Aus dem Bau- und Werkausschuss
Bei der ersten Sitzung des Bau- und Werkausschusses im neuen Jahr am 27. Januar 2025 konnte man viel lernen über das Vorgehen bei Bauvorhaben in der Kommune. Mit dabei waren von Seiten der Gemeindeverwaltung auch Marianne Kottermair, die im Bauamt von Oberschleißheim für die Bauleitplanung zuständig ist, und der neue Geschäftsleiter Florian Erath, der auf der Gemeinderatssitzung vom 28. Januar 2025 von Bürgermeister Markus Böck ganz offiziell dem Gemeinderat vorgestellt wird. Auf der Tagesordnung standen Maßnahmen für mehrere größere Bauvorhaben vor Ort, die beschlossen werden sollten
Änderung des Flächennutzungsplans für den Bau eines neuen Hallenbads
Als ich diesen Tagesordnungspunkt sah, dachte ich spontan dasselbe, was ÖDP-Gemeinderat Sebastian Riedelbauch auch prompt zu Sprache brachte: Wozu das gut sei, das sei doch völlig unrealistisch, denn der Neubau könne auf absehbare Zeit (15 Jahre?) nicht finanziert werden. (Obwohl er ja dringend notwendig wäre, weil der Betrieb des alten Hallenbads wegen völlig veralteter technischer Anlagen nur mit Müh und Not aufrechtzuerhalten ist. Aber die Kommune hat das Geld nicht.) Vom grünen Gemeinderat Fritz Kropp kam auch noch die Nachfrage nach dem zusätzlichen Aufwand für den Änderungsbeschluss, personell und finanziell.
Hierzu gab Bauamtsleiterin Christiane Kmoch folgende Auskunft: 1. haben die Planer Anspruch auf Bezahlung ihrer Schlussrechnungen, einen Betrag von € 68.200, der auch im Haushalt vorgehalten sei. Die können sie aber erst stellen, wenn die neue Flächennutzung und das Baurecht beschlossen sind. 2. kann das Baurecht alle zwei Jahre verlängert werden, wenn es mal beschlossen ist. Baurecht könne man aber erst beschließen, wenn der Flächennutzungsplan entsprechend geändert sei.
Am Ende wurde der Beschlussvorschlag im Ausschuss abgesegnet, mit einer Gegenstimme von der ÖDP.
Billigung des Bebauungsplans für das neue Kinderhaus bei Maria Patrona Bavariae
Die Katholische Kirche drängt auf Baurecht, weil sie mit der Ausschreibung für den Bau in diesem Jahr beginnen will. Auch hier wurde im Bau-Auschuss lebhaft diskutiert.
Sebastian Riedelbauch bemängelte, dass bloss 9 Parkplätze vorgesehen seien, dass es keine Bringzone gebe und womöglich “chaotische” Zustände wie bei der “Biene Maja” zu befürchten seien.
Ingrid Lindbüchl von den Grünen beschwerte sich, dass ihre Einwendung vom September letzten Jahres gegen den Freiflächenplan (der Garten zu klein) nicht berücksichtigt worden sei.
Erich Elsner von der SPD erkundigte sich nach dem Stand der Finanzierungsvereinbarung mit der Kirche, verbunden mit der Frage, wann die kommunalen Zuschüsse fällig sind. Diese Vereinbarung ist offenbar noch nicht endgültig unter Dach und Fach. Aber die Beiträge der Gemeinde seien im Haushalt abgebildet, so Markus Böck.
Gegenargumente: Die Anzahl der Parkplätze entspreche der Stellplatzsatzung, die auch für vergleichbare Vorhaben in der Gemeinde gilt, zum Beispiel in Mittenheim. Zudem sei zu hoffen, dass wegen der unterschiedlichen Belegung nicht alle gleichzeitig kommen und manche aufgrund der zentralen Lage doch auf das Elterntaxi verzichten (Marianne Kottermair).
So viele Parkplätze, wie in Stoßzeiten vielleicht nötig, womöglich 50, könne man dort gar nicht einrichten (Christian Ampenberger, CSU). Das Kinderhaus werde von Montag bis Freitag tagsüber betrieben, wo in der Regel keine Gottesdienste stattfinden. Deshalb könnten auch die Parkplätze vor der Kirche und hinter dem Pfarrhaus genutzt werden (Peter Benthues, CSU).
Und zur Finanzierungsvereinbarung: Sie sei kurz vor Abschluss, es gäbe aber noch Korrekturen. So stünden noch € 350.000 für die Beteiligung am Abbruch drin (Christiane Kmoch). Außerdem erfolge mit dem aktuellen Beschluss ausdrücklich noch nicht die Freigabe für die Leistungsphase 3, so dass Einwände noch berücksichtigt werden können. Stefan Vohburger von den FREIEN WÄHLERN schlug vor, die Formulierung in der Beschlussvorlage entsprechend zu korrigieren.
Am Ende erfolgte auch hier der Beschluss einstimmig, bis auf eine Gegenstimme von Ingrid Lindbüchl, die den Freiflächenplan nicht billigt.
Neuer Flächennutzungsplan für die Freiflächen-PV-Anlage an der Hirschplanallee
Auf dem Areal neben der Kläranlage ist von einem privaten Vorhabenträger eine Freiflächen-PV mit 2.200 Modulen geplant, 3 m hoch, mit 1.285 kWp. Weil die Module so hoch sind, sollte die Fläche darunter auch beweidet werden, eigentlich eine ideale Kombination.
Von den zahlreichen Trägern öffentlicher Belange, die dazu wie immer befragt werden müssen, liegen bis auf einen keine Einwände vor, auch nicht beim Artenschutz. Nur ein einziges Gutachten fehlt noch (Lärmschutz, weil Infos vom Hersteller noch nicht vorliegen).
Einziger Einwand: Die Fläche unter den Modulen gilt als belastet. Deshalb darf sie nicht beweidet werden, damit z. B. Schafe kein Gift durchs Gras aufnehmen. Diese Vorgabe wurde in die Beschlussvorlage von der Gemeindeverwaltung bereits vorher aufgenommen.
Bei der Gelegenheit stellte sich heraus, dass es für die Altlasten auf dem Areal schon ein 50 Jahre altes und 50 Seiten umfangreiches Gutachten gibt. Auf dem Grundstück wurden mal hochgiftige Altlasten entsorgt. Darauf war Marianne Kottermair vom ehemaligen Umweltreferenten Werner Becker aufmerksam gemacht worden.
Bei der Gelegenheit meldete sich auch Gemeinderat Casimir Katz von der FDP zu Wort mit der Anregung, die Abwägungen der diversen Ämter und Behörden nicht auf die Goldwaage zu legen. Wie könne es sein, dass dieses Grundstück noch so belastet sei, dass kein Tier darauf weiden darf, während darum herum seit Jahrzehnten Ackerbau stattfindet. (Ehrlich gesagt, habe ich mich das auch gefragt.)
Damit stieß er bei Christiane Kmoch auf wenig Gegenliebe. Man gefährde das Baurecht grundsätzlich, wenn man fehlerhaft mit den Abwägungen umgehe. Das sei zu riskant. Außerdem, so Peter Benthues, sei die Belastung tatsächlich auf das fragliche Gelände beschränkt. Die Überprüfung der angrenzenden Ackerflächen habe schon stattgefunden.
Der Beschluss für den neuen Flächennutzungsplan erfolgte einstimmig, bis auf das Thema Artenschutz. Hier habe das Umweltamt “unangemessen” die wirtschaftlichen Interessen vor den Artenschutz gestellt, so Sebastian Riedelbauch (ÖDP). Es gebe dort auch bei den Bäumen, die gefällt werden müssen, sehr wohl Fledermäuse, die sie als Sommerquartier benutzen. Das könne man natürlich nicht feststellen, wenn man nur im Dezember hingucke. Seiner Gegenstimme bei diesem Einzelbeschluss schlossen sich die Ausschussmitglieder der GRÜNEN Ingrid Lindbüchl und Fritz Kropp an.
Bienenhaus auf berüchtigtem Grundstück
Es gibt an der Jägerstraße 3 ein Gelände, das mit mehreren Rechtsverstößen verbunden ist. Es hätte so eigentlich nie genutzt werden dürfen, es liegt auf FFH-Gebiet, der Staat ist Miteigentümer. Aber seit acht Jahren gelingt es dem Landratsamt als Vertreter des Staates nicht, angemessen dagegen vorzugehen und zumindest dafür zu sorgen, dass der Schaden am FFH-Gebiet (durch Neupflanzung) wieder behoben wird. “Seit acht Jahren nichts erreicht”, so Erich Elsner. Diese Versagen der Verwaltung sei völlig frustrierend für die Bürger.
Auf dem Gelände steht auch ein Bienenhaus, übrigens ebenfalls an einem Ort, wo es nicht stehen sollte. Nun liegt ein Antrag für ein neues modernes Bienenhaus an zulässigem Ort vor. Da Bienenhäuser “privilegiert” sind, so Christiane Kmoch, muss die Gemeinde das genehmigen. Allerdings nicht, so Erich Elsner und Fritz Kropp, ohne den Staat nicht nur zu bitten, sondern energisch aufzufordern, für die Aufforstung zu sorgen. Hier schloss sich der Bau- und Werkausschuss einstimmig an.
Vielen Dank für Ihre Geduld!
Andrea Wörle
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