“Lex Negele”?

25.09.2018 | Rathaus | 1 Kommentar

Drei Parzel­len nörd­lich des Moos­wegs bilden eine Baulü­cke inmit­ten des bebau­ten Orts­ge­biets; aber während Ost- und West­teil bebaut werden sollen, will der Eigen­tü­mer des Mittel­stücks nicht bauen. Dieser Eigen­tü­mer ist mit Hans Negele pikan­ter­weise ein Gemein­de­rat — und den machen die Bauträ­ger der beiden Parzel­len nun nament­lich für die Verzö­ge­run­gen verantwortlich.
“Concept Bau” und “Baywo­bau”, die beiden von den jewei­li­gen Eigen­tü­mern beauf­trag­ten Bauträ­ger, führen in einer gemein­sa­men Stel­lung­nahme nun schon die Einschrän­kung auf maßvol­le­res Bauen mittels Rahmen­vor­ga­ben vor Jahres­frist auf Nege­les Einwir­ken zurück. So sei die Höhe der poten­ti­el­len Gebäude neben Nege­les Wohn­haus gegen­über ande­ren limi­tiert worden. „Gut, wenn man als Gemein­de­rat seine eige­nen Inter­es­sen verfol­gen kann“, spot­ten die Bauträ­ger der Nach­bar­grund­stü­cke und nennen den seiner­zei­ti­gen Eckda­ten­be­schluss eine „Lex Negele“.
Negele hatte als Gemein­de­rat der FW in öffent­li­chen Sitzun­gen immer wieder ange­mahnt, dass es nicht angehe, die beiden Eckgrund­stü­cke dicht bebauen zu lassen und öffent­li­che Infra­struk­tur dann auf seiner Fläche einzu­rich­ten, wenn die irgend­wann auch bebaut werde. Er forderte stets eine Gesamt­pla­nung über alle drei Flächen, damit die Verkehrs­er­schlie­ßung, die Grün­an­la­gen und even­tu­elle Gemein­be­darfs­ein­rich­tun­gen ange­mes­sen verteilt werden könn­ten. Diese Forde­rung haben SPD, FW und FDP nun in ihrem Antrag umgesetzt.
Die Bauträ­ger erwäh­nen in ihrer Atta­cke auch, dass es im Sommer offen­bar eine Annä­he­rung gege­ben habe und Negele doch sein Grund­stück auch zur Über­pla­nung ange­bo­ten habe solle. Jeden­falls sei bereits ein dies­be­züg­li­cher Vertrags­ent­wurf unter­schrifts­reif vorge­le­gen. „Was daraus gewor­den ist, wissen wir bis heute nicht“, schrei­ben die beiden Gesell­schaf­ten und folgern daraus, „dass es Negele in Wirk­lich­keit eher um die Verhin­de­rung der beiden vorhan­de­nen Vorha­ben geht“.
Bürger­meis­ter Chris­tian Kuch­l­bauer (FW) hat dieses Gespräch anders erlebt. Von einer Eini­gung habe keine Rede sein können. Über­haupt sei in der Stel­lung­nahme der Bauträ­ger „vieles falsch“, rügt er auf Anfrage. Ihm stößt auch sauer auf, dass “Baywo­bau” im gesam­ten Verfah­ren um den Kreuza­cker noch nie den Kontakt zum Rathaus gesucht habe. Ande­rer­seits sei die Kompe­tenz des Bauaus­schus­ses ange­zwei­felt worden.
Die Grund­stücks­be­sit­zer dort und auch “Baywo­bau” werden vertre­ten von der Rechts­an­walts­kanz­lei Thomas Gulden­kirch, die nun auch die gemein­same Stel­lung­nahme der beiden Gesell­schaf­ten versandt hat. Gulden­kirch wiederum saß zwölf Jahre für die CSU im Gemein­de­rat und war 2008 auch ihr Bürger­meis­ter­kan­di­dat und lange Jahre Fraktionsvorsitzender.

 

 

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1 Kommentar

  1. Zur Vervoll­stän­di­gung der Bericht­erstat­tung und als Reak­tion auf die unzu­tref­fen­den Behaup­tun­gen von Bürger­meis­ter Kuch­l­bauer haben die betrof­fe­nen Grund­stücks­ei­gen­tü­mer und Vorha­ben­trä­ger ihren offe­nen Brief an die Gemeinde auf http://www.anwalt44.de einge­stellt. Er kann damit von jeder­mann nach­ge­le­sen werden. Es befin­det sich dort auch eine Chro­no­lo­gie der letz­ten 2 Jahre, die die Untä­tig­keit der Gemeinde unter Bürger­meis­ter Kuch­l­bauer in Sachen Wohnungs­bau am Kreuza­cker aufzeigt. Dass man bebau­ungs­fä­hige Innen­be­reichs­grund­stü­cke derart brach liegen lässt und sie nicht schon längst dem Geschoss­woh­nungs­bau zuge­führt hat, ist für mich vor dem Hinter­grund der drama­ti­schen Wohnungs­not, unter der so viele Menschen und Fami­lien leiden, nicht erklär­bar. Ebenso wenig kann ich verste­hen, dass man den Umfang der Bebau­ung stär­ker als städ­te­bau­lich notwen­dig beschrän­ken will und damit die entste­hen­den Wohnun­gen für die Menschen, die nicht auf Sozi­al­woh­nun­gen zurück­grei­fen können, verteuert.
    Thomas Guldenkirch

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