Eine neue Stell­platz­sat­zung und das öffent­liche Parken in Ober­schleiß­heim

26.09.2025 | Rathaus | 2 Kommentare

Aus dem Gemein­derat

Haupt­ta­ges­ord­nungs­punkt auf der Gemein­de­rats­sit­zung vom 23. September 2025 war eine neue Stell­platz­sat­zung. Eine Stell­platz­sat­zung regelt den Nach­weis und die Pflicht zur Herstel­lung von Stell­plätzen für Kraft­fahr­zeuge bei Bauvor­haben. Die jetzige Stell­platz­sat­zung in Ober­schleiß­heim stammt vom Februar 2011.

Eine neue Satzung ist notwendig, weil die vorhan­dene Satzung zum 1. Oktober 2025 ihre Gültig­keit verliert. Die Baye­ri­sche Bauord­nung ist im Zuge des “ersten Moder­ni­sie­rungs­ge­setzes” novel­liert worden. Zum 1. Oktober 2025 ist nicht mehr der Staat verant­wort­lich für die Herstel­lung von Stell­plätzen, sondern die Kommune.

Es gibt eine Muster­sat­zung für die neue Version vom Baye­ri­schen Gemein­detag. Daran orien­tiert sich grund­sätz­lich der Entwurf, der vom 3. Bürger­meister Casimir Katz (FDP) erar­beitet wurde und dem Gemein­derat seit Mai 2025 vorliegt. Aber § 3 dieser Satzung löste eine längere Debatte aus.

In § 3,1 des Satzungs­ent­wurfs ist eine Reduk­tion der PKW-Stell­plätze pro Nutzungs­ein­heit um 20 % zuge­lassen, wenn sie durch Fahr­rad­stell­plätze ersetzt werden. Auf einen PKW-Stell­platz passen sechs Fahr­rad­stell­plätze oder zwei für Lasten­räder.

In § 3,2 ist zudem vorge­sehen, dass die notwen­digen Stell­plätze auch redu­ziert werden können, wenn ein verpflich­tendes Mobi­li­täts­kon­zept, z. B. mit Carsha­ring, vorge­legt wird. Etwas Ähnli­ches gibt es schon für das neue Quar­tier in Mitten­heim

Der Gedanke dahinter: Bereits jetzt wird inner­ört­lich viel auf dem Fahrrad erle­digt. Man kann den inner­ört­li­chen Auto­ver­kehr noch weiter zu redu­zieren, wenn man den Zugang zum Fahrrad so leicht wie möglich macht, wenn man das Fahrrad also nicht erst aus dem Keller holen muss. Und man kann damit die Zahl der PKWs insge­samt redu­zieren.

Die Freien Wähler (Stefan Vohburger) halten die Reduk­tion der PKW-Stell­plätze zugunsten von Fahr­rad­stell­plätzen für “nicht ziel­füh­rend”. Niemand werde sich dadurch zum Umstieg bewegen lassen und etwa zum Einkaufen aufs Fahrrad umsteigen, sondern es würden wg. Stell­platz­mangel dann noch mehr Autos auf den öffent­li­chen Straßen geparkt.

Wie sich das auswirke, dazu müsse man sich nur in Altschleiß­heim oder in Lust­heim umsehen, wo nur durch Park­ver­bote verhin­dert worden sei, dass alle Straßen völlig zuge­parkt wurden. Deshalb solle dieser Para­graf § 3,1 völlig gestri­chen werden.

Eine Ermä­ßi­gung auf der Basis von einem Mobi­li­täts­kon­zept müsse außerdem auf jeden Fall genau bezif­fert werden (Vorschlag 10 %), damit man nicht bei jedem Bauvor­haben neu verhan­deln und entscheiden muss.

Dieser Vorschlag der FW wurde akzep­tiert. Der Passus zum Mobi­li­täts­kon­zept wurde auch inso­fern modi­fi­ziert, als so etwas nicht bei jedem Einfa­mi­li­en­haus, sondern erst ab 20 erfor­der­li­chen Stell­plätzen Sinn macht.

Casimir Katz erläu­terte noch einmal die Begrün­dung für die Reduk­tion und meinte, man könne in der Zukunft nicht immer mehr Park­plätze ausweisen. Außerdem würden dadurch die Baukosten gesenkt. Mit Carsha­ring könnten sogar 3–7 PKWs einge­spart werden. Zudem würden Garagen sehr häufig als Lager­raum benutzt und das Auto werde dann auf der Straße geparkt.

Helga Keller-Zenth (Die Grünen) wies aus eigener Erfah­rung daraufhin, man könne sehr wohl auch Einkäufe mit dem Fahrrad erle­digen, und hält zudem zeitnah eine Park­raum­be­wirt­schaf­tung für Ober­schleiß­heim für notwendig. Hierzu meinte Stefan Vohburger, das sei etwas für große Städte und wir könnten uns das weder perso­nell noch mate­riell leisten.

Die Gara­gen­nut­zung zu über­prüfen (ein Vorschlag von Sebas­tian Riedel­bauch, ÖDP) ist eben­falls nicht Sache der Kommune, sondern der Bauauf­sicht bzw. des Land­rats­amts. Darauf wies Rechts­an­walt Dr. Gerhard Spieß hin, der an der Sitzung teil­nahm.

Am Ende wurde der Antrag, diesen heiß disku­tierten § 3,1 der Satzung ganz zu strei­chen, mit 13 Nein-Stimmen (Grüne, SPD und aus der CSU) gegen 10 Ja-Stimmen abge­lehnt. Man wird sehen, ob in Zukunft noch mehr Leute mit dem Rad unter­wegs sind oder noch mehr Leute die Straßen zuparken.

Andrea Wörle

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2 Kommentare

  1. Sehr geehrte Redak­tion,
    sehr geehrte Damen und Herren,

    unsere Argu­men­ta­tion zur Strei­chung des §3 (1) bezog sich nicht auf die inner­ört­li­chen Fahrten zum Einkaufen sondern auf die Fahrten zur Arbeit und für größere Besor­gungen außer­halb Ober­schleiß­heims. Aus unserer Sicht wird durch die Erstel­lung von mehr Fahr­rad­ab­stell­plätzen der notwen­dige Park­raum für Autos in Ober­schleiß­heim nicht redu­ziert. Nur durch die Verbes­se­rung des ÖPNV’s sowie über­re­gio­nale, ausge­baute Fahr­rad­ver­bin­dungen kann dies gelingen. Laut dem aktu­ellen Verkehrs­gut­achten werden aktuell schon viele Besor­gungen inner­halb Ober­schleiß­heims mit dem Fahrrad durch­ge­führt.
    In der neuen Stell­platz­sat­zung sind die notwen­digen Stell­plätze eh schon redu­ziert worden, durch den §3(1) können sie noch­mals redu­ziert werden. Wir befürchten hier eine Verdrän­gung der Autos von den privaten Flächen auf die öffent­li­chen Straßen und Park­plätze, was die aktuell schon ange­spannte Lage in vielen Ortst­straßen noch verschärfen wird.

    Nur durch eine Reduk­tion der Stell­plätze werden die Autos in Ober­schleiß­heim nicht weniger!

    Stefan Vohburger
    Gemein­derat Freie Wähler Ober­schleiß­heim

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  2. Die wesent­liche Ände­rung besteht darin, dass die Bauord­nung nun keine Mindest­zahlen der Stell­plätze mehr vorschreibt, sondern mit einer Ausnahme die Mindest­werte der Garagen und Stell­platz­ver­ord­nung nun Maxi­mal­werte dessen sind, was die Gemeinden in Stell­platz­sat­zungen oder neuen Bebbau­ungs­plänen als Mindest­werte vorschreiben können.

    Dass bei einem Bauan­trag die ohne Bebbau­ungs­plan oder Stell­platz­sat­zung die Anzahl der Stell­plätze nicht mehr geprüft werden ist schon länger so. Die alte Stell­platz­sat­zung verliert ihre Gültig­keit, weil sie höhere Anfor­de­rungen gestellt hat.

    In dem Bericht sind leider auch zwei Fehler. Die 10 %-Grenze für Mobi­li­täts­kon­zepte wurden nicht akzep­tiert, statt dessen wurde die Mindest­zahl von 20 erfor­der­li­chen Stell­plätzen einge­führt. Und man darf durchaus fest­stellen, dass der Radver­kehrs­be­auf­tragte und die FDP auch für den eigenen Entwurf also gegen den Antrag der FW gestimmt haben.

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