‘Toch­ter’ für den Wohnungsbau

28.01.2022 | Rathaus | 0 Kommentare

Als neues Instru­ment auf dem Wohnungs­markt hat der Gemein­de­rat die Grün­dung eines kommu­na­len Wohn­bau­trä­gers ange­sto­ßen. Die neue Insti­tu­tion solle „zur Siche­rung und Erwei­te­rung des Wohnungs- und Grund­stücks­be­stan­des“ dienen, heißt es im Beschlusstext. 

Eine derar­tige Einrich­tung ermög­licht es der Gemeinde, finanz­tech­nisch auf dem freien Markt zu agie­ren, ohne Ausga­ben unmit­tel­bar im klam­men Gemein­de­haus­halt abbil­den zu müssen. 

Rele­vant könnte ein Wohnungs­bau­trä­ger etwa bei den gerade anste­hen­den Neubau­ge­bie­ten werden, an Schä­fer­an­ger und Kreuza­cker sowie in Mitten­heim. Nach der gülti­gen Rege­lung zur „Sozia­len Boden­nut­zung“ könn­ten dabei und bei weite­ren Neubau­pro­jek­ten immer auch wieder Wohnun­gen ins Eigen­tum der Gemeinde gelangen.

Beden­ken meldete die SPD an, die es bedenk­lich sieht, Schul­den quasi aus dem Haus­halt auszu­la­gern. Erich Elsner (SPD) stimmte denn auch als Einzi­ger gegen den Auftrag, eine Grün­dung vorzu­be­rei­ten, der von CSU, FW, Grünen, der weite­ren SPD, FDP und ÖDP mit 20:1 Stim­men beschlos­sen wurde.

Anträge auf eine derar­tige Insti­tu­tion hatten die FW unter ihrem Bürger­meis­ter Chris­tian Kuch­l­bauer schon zwei­mal vorge­legt, waren damals aber jeweils an den ande­ren Grup­pie­run­gen im Gemein­de­rat geschei­tert, die sich nun für die Einrich­tung aussprachen.

Beitrag teilen:

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert