Rich­ter aus dem Luft­amt im Hubschrauberprozess

23.01.2019 | Rathaus | 0 Kommentare

Ein Rich­ter, der zuvor Spit­zen­be­am­ter am Luft­amt Südbay­ern war und dann als Anwalt den Frei­staat in Luft­fahrt­an­ge­le­gen­hei­ten vertre­ten hatte, soll über die Klagen gegen den Frei­staat wegen der Ansied­lung der baye­ri­schen Poli­zei­hub­schrau­ber­staf­fel in Ober­schleiß­heim entschei­den. Die Gemeinde als eine der Kläger will ihn nun wegen Befan­gen­heit ablehnen.

Die Klagen gegen die Ansied­lungs­pläne am histo­ri­schen Flug­platz wurden zu Jahres­be­ginn inner­halb des Baye­ri­schen Verwal­tungs­ge­rich­tes an eine andere Kammer über­stellt. Der Vorsit­zende Rich­ter dieser Kammer zeigte nun an, dass er bis Ende 2012 am Luft­amt Südbay­ern gear­bei­tet habe und aus dieser Zeit eine persön­li­che Bekannt­schaft mit dem heuti­gen Behör­den­lei­ter resul­tiere. Das könne als mögli­cher Befan­gen­heits­grund gewer­tet werden, weshalb er es den Prozess­be­tei­lig­ten mitteilte.

Die Anwälte der Gemeinde hatten argu­men­tiert, bei dieser Sach­lage sei es „offen“, ob eine Befan­gen­heit begrün­det werden könne. Die Grünen verwahr­ten sich aller­dings ener­gisch gegen die Akzep­tanz dieses Rich­ters. Dabei sei es “abso­lu­ter Koko­lo­res“, die Beur­tei­lung einer mögli­chen Befan­gen­heit auf diese Duz-Freund­schaft abzu­stel­len, schimpfte Fritz-Gerrit Kropp (Grüne) im Gemein­de­rat, das halte er für „ein reines Ablenkungsmanöver“.

Entschei­dend sei doch, dass der Jurist in der mit der Klage betrof­fe­nen Behörde auf staat­li­cher Seite gear­bei­tet habe. Das Luft­amt Südbay­ern ist in dem Geneh­mi­gungs­ver­fah­ren zentral betei­ligt gewe­sen, eine frühere Geneh­mi­gung, die als fehler­haft aufge­ho­ben wurde, war an diesem Amt abge­wi­ckelt worden. Zudem habe der heutige Rich­ter anschlie­ßend als Ober­lan­des­an­walt bei der Landes­an­walt­schaft Bayern „in diesen Themen den baye­ri­schen Staat vertre­ten“, sagte Kropp. Da könne gerade drei Jahre später „keine Objek­ti­vi­tät gege­ben sein“.

Die Anwälte der Gemeinde sagten in ihrer Darstel­lung, es könne argu­men­tiert werden, „dass aufgrund des Zusam­men­tref­fens mehre­rer inein­an­der verwo­be­ner Einzel­aspekte die Besorg­nis der Befan­gen­heit besteht“. Der Gemein­de­rat entschied nach dem Plädoyer der Grünen einstim­mig, den Befan­gen­heits­an­trag zu stel­len. Selbst wenn es erfolg­los bliebe, sei damit „wieder Zeit gewin­nen“, sagte Sebas­tian Riedel­bauch (SPD).

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