Öl, Asbest, Altlasten — egal

13.08.2022 | Rathaus | 0 Kommentare

Nach dem Abriss eines alten Hauses an der Hasels­berger Straße ermit­telt die Krimi­nal­po­lizei wegen mehreren Umwelt­de­likten. Unter anderem könnte durch unsach­ge­mäßes Entfernen des Öltanks Öl in den Boden gesi­ckert sein.

Schon im November hatten Anlieger Polizei und Feuer­wehr alar­miert, weil an dem Gebäude die Fassade „grob regel­widrig“ abge­bro­chen worden sei, wie ein Poli­zei­spre­cher berich­tete. Teile aus der Fassa­den­ver­klei­dung, die asbest­ver­dächtig erschienen, lagen völlig unge­schützt auf dem Gelände verstreut. Das Land­ratsamt sagte auf Anfrage, dass die Platten seiner­zeit “unter­sucht und entfernt” worden seien.

Bei der Fort­set­zung des Abbruchs mit schwerem Gerät dieser Tage nahmen Anlieger starken Ölge­ruch wahr und alar­mierten erneut die Polizei. Das Wasser­wirt­schaftsamt, das einen Kontrol­leur auf die Baustelle entsendet hatte, bestä­tigte Ölge­ruch. Wahr­schein­lich wurde der nicht geson­dert behan­delte Öltank des alten Hauses beim Abriss beschä­digt, so dass Öl auslaufen konnte.

Das Land­ratsamt hat eine Anord­nung erlassen, wonach der Bauherr für Boden­proben sorgen müsse. Für das Grund­wasser erwartet das Wasser­wirt­schaftsamt München dank des recht­zei­tigen Eingriffs „keine unmit­tel­baren Schäden im Grund­wasser“.

Das Haus mit 1850 Quadrat­meter Grund war wohl einst im Eigentum einer Baufirma. Zur neuen Bebauung wurde es in vier Parzellen aufge­teilt, auf denen jeweils ein Einfa­mi­li­en­haus entstehen soll. Drei davon sind bereits geneh­migt, der Bauan­trag zum vierten liegt gerade im Rathaus.

Offenbar liegt auch ein Baugrund-Gutachten vor, in dem Verdacht auf Altlasten vermerkt sein soll, was über­gangen und nicht bei den Behörden ange­zeigt wurde. In einer aufge­gra­benen Senke haben Kontrol­lo­reue nun alten Beton­ab­bruch gefunden.

Den Abriss hat wohl noch der Verkäufer des Grund­stü­ckes vor der Teilung in Auftrag gegeben. Die Krimi­nal­po­lizei ermit­telt vorerst gegen Unbe­kannt, weil sich erst im Zuge der Aufklä­rung zeigen könne, ob der Auftrag­geber oder die ausfüh­rende Abriss­firma für even­tu­elle Delikte verant­wort­lich wären.

Der Kahl­schlag der Bäume auf dem Grund­stück, ein Wacholder und zwei Schein­zy­pressen, war nicht wider­recht­lich. Der Fall der Bäume war in den jewei­ligen Bauan­trägen ange­zeigt und vom Rathaus gebil­ligt. Die Pläne sehen vor, dass in Summe sechs Bäume neu gepflanzt werden.

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