Keine Sonder­be­hand­lung für Seniorenresidenz

21.11.2018 | Rathaus | 0 Kommentare

Die erneu­er­ten Pläne für eine Senio­ren­re­si­denz plus Boar­ding­haus bei der Mitten­hei­mer Sied­lung hat der Gemein­de­rat vorerst auf Eis gelegt. Das frag­li­che Grund­stück liegt zur Hälfte im Uralt-Bebau­ungs­plan des Gewer­be­ge­biets entlang der MItten­hei­mer Straße, zur Hälfte auf freier Flur.
Derzeit wird der Leit­plan für das Gewer­be­ge­biet über­ar­bei­tet und das Grund­stück komplett in den neuen Bauleit­plan einbe­zo­gen. Vor dem Abschluss dieses Verfah­rens ist vom Eigen­tü­mer nun aber ein neuer Vorstoß für die einst­mals geplante Senio­ren­re­si­denz inclu­sive Boar­ding­haus eingegangen.
Bürger­meis­ter Chris­tian Kuch­l­bauer (FW) empfahl, das Verfah­ren wieder­zu­be­le­ben. Der Bauaus­schuss des Gemein­de­rats fand es aber mehr­heit­lich nicht sinn­voll, paral­lel zur Erstel­lung eines Bebau­ungs­pla­nes bereits ein Verfah­ren zu abwei­chen­den Plänen einzu­lei­ten. Bei einem Stim­men­patt wurde die Ausnah­me­ge­neh­mi­gung abge­lehnt, die Pläne aus dem Grund­stück müssen jetzt bis zur Rechts­kraft des Bauleit­plans ruhen.

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