Nach dem Abriss eines alten Hauses an der Haselsberger Straße ermittelt die Kriminalpolizei wegen mehreren Umweltdelikten. Unter anderem könnte durch unsachgemäßes Entfernen des Öltanks Öl in den Boden gesickert sein.
Schon im November hatten Anlieger Polizei und Feuerwehr alarmiert, weil an dem Gebäude die Fassade „grob regelwidrig“ abgebrochen worden sei, wie ein Polizeisprecher berichtete. Teile aus der Fassadenverkleidung, die asbestverdächtig erschienen, lagen völlig ungeschützt auf dem Gelände verstreut. Das Landratsamt sagte auf Anfrage, dass die Platten seinerzeit “untersucht und entfernt” worden seien.
Bei der Fortsetzung des Abbruchs mit schwerem Gerät dieser Tage nahmen Anlieger starken Ölgeruch wahr und alarmierten erneut die Polizei. Das Wasserwirtschaftsamt, das einen Kontrolleur auf die Baustelle entsendet hatte, bestätigte Ölgeruch. Wahrscheinlich wurde der nicht gesondert behandelte Öltank des alten Hauses beim Abriss beschädigt, so dass Öl auslaufen konnte.
Das Landratsamt hat eine Anordnung erlassen, wonach der Bauherr für Bodenproben sorgen müsse. Für das Grundwasser erwartet das Wasserwirtschaftsamt München dank des rechtzeitigen Eingriffs „keine unmittelbaren Schäden im Grundwasser“.
Das Haus mit 1850 Quadratmeter Grund war wohl einst im Eigentum einer Baufirma. Zur neuen Bebauung wurde es in vier Parzellen aufgeteilt, auf denen jeweils ein Einfamilienhaus entstehen soll. Drei davon sind bereits genehmigt, der Bauantrag zum vierten liegt gerade im Rathaus.
Offenbar liegt auch ein Baugrund-Gutachten vor, in dem Verdacht auf Altlasten vermerkt sein soll, was übergangen und nicht bei den Behörden angezeigt wurde. In einer aufgegrabenen Senke haben Kontrolloreue nun alten Betonabbruch gefunden.
Den Abriss hat wohl noch der Verkäufer des Grundstückes vor der Teilung in Auftrag gegeben. Die Kriminalpolizei ermittelt vorerst gegen Unbekannt, weil sich erst im Zuge der Aufklärung zeigen könne, ob der Auftraggeber oder die ausführende Abrissfirma für eventuelle Delikte verantwortlich wären.
Der Kahlschlag der Bäume auf dem Grundstück, ein Wacholder und zwei Scheinzypressen, war nicht widerrechtlich. Der Fall der Bäume war in den jeweiligen Bauanträgen angezeigt und vom Rathaus gebilligt. Die Pläne sehen vor, dass in Summe sechs Bäume neu gepflanzt werden.
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