Fußgän­ger first

26.09.2019 | Rathaus | 0 Kommentare

Der Bürger­platz ist jetzt Fußgän­ger­zone. Radfah­ren ist „nach­ran­gig“ möglich, die Belie­fe­rung von Märk­ten und Veran­stal­tun­gen wie bisher unein­ge­schränkt. Bislang ist der Bürger­platz an seinen Zugän­gen unbe­schil­dert, so dass es recht­lich jedem Verkehrs­teil­neh­mer erlaubt wäre, einzufahren.

Im Vorfeld des Wochen­mark­tes und bei Veran­stal­tun­gen im Bürger­zen­trum bleibt der Elek­tro­pol­ler zeit­wei­lig einge­fah­ren, so dass dann jedes Fahr­zeug dort fahren kann – und dies wird auch gele­gent­lich genutzt, etwa von Kunden des Wochen­mark­tes, die mit dem Auto bis zum Markt­stand fahren. Außer­dem gab es Beschwer­den über Radfahrer.

Der Verkehrs­aus­schuss des Gemein­de­ra­tes hat sich nun für die Widmung zur Fußgän­ger­zone mit dem Zusatz „Radfah­rer frei“ entschie­den. Das Radfah­ren solle in den Zeiten, an denen keine Veran­stal­tun­gen statt­fin­den, „auf diesem brei­ten, über­sicht­li­chen Platz keine Proble­ma­tik darstel­len“, heißt es aus der Gemein­de­ver­wal­tung. Mit der gewähl­ten Beschil­de­rung werde aber Fußgän­gern der eindeu­tige Vorrang einge­räumt. Radfah­rer müss­ten „eine defen­sive Fahr­weise gegen­über den Fußgän­gern an den Tag legen“.

 

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