“Maßvolle Erwei­te­rung” um 50 Prozent

11.04.2019 | Rathaus | 0 Kommentare

Ein Häus­chen auf dem Land wird abge­rissen – und als Haus wieder­auf­ge­baut. Im Bauaus­schuss des Gemein­de­rates gab es erheb­liche Bedenken gegen die geplante Dimen­sio­nie­rung eines Neubaus am Kalter­bachweg, mit hauch­dünner Mehr­heit wurde es jedoch geneh­migt.

Der Kalter­bachweg ist baurecht­lich nicht gewidmet. Wird in so einer Situa­tion ein bestehendes Wohn­ge­bäude abge­rissen, kann es baurecht­lich durch einen Neubau ersetzt werden, der sogar „eine begrün­dete maßvolle Erwei­te­rung“ vornehmen dürfte.

Geplant ist hier, ein bisher 120 Quadrat­meter großes Wohn­haus durch eine Gebäude mit 175 Quadrat­me­tern zu ersetzen, das gegen­über der bishe­rigen Situ­ie­rung um 90 Grad gedreht wird, um sich den Nach­barn anzu­passen. Begründet wird die Erwei­te­rung damit, dass das Gebäude ohne Unter­kel­le­rung eben im Baukörper Raum für Technik, Heizung und eine Wasch­küche benö­tige.

SPD, Grüne und FDP im Bauaus­schuss lehnten das ab. „50 Prozent Erwei­te­rung der Fläche ist nicht gerade maßvoll“, sagte Florian Spirkl (SPD). Für die genannten Neben­räume brauche es wohl eher keine 55 Quadrat­meter.

Peter Bent­hues (CSU) appel­lierte, „nicht klein­lich zu sein“. Gegen­über der Bauzeit des Vorgän­ger­hauses hätten sich eben auch „die Anfor­de­rungen an Wohn­qua­lität geän­dert“. Mit 7:6 Stimmen billigten CSU und FW den Antrag, die finale Entschei­dung liegt nun beim Land­ratsamt.

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