Aus dem Rathaus

28.06.2023 | Rathaus | 0 Kommentare

Verschie­bungen, Einwen­dungen und Einstel­lungs­stopp

Als stille Beob­ach­terin der Sitzungen von Gemein­derat und Bauaus­schuss habe ich — denn man will ja wenigs­tens eine Ahnung haben, um was es geht — die gewal­tige Tages­ord­nung für den Bauaus­schuss am 26.6. 2023 mit eben­falls gewal­tigen insge­samt mehrere 100 Seiten langen Anhängen (Gutachten, Stel­lung­nahmen, Beschluss­vor­lagen usw.) durch­ge­sehen. 16 x Entschei­dungen, die Bestand haben und durch­dacht sein sollen: Das reichte vom Fällen einzelner kranker Bäume über Bauan­träge bis hin zu Flächen­plan­nut­zungs­än­de­rungen für richtig große Bauvor­haben wie das der LMU/Tierärztliche Fakultät und das Gewer­be­ge­biet südlich der B471. Ich habe schon lange viel Respekt vor dem, was unsere ehren­amt­li­chen (!) Gemein­de­räte und ‑rätinnen leisten, aber allem Respekt hat es mich nicht gewun­dert, dass eine Mehr­heit dem Antrag von Dr. Fritz Kropp von den Grünen sehr gerne zustimmte, zumin­dest die ganz großen Projekte (LMU und Gewer­be­ge­biet) geson­dert zu behan­deln. Um diesen Themen wirk­lich gerecht zu werden, nehmen die Damen und Herren auch in Kauf, dass zusätz­lich Sitzungs­ter­mine im Juli ange­setzt werden müssen. Respekt!

Diese Entschei­dung hat auch die Gemein­de­rats­sit­zung am 27.6. zumin­dest zeit­lich entlastet. Die Gemeinde will eine Einwen­dung “gegen Kosten­tra­gung” bei der Regie­rung von Ober­bayern vorbringen. Um welche Kosten geht es? Die A92 soll sechs­streifig ausge­baut werden. Wann oder ob das je statt­finden wird, steht in den Sternen, denn dieses Auto­bahn-Projekt steht nicht auf der Prio­ri­tä­ten­liste der Auto­bahn GmbH. Aber die Gemeinde ist verpflichtet, sich an den hohen Vorbe­rei­tungs­kosten zeitnah zu betei­ligen. Ob die Einwen­dung Erfolg hat, steht eben­falls in den Sternen. Trotzdem findet der Gemein­derat das Vorgehen richtig und ich auch.

Zu einer kontro­versen Diskus­sion führte der Antrag von FDP und SPD für einen Einstel­lungs­stopp bei der Gemein­de­ver­wal­tung. Begrün­dung: Die Perso­nal­kosten für die Gemein­de­ver­wal­tung sind seit 2014 von 4,6 Mio auf 7,6 Mio gestiegen. Der Haus­halt ist auf Kante genäht und von Einspa­rungs­maß­nahmen geprägt. Deshalb solle eine Neuein­stel­lung bzw. die Ausschrei­bung einer neuen Stelle in Zukunft oder bis auf Weiteres nur mit ausdrück­li­cher Geneh­mi­gung des Gemein­de­rats statt­finden. Dieses Verfahren steht aller­dings im Wider­spruch zur geltenden Geschäfts­ord­nung, denn für solche Entschei­dungen ist der Bürger­meister zuständig. Darauf wies Markus Böck auch unmiss­ver­ständ­lich — und verär­gert — hin. Er werde einen solchen Beschluss recht­lich prüfen lassen. Es gebe zudem einen gültigen Stel­len­plan, die Gemein­de­ver­wal­tung müsse hand­lungs- und leis­tungs­fähig bleiben und sei z.B. bei der Kinder­be­treuung verpflichtet, einen Betreu­ungs­schlüssel einzu­halten, noch dazu in Zeiten, in denen hände­rin­gend nach Erzie­hern und Erzie­he­rinnen gesucht wird. Als Ergebnis wurde die Beschluss­vor­lage dahin­ge­hend geän­dert, dass Personal für Kinder­be­treuung ausge­nommen ist. Aber der Antrag wurde mit einer Mehr­heit von 13 : 10 im Gemein­derat ange­nommen. Man darf gespannt sein, ob das recht­lich Bestand hat. Andrea Wörle

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