Gesetz­ge­bung aus Schleiß­heim

29.03.2021 | Rathaus | 0 Kommentare

Ein von Gemein­derat Casimir Katz vorge­legter Ergän­zungs­vor­schlag zum Rahmen­hy­gie­ne­plan für Schulen ist vom Baye­ri­schen Kultus­mi­nis­te­rium in die landes­weite Richt­linie aufge­nommen worden. Katz hatte die im Dezember vorge­legte Vorgän­ger­fass­sung hinsicht­lich der Vorgaben zum Lüften bemän­gelt.

In der Neufas­sung der Richt­linie “Vollzug des Infek­ti­ons­schutz­rechts — Rahmen­hy­gie­ne­plan zur Umset­zung des Schutz- und Hygie­ne­kon­zepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung” vom März ist Katz’ Einwand nun unter Punkt 4.3.2. wört­lich aufge­nommen.

“Trotz der bevor­ste­henden Oster­tage fast wie Weih­nachten”, freute sich der Gemein­derat über die Akzep­tanz. Katz hatte sich für die Ober­schleiß­heimer Schulen intensiv mit der Belüf­tungs­si­tua­tion ausein­an­der­ge­setzt. Die daraus entwi­ckelten Vorgaben zum Lüften wären aber mit dem staat­li­chen Rahmen­hy­gie­ne­plan vom Dezember nicht mehr vereinbar gewesen.

In einem Schreiben an das Kultus­mi­nis­te­rium wies er darauf hin und regte als Zusatz­passus an: “Mindes­tens alle 45 Minuten ist eine Stoß­lüf­tung bzw. Quer­lüf­tung durch voll­ständig geöff­nete Fenster über mehrere Minuten (mindes­tens 5 Minuten) vorzu­nehmen. Sofern der CO2-Grenz­wert nicht mit Ampeln oder Mess­ge­räten über­prüft wird, ist grund­sätz­lich alle 20 Minuten eine zusätz­liche Stoß­lüf­tung bzw. Quer­lüf­tung vorzu­nehmen.”

Zunächst gab es aus der Behörde die Form-Antwort, man werde “die Anre­gungen in Betracht ziehen”, jetzt wurden sie komplett in die staat­liche Verord­nung aufge­nommen. (Das Foto zeigt ein Mess­gerät, das in den Oberschlei0ßheimer Schulen zum Einsatz kommt.)

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