Fußgänger first

26.09.2019 | Rathaus | 0 Kommentare

Der Bürger­platz ist jetzt Fußgän­ger­zone. Radfahren ist „nach­rangig“ möglich, die Belie­fe­rung von Märkten und Veran­stal­tungen wie bisher unein­ge­schränkt. Bislang ist der Bürger­platz an seinen Zugängen unbe­schil­dert, so dass es recht­lich jedem Verkehrs­teil­nehmer erlaubt wäre, einzu­fahren.

Im Vorfeld des Wochen­marktes und bei Veran­stal­tungen im Bürger­zen­trum bleibt der Elek­tro­poller zeit­weilig einge­fahren, so dass dann jedes Fahr­zeug dort fahren kann – und dies wird auch gele­gent­lich genutzt, etwa von Kunden des Wochen­marktes, die mit dem Auto bis zum Markt­stand fahren. Außerdem gab es Beschwerden über Radfahrer.

Der Verkehrs­aus­schuss des Gemein­de­rates hat sich nun für die Widmung zur Fußgän­ger­zone mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ entschieden. Das Radfahren solle in den Zeiten, an denen keine Veran­stal­tungen statt­finden, „auf diesem breiten, über­sicht­li­chen Platz keine Proble­matik darstellen“, heißt es aus der Gemein­de­ver­wal­tung. Mit der gewählten Beschil­de­rung werde aber Fußgän­gern der eindeu­tige Vorrang einge­räumt. Radfahrer müssten „eine defen­sive Fahr­weise gegen­über den Fußgän­gern an den Tag legen“.

 

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