Gewer­be­ge­biet darf in die Höhe wachsen

21.11.2018 | Rathaus | 0 Kommentare

Im Gewer­be­ge­biet zwischen Mitten­hei­mer Straße und Bahn­li­nie darf künf­ti­ger etwas höher und etwas dich­ter gebaut werden. Die Neufas­sung des einschlä­gi­gen Bauleit­plans sieht ledig­lich eine mini­male Auswei­tung der Rahmen­vor­ga­ben vor. Erschlie­ßung, Struk­tur und Glie­de­rung des seit rund 30 Jahren einge­wach­se­nen Gebie­tes sollen komplett unan­ge­tas­tet bleiben.
Die aktu­el­len Planer zeig­ten sich von der alten Gestal­tung ange­tan. „Das ist wirk­lich ein bisserl was Beson­de­res“, schwärmte Land­schafts­ar­chi­tek­tin Elisa­beth Fisel über die Struk­tur. Entlang der Gewer­be­straße auf der West­seite fasst ein fünf Meter brei­ter Grün­zug, unter­bro­chen von Park­plät­zen, das Gewer­be­ge­biet ebenso ein wie auf der Ostseite eine durch­gän­gige Hecke entlang der Bahn­stre­cke, dazwi­schen verbin­den paral­lele Grün­kor­ri­dore diesen „Grünen Rahmen“.
Bei der Neupla­nung wurde diese Situa­tion daher nicht ange­fasst. Wo die Struk­tur in der Vergan­gen­heit bei Einzel­pro­jek­ten aufge­weicht wurde, etwa ganz aktu­ell beim Bau der “Beos”-Hallen, sieht der Leit­plan nun vor, diese bei even­tu­el­len Verän­de­run­gen unbe­dingt wieder herzustellen.
Die Gebäu­de­höhe im gesam­ten Areal darf von bisher zehn Meter auf 14 Meter anwach­sen. Damit errei­chen die Gebäude nicht ganz die Höhe des einge­wach­se­nen Baum­be­stan­des in den Grün­kor­ri­do­ren. Ledig­lich der Über­gang zur Mitten­hei­mer Wohn­sied­lung bleibt iden­tisch wie bisher abge­stuft. Inner­halb der mini­mal ange­ho­be­nen Maßzah­len zur Gebäu­de­dichte und bei Einhal­tung des „Grünen Rahmens“ soll die Entwick­lung des Gewer­be­ge­biets aber „maxi­male Frei­heit“ genie­ßen, sieht der neue Plan vor. Der Ausschuss hat ihn einstim­mig durch­ge­wun­ken, jetzt geht er zu den Fach­stel­len und zur öffent­li­chen Anhörung.

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