Lebhafte Diskus­sionen zu den anste­henden Bauvor­haben in Ober­schleiß­heim

28.01.2025 | Rathaus | 0 Kommentare

Aus dem Bau- und Werk­aus­schuss

Bei der ersten Sitzung des Bau- und Werk­aus­schusses im neuen Jahr am 27. Januar 2025 konnte man viel lernen über das Vorgehen bei Bauvor­haben in der Kommune. Mit dabei waren von Seiten der Gemein­de­ver­wal­tung auch Mari­anne Kotter­mair, die im Bauamt von Ober­schleiß­heim für die Bauleit­pla­nung zuständig ist, und der neue Geschäfts­leiter Florian Erath, der auf der Gemein­de­rats­sit­zung vom 28. Januar 2025 von Bürger­meister Markus Böck ganz offi­ziell dem Gemein­derat vorge­stellt wird. Auf der Tages­ord­nung standen Maßnahmen für mehrere größere Bauvor­haben vor Ort, die beschlossen werden sollten

Ände­rung des Flächen­nut­zungs­plans für den Bau eines neuen Hallenbads

Als ich diesen Tages­ord­nungs­punkt sah, dachte ich spontan dasselbe, was ÖDP-Gemein­derat Sebas­tian Riedel­bauch auch prompt zu Sprache brachte: Wozu das gut sei, das sei doch völlig unrea­lis­tisch, denn der Neubau könne auf abseh­bare Zeit (15 Jahre?) nicht finan­ziert werden. (Obwohl er ja drin­gend notwendig wäre, weil der Betrieb des alten Hallen­bads wegen völlig veral­teter tech­ni­scher Anlagen nur mit Müh und Not aufrecht­zu­er­halten ist. Aber die Kommune hat das Geld nicht.) Vom grünen Gemein­derat Fritz Kropp kam auch noch die Nach­frage nach dem zusätz­li­chen Aufwand für den Ände­rungs­be­schluss, perso­nell und finan­ziell.

Hierzu gab Bauamts­lei­terin Chris­tiane Kmoch folgende Auskunft: 1. haben die Planer Anspruch auf Bezah­lung ihrer Schluss­rech­nungen, einen Betrag von € 68.200, der auch im Haus­halt vorge­halten sei. Die können sie aber erst stellen, wenn die neue Flächen­nut­zung und das Baurecht beschlossen sind. 2. kann das Baurecht alle zwei Jahre verlän­gert werden, wenn es mal beschlossen ist. Baurecht könne man aber erst beschließen, wenn der Flächen­nut­zungs­plan entspre­chend geän­dert sei.

Am Ende wurde der Beschluss­vor­schlag im Ausschuss abge­segnet, mit einer Gegen­stimme von der ÖDP.

Billi­gung des Bebau­ungs­plans für das neue Kinder­haus bei Maria Patrona Bava­riae

Die Katho­li­sche Kirche drängt auf Baurecht, weil sie mit der Ausschrei­bung für den Bau in diesem Jahr beginnen will. Auch hier wurde im Bau-Auschuss lebhaft disku­tiert.

Sebas­tian Riedel­bauch bemän­gelte, dass bloss 9 Park­plätze vorge­sehen seien, dass es keine Bring­zone gebe und womög­lich “chao­ti­sche” Zustände wie bei der “Biene Maja” zu befürchten seien.

Ingrid Lind­büchl von den Grünen beschwerte sich, dass ihre Einwen­dung vom September letzten Jahres gegen den Frei­flä­chen­plan (der Garten zu klein) nicht berück­sich­tigt worden sei.

Erich Elsner von der SPD erkun­digte sich nach dem Stand der Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rung mit der Kirche, verbunden mit der Frage, wann die kommu­nalen Zuschüsse fällig sind. Diese Verein­ba­rung ist offenbar noch nicht endgültig unter Dach und Fach. Aber die Beiträge der Gemeinde seien im Haus­halt abge­bildet, so Markus Böck.

Gegen­ar­gu­mente: Die Anzahl der Park­plätze entspreche der Stell­platz­sat­zung, die auch für vergleich­bare Vorhaben in der Gemeinde gilt, zum Beispiel in Mitten­heim. Zudem sei zu hoffen, dass wegen der unter­schied­li­chen Bele­gung nicht alle gleich­zeitig kommen und manche aufgrund der zentralen Lage doch auf das Eltern­taxi verzichten (Mari­anne Kotter­mair).

So viele Park­plätze, wie in Stoß­zeiten viel­leicht nötig, womög­lich 50, könne man dort gar nicht einrichten (Chris­tian Ampen­berger, CSU). Das Kinder­haus werde von Montag bis Freitag tags­über betrieben, wo in der Regel keine Gottes­dienste statt­finden. Deshalb könnten auch die Park­plätze vor der Kirche und hinter dem Pfarr­haus genutzt werden (Peter Bent­hues, CSU).

Und zur Finan­zie­rungs­ver­ein­ba­rung: Sie sei kurz vor Abschluss, es gäbe aber noch Korrek­turen. So stünden noch € 350.000 für die Betei­li­gung am Abbruch drin (Chris­tiane Kmoch). Außerdem erfolge mit dem aktu­ellen Beschluss ausdrück­lich noch nicht die Frei­gabe für die Leis­tungs­phase 3, so dass Einwände noch berück­sich­tigt werden können. Stefan Vohburger von den FREIEN WÄHLERN schlug vor, die Formu­lie­rung in der Beschluss­vor­lage entspre­chend zu korri­gieren.

Am Ende erfolgte auch hier der Beschluss einstimmig, bis auf eine Gegen­stimme von Ingrid Lind­büchl, die den Frei­flä­chen­plan nicht billigt.

Neuer Flächen­nut­zungs­plan für die Frei­flä­chen-PV-Anlage an der Hirsch­pl­a­n­allee

Auf dem Areal neben der Klär­an­lage ist von einem privaten Vorha­ben­träger eine Frei­flä­chen-PV mit 2.200 Modulen geplant, 3 m hoch, mit 1.285 kWp. Weil die Module so hoch sind, sollte die Fläche darunter auch beweidet werden, eigent­lich eine ideale Kombi­na­tion.

Von den zahl­rei­chen Trägern öffent­li­cher Belange, die dazu wie immer befragt werden müssen, liegen bis auf einen keine Einwände vor, auch nicht beim Arten­schutz. Nur ein einziges Gutachten fehlt noch (Lärm­schutz, weil Infos vom Hersteller noch nicht vorliegen).

Einziger Einwand: Die Fläche unter den Modulen gilt als belastet. Deshalb darf sie nicht beweidet werden, damit z. B. Schafe kein Gift durchs Gras aufnehmen. Diese Vorgabe wurde in die Beschluss­vor­lage von der Gemein­de­ver­wal­tung bereits vorher aufge­nommen.

Bei der Gele­gen­heit stellte sich heraus, dass es für die Altlasten auf dem Areal schon ein 50 Jahre altes und 50 Seiten umfang­rei­ches Gutachten gibt. Auf dem Grund­stück wurden mal hoch­gif­tige Altlasten entsorgt. Darauf war Mari­anne Kotter­mair vom ehema­ligen Umwelt­re­fe­renten Werner Becker aufmerksam gemacht worden.

Bei der Gele­gen­heit meldete sich auch Gemein­derat Casimir Katz von der FDP zu Wort mit der Anre­gung, die Abwä­gungen der diversen Ämter und Behörden nicht auf die Gold­waage zu legen. Wie könne es sein, dass dieses Grund­stück noch so belastet sei, dass kein Tier darauf weiden darf, während darum herum seit Jahr­zehnten Ackerbau statt­findet. (Ehrlich gesagt, habe ich mich das auch gefragt.)

Damit stieß er bei Chris­tiane Kmoch auf wenig Gegen­liebe. Man gefährde das Baurecht grund­sätz­lich, wenn man fehler­haft mit den Abwä­gungen umgehe. Das sei zu riskant. Außerdem, so Peter Bent­hues, sei die Belas­tung tatsäch­lich auf das frag­liche Gelände beschränkt. Die Über­prü­fung der angren­zenden Acker­flä­chen habe schon statt­ge­funden.

Der Beschluss für den neuen Flächen­nut­zungs­plan erfolgte einstimmig, bis auf das Thema Arten­schutz. Hier habe das Umweltamt “unan­ge­messen” die wirt­schaft­li­chen Inter­essen vor den Arten­schutz gestellt, so Sebas­tian Riedel­bauch (ÖDP). Es gebe dort auch bei den Bäumen, die gefällt werden müssen, sehr wohl Fleder­mäuse, die sie als Sommer­quar­tier benutzen. Das könne man natür­lich nicht fest­stellen, wenn man nur im Dezember hingucke. Seiner Gegen­stimme bei diesem Einzel­be­schluss schlossen sich die Ausschuss­mit­glieder der GRÜNEN Ingrid Lind­büchl und Fritz Kropp an.

Bienen­haus auf berüch­tigtem Grund­stück

Es gibt an der Jäger­straße 3 ein Gelände, das mit mehreren Rechts­ver­stößen verbunden ist. Es hätte so eigent­lich nie genutzt werden dürfen, es liegt auf FFH-Gebiet, der Staat ist Mitei­gen­tümer. Aber seit acht Jahren gelingt es dem Land­ratsamt als Vertreter des Staates nicht, ange­messen dagegen vorzu­gehen und zumin­dest dafür zu sorgen, dass der Schaden am FFH-Gebiet (durch Neupflan­zung) wieder behoben wird. “Seit acht Jahren nichts erreicht”, so Erich Elsner. Diese Versagen der Verwal­tung sei völlig frus­trie­rend für die Bürger.

Auf dem Gelände steht auch ein Bienen­haus, übri­gens eben­falls an einem Ort, wo es nicht stehen sollte. Nun liegt ein Antrag für ein neues modernes Bienen­haus an zuläs­sigem Ort vor. Da Bienen­häuser “privi­le­giert” sind, so Chris­tiane Kmoch, muss die Gemeinde das geneh­migen. Aller­dings nicht, so Erich Elsner und Fritz Kropp, ohne den Staat nicht nur zu bitten, sondern ener­gisch aufzu­for­dern, für die Auffors­tung zu sorgen. Hier schloss sich der Bau- und Werk­aus­schuss einstimmig an.

Vielen Dank für Ihre Geduld!

Andrea Wörle

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