Der Bürgerplatz ist jetzt Fußgängerzone. Radfahren ist „nachrangig“ möglich, die Belieferung von Märkten und Veranstaltungen wie bisher uneingeschränkt. Bislang ist der Bürgerplatz an seinen Zugängen unbeschildert, so dass es rechtlich jedem Verkehrsteilnehmer erlaubt wäre, einzufahren.
Im Vorfeld des Wochenmarktes und bei Veranstaltungen im Bürgerzentrum bleibt der Elektropoller zeitweilig eingefahren, so dass dann jedes Fahrzeug dort fahren kann – und dies wird auch gelegentlich genutzt, etwa von Kunden des Wochenmarktes, die mit dem Auto bis zum Marktstand fahren. Außerdem gab es Beschwerden über Radfahrer.
Der Verkehrsausschuss des Gemeinderates hat sich nun für die Widmung zur Fußgängerzone mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ entschieden. Das Radfahren solle in den Zeiten, an denen keine Veranstaltungen stattfinden, „auf diesem breiten, übersichtlichen Platz keine Problematik darstellen“, heißt es aus der Gemeindeverwaltung. Mit der gewählten Beschilderung werde aber Fußgängern der eindeutige Vorrang eingeräumt. Radfahrer müssten „eine defensive Fahrweise gegenüber den Fußgängern an den Tag legen“.
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