Verschiebungen, Einwendungen und Einstellungsstopp
Als stille Beobachterin der Sitzungen von Gemeinderat und Bauausschuss habe ich — denn man will ja wenigstens eine Ahnung haben, um was es geht — die gewaltige Tagesordnung für den Bauausschuss am 26.6. 2023 mit ebenfalls gewaltigen insgesamt mehrere 100 Seiten langen Anhängen (Gutachten, Stellungnahmen, Beschlussvorlagen usw.) durchgesehen. 16 x Entscheidungen, die Bestand haben und durchdacht sein sollen: Das reichte vom Fällen einzelner kranker Bäume über Bauanträge bis hin zu Flächenplannutzungsänderungen für richtig große Bauvorhaben wie das der LMU/Tierärztliche Fakultät und das Gewerbegebiet südlich der B471. Ich habe schon lange viel Respekt vor dem, was unsere ehrenamtlichen (!) Gemeinderäte und ‑rätinnen leisten, aber allem Respekt hat es mich nicht gewundert, dass eine Mehrheit dem Antrag von Dr. Fritz Kropp von den Grünen sehr gerne zustimmte, zumindest die ganz großen Projekte (LMU und Gewerbegebiet) gesondert zu behandeln. Um diesen Themen wirklich gerecht zu werden, nehmen die Damen und Herren auch in Kauf, dass zusätzlich Sitzungstermine im Juli angesetzt werden müssen. Respekt!
Diese Entscheidung hat auch die Gemeinderatssitzung am 27.6. zumindest zeitlich entlastet. Die Gemeinde will eine Einwendung “gegen Kostentragung” bei der Regierung von Oberbayern vorbringen. Um welche Kosten geht es? Die A92 soll sechsstreifig ausgebaut werden. Wann oder ob das je stattfinden wird, steht in den Sternen, denn dieses Autobahn-Projekt steht nicht auf der Prioritätenliste der Autobahn GmbH. Aber die Gemeinde ist verpflichtet, sich an den hohen Vorbereitungskosten zeitnah zu beteiligen. Ob die Einwendung Erfolg hat, steht ebenfalls in den Sternen. Trotzdem findet der Gemeinderat das Vorgehen richtig und ich auch.
Zu einer kontroversen Diskussion führte der Antrag von FDP und SPD für einen Einstellungsstopp bei der Gemeindeverwaltung. Begründung: Die Personalkosten für die Gemeindeverwaltung sind seit 2014 von 4,6 Mio auf 7,6 Mio gestiegen. Der Haushalt ist auf Kante genäht und von Einsparungsmaßnahmen geprägt. Deshalb solle eine Neueinstellung bzw. die Ausschreibung einer neuen Stelle in Zukunft oder bis auf Weiteres nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Gemeinderats stattfinden. Dieses Verfahren steht allerdings im Widerspruch zur geltenden Geschäftsordnung, denn für solche Entscheidungen ist der Bürgermeister zuständig. Darauf wies Markus Böck auch unmissverständlich — und verärgert — hin. Er werde einen solchen Beschluss rechtlich prüfen lassen. Es gebe zudem einen gültigen Stellenplan, die Gemeindeverwaltung müsse handlungs- und leistungsfähig bleiben und sei z.B. bei der Kinderbetreuung verpflichtet, einen Betreuungsschlüssel einzuhalten, noch dazu in Zeiten, in denen händeringend nach Erziehern und Erzieherinnen gesucht wird. Als Ergebnis wurde die Beschlussvorlage dahingehend geändert, dass Personal für Kinderbetreuung ausgenommen ist. Aber der Antrag wurde mit einer Mehrheit von 13 : 10 im Gemeinderat angenommen. Man darf gespannt sein, ob das rechtlich Bestand hat. Andrea Wörle
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