Ein Richter, der zuvor Spitzenbeamter am Luftamt Südbayern war und dann als Anwalt den Freistaat in Luftfahrtangelegenheiten vertreten hatte, soll über die Klagen gegen den Freistaat wegen der Ansiedlung der bayerischen Polizeihubschrauberstaffel in Oberschleißheim entscheiden. Die Gemeinde als eine der Kläger will ihn nun wegen Befangenheit ablehnen.
Die Klagen gegen die Ansiedlungspläne am historischen Flugplatz wurden zu Jahresbeginn innerhalb des Bayerischen Verwaltungsgerichtes an eine andere Kammer überstellt. Der Vorsitzende Richter dieser Kammer zeigte nun an, dass er bis Ende 2012 am Luftamt Südbayern gearbeitet habe und aus dieser Zeit eine persönliche Bekanntschaft mit dem heutigen Behördenleiter resultiere. Das könne als möglicher Befangenheitsgrund gewertet werden, weshalb er es den Prozessbeteiligten mitteilte.
Die Anwälte der Gemeinde hatten argumentiert, bei dieser Sachlage sei es „offen“, ob eine Befangenheit begründet werden könne. Die Grünen verwahrten sich allerdings energisch gegen die Akzeptanz dieses Richters. Dabei sei es “absoluter Kokolores“, die Beurteilung einer möglichen Befangenheit auf diese Duz-Freundschaft abzustellen, schimpfte Fritz-Gerrit Kropp (Grüne) im Gemeinderat, das halte er für „ein reines Ablenkungsmanöver“.
Entscheidend sei doch, dass der Jurist in der mit der Klage betroffenen Behörde auf staatlicher Seite gearbeitet habe. Das Luftamt Südbayern ist in dem Genehmigungsverfahren zentral beteiligt gewesen, eine frühere Genehmigung, die als fehlerhaft aufgehoben wurde, war an diesem Amt abgewickelt worden. Zudem habe der heutige Richter anschließend als Oberlandesanwalt bei der Landesanwaltschaft Bayern „in diesen Themen den bayerischen Staat vertreten“, sagte Kropp. Da könne gerade drei Jahre später „keine Objektivität gegeben sein“.
Die Anwälte der Gemeinde sagten in ihrer Darstellung, es könne argumentiert werden, „dass aufgrund des Zusammentreffens mehrerer ineinander verwobener Einzelaspekte die Besorgnis der Befangenheit besteht“. Der Gemeinderat entschied nach dem Plädoyer der Grünen einstimmig, den Befangenheitsantrag zu stellen. Selbst wenn es erfolglos bliebe, sei damit „wieder Zeit gewinnen“, sagte Sebastian Riedelbauch (SPD).
0 Kommentare