Einige kleine rote Schilder in der Feierabendstraße weisen seit kurzem darauf hin, dass Radfahrer den jeweils rechten Gehweg benutzen müssen. Gerade in der Feierabendstraße hat sich über Jahre eingebürgert, den ohnehin schmalen östlichen Radweg in beiden Richtungen zu benutzen, obwohl der westliche Weg deutlich breiter ist.
Das ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich! Selbst wenn der Geisterradler oder die Geisterradlerin sich vor Augen halten sollten, dass dies ein Fußweg ist, der für Gäste, also Radfahrer in Schrittgeschwindigkeit freigegeben ist, so rechnet doch der einmündende Verkehr nicht damit, dass Radler in falscher Fahrtrichtung von rechts kommen.
Die neuen Schilder sind klein, um den Schilderwald nicht allzu sehr anwachsen zu lassen. Wir hoffen, dass sie dennoch Beachtung finden. Casimir Katz, Radverkehrsbeauftragter
Ja die sehn lustig aus. Jetzt haben wir auch noch eine Geisterbahn. Bin schon auf die weitere Entwicklung gespannt! Achterbahn, acht mal die Straßenseite wechseln?
Die weitere Entwicklung wird die Fertigstellung des westlichen Radwegs an der Sonnenstraße zwischen der B 471 und dem südlichen Kreisverkehr sein. Baubeginn ist in diesem Jahr geplant.
Der Anlass der Geister-Schilder waren Mitbürger, die von der Gemeinde die Bezahlung ihrer Verwarngelder erwarteten, weil ihnen die Regeln der STVO nicht geläufig waren und die Aufstellung des “Gehweg”-Schildes danach keine nenneswerte Änderung erbracht hat.
Um die Straße acht mal zu queren müsste man die gleiche Strecke acht mal hin- und zurückfahren, da eine Querung entweder bei jeder Fahrt einmal oder bei einer der Fahrten zweimal und bei der Gegenrichtung keinmal erfolgen müsste. Zu einer echten Achterbahn fehlen dann aber noch die Höhenunterschiede, die man nur mit der Brücke oder der Unterführung bei der Blumenstraße umsetzen könnte. Beim nächsten Volksfest eine interessante Ergänzung!