Kein Anschluss für die Hacker­straße

24.07.2020 | Rathaus | 0 Kommentare

Der geplante Umbau der Auto­bahn­an­schluss­stelle Ober­schleiß­heim an der A92 erschließt neue Verkehrs­di­men­sionen — aber Baders­feld hängt er ab. In den Plänen der Auto­bahn­di­rek­tion würde die Hacker­straße von der Bundes­straße B471 abge­kop­pelt und damit zur Sack­gasse.

In seiner einstim­migen Stel­lung­nahme zum Auto­bahn­ausbau hat der Gemein­derat gefor­dert, „die Hacker­straße nicht dauer­haft zu einer Sack­gasse auszu­bilden“. Ohne diese Verbin­dung müsste der gesamte Verkehr über die Bader­straße geleitet werden, heißt es in der Begrün­dung der Forde­rung, wo es aber „gerade in Stoß­zeiten bereits heute zu erheb­li­chem Verkehrs­auf­kommen“ komme.

„Die Ausbil­dung der Hacker­straße zu einer Sack­gasse würde das Problem erheb­lich verschärfen“, warnt die Gemeinde. „Wir fühlen uns vergessen“, klagte der Baders­felder Chris­tian Ampen­berger im Gemein­derat. Er habe „den Eindruck, dass sich die Auto­bahn­di­rek­tion noch gar nicht richtig damit befasst hat, was das für Konse­quenzen hätte“, sagte Michael Hofmann, der Rechts­be­rater der Gemeinde.

Auch die vorge­se­hene Nutzung der Hacker­straße als Baustel­len­zu­bringer während des Umbaus wird vom Rathaus äußerst kritisch gesehen. Die Straße sei bereits jetzt „in deso­latem Zustand“, aufgrund des torf­hal­tigen Unter­grunds seien bereits Absen­kungen aufge­treten. Ein Befahren durch Trans­port­fahr­zeuge müsse „aus Sicher­heits­gründen kate­go­risch ausge­schlossen werden“.

Viele Frage­zei­chen ergeben sich für das Rathaus schließ­lich noch aus der Notwen­dig­keit, dass für den Auto­bahn­ausbau Wasser- und Kanal­lei­tungen verlegt werden müssen, die an dieser Stelle im Unter­grund zwischen Wasser­werk und Klär­an­lage einer­seits sowie den ange­schlos­senen Baders­feld, Hacker­moos und Regatt­an­lage ande­rer­seits verlaufen.

Hier stelle sich die Auto­bahn­di­rek­tion nach Darstel­lung der Gemein­de­ver­wal­tung bisher auf den Stand­punkt, dass diese Verle­gung Problem der Gemeinde sei. „Dem tritt die Gemeinde vehe­ment entgegen“, heißt es in der einstim­migen Stel­lung­nahme.

Die Notwen­dig­keit der Verle­gung der Leitungen ergebe sich ausschließ­lich aus dem Ausbau der A92, weshalb auch der Verur­sa­cher, also die Auto­bahn­di­rek­tion, die Verle­gung zu planen, die notwen­digen Grund­dienst­bar­keiten zu sichern und die Kosten alleine zu über­nehmen habe.

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