schleiß­heim und dies seit Jahren. Wir fahren oder stehen auf Straßen wie vor hundert Jahren!
    Bei geschlos­sener Schranke werden täglich Wohn­straßen als Umfah­rung benutzt, für deren Instand­hal­tung die Gemeinde zuständig ist, da kann mir niemand erzählen, wir müssen erst abwarten, was der Ausbau der Auto­bahn für den Ort bringt.
    Geschlos­sene Schranke bedeutet inner­ört­li­chen Stau, die Leid­tra­genden sind auch Fußgänger und Radfahrer.
    Der Bürger­druck war immer zu brav, deshalb war der Bürger­ent­scheid das rich­tige Signal, dass endlich etwas passiert, nicht erst in 10 oder 15 Jahren.
    Bereits am 22.1.2002 wurde die Verle­gung der St. 2342 an die A92 als gemein­samer Antrag von SPD,FW und F.D.P. einge­bracht und mehr­heit­lich beschlossen. Der dama­lige Innen­mi­nister Dr. Beck­stein schlug eben­falls die Verle­gung der St 2342 an die A92 vor, deshalb wundert mich heute, dass für die soge­nannte West­um­ge­hung Vorun­ter­su­chungen erst jetzt ange­laufen sind (obwohl 2002 schon bean­tragt). Beide Kommunen (OSH und USH) planen zur Zeit große Gewerbe- und Wohn­ge­biete, als wäre die Umge­hungs­straße bereits vorhanden.
    Das Staatl. Bauamt Frei­sing hat demnach wenig Inter­esse, dass unsere Gemeinde vom tägli­chen Durch­gangs­ver­kehr (Feier­abend­straße) und dem Stopp an der Schranke entlastet wird.
    Insge­samt dauert die Planungs­phase zur Besei­ti­gung des beschrankten Bahn­über­gangs bis heute schon über 50 Jahre!
    Deshalb muss eine poli­ti­sche Entschei­dung auf höherer Ebene fallen.

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