Richter aus dem Luftamt im Hubschrau­ber­pro­zess

23.01.2019 | Rathaus | 0 Kommentare

Ein Richter, der zuvor Spit­zen­be­amter am Luftamt Südbayern war und dann als Anwalt den Frei­staat in Luft­fahrt­an­ge­le­gen­heiten vertreten hatte, soll über die Klagen gegen den Frei­staat wegen der Ansied­lung der baye­ri­schen Poli­zei­hub­schrau­ber­staffel in Ober­schleiß­heim entscheiden. Die Gemeinde als eine der Kläger will ihn nun wegen Befan­gen­heit ablehnen.

Die Klagen gegen die Ansied­lungs­pläne am histo­ri­schen Flug­platz wurden zu Jahres­be­ginn inner­halb des Baye­ri­schen Verwal­tungs­ge­richtes an eine andere Kammer über­stellt. Der Vorsit­zende Richter dieser Kammer zeigte nun an, dass er bis Ende 2012 am Luftamt Südbayern gear­beitet habe und aus dieser Zeit eine persön­liche Bekannt­schaft mit dem heutigen Behör­den­leiter resul­tiere. Das könne als mögli­cher Befan­gen­heits­grund gewertet werden, weshalb er es den Prozess­be­tei­ligten mitteilte.

Die Anwälte der Gemeinde hatten argu­men­tiert, bei dieser Sach­lage sei es „offen“, ob eine Befan­gen­heit begründet werden könne. Die Grünen verwahrten sich aller­dings ener­gisch gegen die Akzep­tanz dieses Rich­ters. Dabei sei es “abso­luter Koko­lores“, die Beur­tei­lung einer mögli­chen Befan­gen­heit auf diese Duz-Freund­schaft abzu­stellen, schimpfte Fritz-Gerrit Kropp (Grüne) im Gemein­derat, das halte er für „ein reines Ablen­kungs­ma­növer“.

Entschei­dend sei doch, dass der Jurist in der mit der Klage betrof­fenen Behörde auf staat­li­cher Seite gear­beitet habe. Das Luftamt Südbayern ist in dem Geneh­mi­gungs­ver­fahren zentral betei­ligt gewesen, eine frühere Geneh­mi­gung, die als fehler­haft aufge­hoben wurde, war an diesem Amt abge­wi­ckelt worden. Zudem habe der heutige Richter anschlie­ßend als Ober­lan­des­an­walt bei der Landes­an­walt­schaft Bayern „in diesen Themen den baye­ri­schen Staat vertreten“, sagte Kropp. Da könne gerade drei Jahre später „keine Objek­ti­vität gegeben sein“.

Die Anwälte der Gemeinde sagten in ihrer Darstel­lung, es könne argu­men­tiert werden, „dass aufgrund des Zusam­men­tref­fens mehrerer inein­ander verwo­bener Einzel­aspekte die Besorgnis der Befan­gen­heit besteht“. Der Gemein­derat entschied nach dem Plädoyer der Grünen einstimmig, den Befan­gen­heits­an­trag zu stellen. Selbst wenn es erfolglos bliebe, sei damit „wieder Zeit gewinnen“, sagte Sebas­tian Riedel­bauch (SPD).

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