Bahn­un­ter­füh­rung oder Stra­ßen­un­ter­füh­rung? Radwegunterführung!

27.07.2020 | Rathaus | 1 Kommentar

Eine spon­tane neue Antwort hat der Gemein­de­rat auf die jahr­zehn­te­alte Streit­frage zur Entzer­rung der Bahn­schranke in der Dach­auer Straße gege­ben. Auf der Grund­lage einer neuen Geset­zes­re­ge­lung, die im März in Berlin frisch verab­schie­det wurde, will die Gemeinde eine Fuß- und Radweg­un­ter­füh­rung unter die Bahn entlang der Dach­auer Straße, aber südlich des Schloss­ka­nals beantragen. 

CSU, SPD, Grünen und FDP trugen diese neue Idee im über­ar­bei­te­ten Radwe­ge­kon­zept mit, also auch alle Befür­wor­ter der „Bahn im Tunnel“, einzig die FW als Verfech­ter der Stra­ßen­un­ter­füh­rung lehnen sie ab, so dass der Antrag mit 18:5 Stim­men beschlos­sen wurde.

Gemein­de­rat Casi­mir Katz (FDP), in Perso­nal­union Fahr­rad­be­auf­trag­ter der Gemeinde und Vorsit­zen­der der Bürger­initia­tive „Bahn im Tunnel (BIT)“, ist auf die Neufas­sung des Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­set­zes gesto­ßen, wonach nun „Stra­ßen“ im Sinne des Geset­zes auch Wege sein könnten. 

Demnach könn­ten nun Kfz-Stra­ßen und Radwege als „getrennte Kreu­zungs­maß­nah­men ange­se­hen werden und müss­ten auch unab­hän­gig bean­tragt werden können“, folgerte er. 

Bei Baumaß­nah­men zur Erfül­lung dieses Geset­zes, also zur Entflech­tung höhen­glei­cher Bahn­über­gänge, teilen sich die Bahn und der jewei­lige Stra­ßen­bau­last­trä­ger die Kosten, die klamme Gemeinde wäre also fein raus.

Bislang hätte der Geh- und Radweg entlang der Dach­auer Straße nur im Kontext einer Stra­ßen­un­ter­füh­rung behan­delt werden können, oder eben auf eigene Kosten der Gemeinde. 

Die FW verwahr­ten sich gegen die neue Vari­ante. Dies sei „eine Verhin­de­rung des Bürger­ent­scheids“, monierte ihr Spre­cher Stefan Vohbur­ger. Eine Fuß- und Radweg­un­ter­füh­rung solle „nur zusam­men mit der Stra­ßen­un­ter­füh­rung geplant werden“. 

Hans Negele (FW) sah die Pläne auch inhalt­lich als verfehlt. Südlich des Schloss­ka­nals sei eine Unter­füh­rung „nicht nutz­brin­gend für unsere Bürger“, nur für den Durchgangs-Radverkehr.

Katz versi­cherte hinge­gen, eine Geh- und Radweg­un­ter­füh­rung südlich des Kanals sei „ohne Konflikte mit einer späte­ren even­tu­el­len Stra­ßen­un­ter­füh­rung umsetz­bar“. Viel stär­ker torpe­diere eine Radler­un­ter­füh­rung die Idee eines Bahn­tun­nels, die er als Vorsit­zen­der der „BIT“ vertritt. Daher „fällt es mir schon schwer“, bekannte er, aber er habe sich seinen Vorschlag und die Zustim­mung „sehr genau überlegt“. 

Während sowohl Bahn­tun­nel wie Stra­ßen­un­ter­füh­rung bislang nur Absichts­er­klä­run­gen sind, wäre eine Geh- und Radweg­un­ter­füh­rung „eine einma­lige Chance“. Auch Peter Bent­hues, als jahr­zehn­te­lan­ger „BIT“-Vorsitzender das „Gesicht“ der Initia­tive, bekannte sich zu der neuen Idee.

Bürger­meis­ter Markus Böck (CSU) versi­cherte, es treffe „in keins­ter Weise“ zu, dass die „kleine“ Unter­füh­rung die Stra­ßen­un­ter­füh­rung behin­dern solle. Ausdrück­lich bekannte er sich erst­mals in seiner Amts­zeit dazu, „die Planung der Stra­ßen­un­ter­füh­rung weiter zu verfol­gen und nicht einschla­fen zu lassen“, obwohl seine CSU zu den erklär­ten Gegnern gehört hatte. 

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1 Kommentar

  1. Die Sach­lage ist nicht ganz rich­tig darge­stellt. Stra­ßen im Sinne des Eisen­bahn­kreu­zungs­ge­set­zes waren schon immer auch Wege und Plätze. Die Ände­rung im März betrifft die Auftei­lung der Kosten. Bislang zahlte jeweils ein Drit­tel die beiden Kreu­zungs­be­tei­lig­ten, das letzte Drit­tel der Bund.
    Wenn eine Gemeinde eine Besei­ti­gung einer Gemein­de­straße verlangt, bezahlt sie bisher ein Drit­tel der Maßnahme, zukünf­tig wird dieses Drit­tel zwischen Bund und Land aufgeteilt.

    Bei Staats- und Bundes­stra­ßen waren bisher für Fuß- und Radwege 10 % der Kosten von der Gemeinde zu tragen. Auch dieser Kosten­an­teil wird jetzt von Bund und Land über­nom­men. Damit ergibt sich die Rechts­kon­struk­tion, dass die Maßnahme insge­samt in zwei Verfah­ren aufge­teilt wird. Und wir probie­ren nun einfach mal, eines dieser Verfah­ren vorzuziehen.

    Die Unter­füh­rung wäre mit ca 180 m Gesamt­länge deut­lich einfa­cher, kürzer (und vermut­lich billi­ger) als ein beglei­ten­der Weg einer Stra­ßen­un­ter­füh­rung, ein wich­ti­ger Lücken­schluss über­ört­li­cher Radwege und im Sinne des EKrG auch einfa­cher abzurechnen.

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