Öl, Asbest, Altlas­ten — egal

13.08.2022 | Rathaus | 0 Kommentare

Nach dem Abriss eines alten Hauses an der Hasels­ber­ger Straße ermit­telt die Krimi­nal­po­li­zei wegen mehre­ren Umwelt­de­lik­ten. Unter ande­rem könnte durch unsach­ge­mä­ßes Entfer­nen des Öltanks Öl in den Boden gesi­ckert sein.

Schon im Novem­ber hatten Anlie­ger Poli­zei und Feuer­wehr alar­miert, weil an dem Gebäude die Fassade „grob regel­wid­rig“ abge­bro­chen worden sei, wie ein Poli­zei­spre­cher berich­tete. Teile aus der Fassa­den­ver­klei­dung, die asbest­ver­däch­tig erschie­nen, lagen völlig unge­schützt auf dem Gelände verstreut. Das Land­rats­amt sagte auf Anfrage, dass die Plat­ten seiner­zeit “unter­sucht und entfernt” worden seien.

Bei der Fort­set­zung des Abbruchs mit schwe­rem Gerät dieser Tage nahmen Anlie­ger star­ken Ölge­ruch wahr und alar­mier­ten erneut die Poli­zei. Das Wasser­wirt­schafts­amt, das einen Kontrol­leur auf die Baustelle entsen­det hatte, bestä­tigte Ölge­ruch. Wahr­schein­lich wurde der nicht geson­dert behan­delte Öltank des alten Hauses beim Abriss beschä­digt, so dass Öl auslau­fen konnte.

Das Land­rats­amt hat eine Anord­nung erlas­sen, wonach der Bauherr für Boden­pro­ben sorgen müsse. Für das Grund­was­ser erwar­tet das Wasser­wirt­schafts­amt München dank des recht­zei­ti­gen Eingriffs „keine unmit­tel­ba­ren Schä­den im Grundwasser“.

Das Haus mit 1850 Quadrat­me­ter Grund war wohl einst im Eigen­tum einer Baufirma. Zur neuen Bebau­ung wurde es in vier Parzel­len aufge­teilt, auf denen jeweils ein Einfa­mi­li­en­haus entste­hen soll. Drei davon sind bereits geneh­migt, der Bauan­trag zum vier­ten liegt gerade im Rathaus.

Offen­bar liegt auch ein Baugrund-Gutach­ten vor, in dem Verdacht auf Altlas­ten vermerkt sein soll, was über­gan­gen und nicht bei den Behör­den ange­zeigt wurde. In einer aufge­gra­be­nen Senke haben Kontrol­lo­reue nun alten Beton­ab­bruch gefunden.

Den Abriss hat wohl noch der Verkäu­fer des Grund­stü­ckes vor der Teilung in Auftrag gege­ben. Die Krimi­nal­po­li­zei ermit­telt vorerst gegen Unbe­kannt, weil sich erst im Zuge der Aufklä­rung zeigen könne, ob der Auftrag­ge­ber oder die ausfüh­rende Abriss­firma für even­tu­elle Delikte verant­wort­lich wären. 

Der Kahl­schlag der Bäume auf dem Grund­stück, ein Wachol­der und zwei Schein­zy­pres­sen, war nicht wider­recht­lich. Der Fall der Bäume war in den jewei­li­gen Bauan­trä­gen ange­zeigt und vom Rathaus gebil­ligt. Die Pläne sehen vor, dass in Summe sechs Bäume neu gepflanzt werden.

Beitrag teilen:

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert