Ein von Gemeinderat Casimir Katz vorgelegter Ergänzungsvorschlag zum Rahmenhygieneplan für Schulen ist vom Bayerischen Kultusministerium in die landesweite Richtlinie aufgenommen worden. Katz hatte die im Dezember vorgelegte Vorgängerfasssung hinsichtlich der Vorgaben zum Lüften bemängelt.
In der Neufassung der Richtlinie “Vollzug des Infektionsschutzrechts — Rahmenhygieneplan zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für Schulen nach der jeweils geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung” vom März ist Katz’ Einwand nun unter Punkt 4.3.2. wörtlich aufgenommen.
“Trotz der bevorstehenden Ostertage fast wie Weihnachten”, freute sich der Gemeinderat über die Akzeptanz. Katz hatte sich für die Oberschleißheimer Schulen intensiv mit der Belüftungssituation auseinandergesetzt. Die daraus entwickelten Vorgaben zum Lüften wären aber mit dem staatlichen Rahmenhygieneplan vom Dezember nicht mehr vereinbar gewesen.
In einem Schreiben an das Kultusministerium wies er darauf hin und regte als Zusatzpassus an: “Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten (mindestens 5 Minuten) vorzunehmen. Sofern der CO2-Grenzwert nicht mit Ampeln oder Messgeräten überprüft wird, ist grundsätzlich alle 20 Minuten eine zusätzliche Stoßlüftung bzw. Querlüftung vorzunehmen.”
Zunächst gab es aus der Behörde die Form-Antwort, man werde “die Anregungen in Betracht ziehen”, jetzt wurden sie komplett in die staatliche Verordnung aufgenommen. (Das Foto zeigt ein Messgerät, das in den Oberschlei0ßheimer Schulen zum Einsatz kommt.)
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