Baurecht und Entscheidungsfindung
Für die Bauordnung ist im Prinzip das Landratsamt zuständig. Jedoch kann die “bauliche Nutzung eines Grundstücks … von den Gemeinden im Wege der Bauleitplanung vorbereitet und gesteuert werden”, heißt es im Bayerischen Baugesetzbuch. Dafür gibt es Voraussetzungen. Erstens sollte es überhaupt eine Bauleitplanung geben. Dann sollte es auch einen Bebauungsplan geben, und der sollte möglichst “qualifiziert” sein.
Es macht einen Unterschied, ob das Baugelände in Privatbesitz ist oder dem Staat gehört. Wenn es dem Staat gehört, darf die Gemeinde ebenfalls einen Bebauungsplan vorlegen, der aber möglichst zu den staatlichen Plänen passen sollte. Deshalb gibt es für die Tierärztliche Fakultät der LMU auch keine Tiefgarage oder ein Parkhaus, sondern erheblichen zusätzlichen Flächenfraß durch 550 Parkplätze. Und das Bibliotheksgebäude touchiert die Busschleife an der Veterinärstraße. Es gibt offenbar auch keine Photovoltaik auf den LMU-Dächern, nebenbei bemerkt schon erstaunlich bei einem staatlichen Bau in einem Bundesland, das bundesweit doch absoluter “Photovoltaik-Sieger” (Martin Huber) ist.
Wenn die privaten Bauherren- und ‑damen, die “Vorhabenträger”, sich bei ihren Bauvorhaben an die Regeln halten und vollständige und überprüfbare Unterlagen für ihren Antrag liefern, alles gut, Einigkeit im Bauausschuss, Empfehlung zur Zustimmung an den Gemeinderat. Wenn nicht oder bei Schwarzbauten oder wenn die Unterlagen nicht vollständig vorliegen, soll man einen Kompromiss suchen oder konsequent bleiben? Letzteres heißt, eine Genehmigung wird nicht erteilt oder Schwarzbauten müssen abgerissen werden. Das sehen Grüne und Freie Wähler dann auch schon mal anders als CSU und SPD. Die Mehrheit entscheidet, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, wie es sich in einer Demokratie gehört. Es ist soweit nachvollziehbar.
Und es ist sicherlich eine Ausnahme, dass Betroffene die amtlichen Vorgaben offensichtlich und fortgesetzt missachten. Aber es geschieht, zum Beispiel auf einem Grundstück an der Jägerstraße gegenüber dem Flugplatz, in einem FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Schutzgebiet. Das Gelände wurde planiert, mit Kies aufgeschüttet, mit LKWs vollgestellt. Das Vorgehen ist vollkommen gesetzwidrig, das Grundstück muss geräumt werden. Der Eigentümer hat es vermietet, an wen, ist offenbar unbekannt. Vom Landratsamt mehrfach verhängte Zwangsgelder wurden pünktlich bezahlt. Sonst ist nichts passiert. Hat sich anscheinend trotzdem gelohnt. Der nächste Schritt wäre eine amtliche Versiegelung des Grundstücks oder eine “Ersatzvornahme”. Das Landratsamt lässt dann das Gelände anstelle des Eigentümers räumen. AW
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… und Einigkeit im Gemeinderat
Man sagt, es gibt ihn noch, den Bürger, der sich an Gesetze und Richtlinien hält. Der seinen Sperrmüll zum Wertstoffhof zur Entsorgung bringt… andere kippen ihren Müll einfach irgendwo im Wald ab. Der seinen Gartenabfall in den dafür bereitgestellten Grüngutcontainer entsorgt… andere werfen den Rasenschnitt einfach auf den Nachbarsacker oder kippen ihn wieder am Waldrand ab. Der einen ordentlichen Bauantrag stellt, der dann abgelehnt wird… andere bauen einfach schwarz… und kommen damit durch.
Einigkeit zu Schwarzbauten im Gemeinderat? Anscheinend schon. Denn da können plötzlich, obwohl die Bauvorhaben zum Beispiel im Außenbereich liegen und somit gemäß dem Bayerischen Baugesetzbuch (Ausnahme bei Priviligierung) gar nicht zulässig sind, doch gebaut werden. Wie schafft man das? Indem der Gemeinderat eine neue Satzung beschliesst und somit auch ein Schwarzbau außerhalb jeglichen Baulinien erstellt werden darf. Im Außenbereich. Im Landschaftsschutzgebiet. Kein Problem. Neue Satzung darüber gelegt, Schwarzbau legalisiert, bravo, das hat Applaus verdient. Aber wehe es wird ein ordentlicher Bauantrag gestellt. Die Antwort darauf? Abgelehnt. Der Bauausschuss sagt nein. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, da gibt es keine Möglichkeit aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen. Aha. Selbst innerhalb einem Ortsteil wird unterschiedlich entschieden. Da entsteht dann plötzlich nördlich und südlich der B471 und links und rechts davon. Der eine darf, der nächste nicht. Und an der Dachauer Straße geht nicht, aber am Kalterbach dann schon wieder. von Gleichberechtigung keine Spur.
Bei bestehenden Schwarzbauten jedoch, die den Gemeinderäten wissentlich bekannt sind, wird einfach weggesehen und alles zugelassen. Warum fragt sich der anständige Bürger? Warum wird manches totgeschwiegen? Aber wehe es wird ein Antrag für eine Baumfällung gestellt. Wie kann man nur! Es wird zwischen Gemeinde und Landratsamt die Entscheidungskompetenz hin und her geschoben, aber es passiert nichts. Der Eigentümer erfreut sich an seinen Schwarzbauten und lacht andere aus, die sich an die Gesetze halten und mit offizieller Ablehnung nichts machen dürfen. Es gibt klare Regeln, Satzungen, Gesetze. Wenn jemand dagegen verstösst, muß er auch die Konsequenzen tragen. Meint man. Die Konsequenzen trägt der anständige Bürger, der sich an die gesetzlichen Vorgaben hält und dank der Ablehnung nicht bauen darf. Während an anderen Stellen Poolanlagen und Nebengebäude – ohne Baugenehmigung — die Landschaft verschönern. Einigkeit im Gemeinderat. Abriss? Nein. Geldstrafe? Nein. Es wäre doch eine Möglichkeit, die Satzung zu ändern und die Baulinien zu ändern. Damit der Schwarzbauer seine Bauten behalten darf. Wäre doch sonst eine Schande. Die Konsequenz aus allem? Der bisher Anständige und Ehrliche wird sich auch nicht mehr an die Regeln halten. Warum auch? Da muß man sich nicht wundern, wenn solche Dinge wie an der Jägerstraße geschehen. Denn es passiert einem ja nichts, weil nicht konsequent durchgegriffen wird. Im Gegenteil. Es wird gar nicht durchgegriffen. Wenn es denn überhaupt so weit kommt, dass Bußgelder verhängt werden, sind diese von vorherein doch schon einkalkuliert. Und dann? Steht der Schwarzbau aber trotzdem immer noch. Oder wie am Beispiel Jägerstraße. Dann wird das Bußgeld bezahlt und weiter gemacht.
Ernsthaft? Mit den Schwarzbauten scheint kein Einzelfall zu sein. Es werden ordentliche Anträge an die Gemeinde (Bauamt) gestellt, das Bauamt gibt seine Empfehlung, der Gemeinderat (Bauausschuss) entscheidet, lehnt ab im Außenbereich. Völlig legitim, denn im Außenbereich darf nicht gebaut werden. Aber wenn so konsequent abgelehnt wird, dann sollte auch bei ungenehmigten Schwarzbauten konsequent gehandelt werden und der Rückbau in die Wege geleitet werden. Ohne wenn und aber. Und nicht Lösungen für diejenigen noch künstlich geschaffen werden, die sich nicht an die Vorgaben halten. Demokratisch ist das ganze nicht, auch manche Entscheidungen werden offensichtlich
ungleich getroffen, man könnte meinen, willkürlich. Wie die Kanalisation in Badersfeld zum Beispiel. Die gleichen Anschlussgrundgebühren, die gleichen Abwasserkosten wie alle Schleißheimer, aber dazu kommen die teuren Pumpenschächte je Haus, Pumpenanlagen je Haus, die Pumpenwartung, der Betriebsstrom für die Abwasserpumpe, die der Badersfelder zusätzlich noch bezahlen muss. Verständlich, dass es im Außenbereich nicht anders lösbar war. Aber das sollte nicht zu Lasten des Bürgers gehen. In anderen Gemeinden wurde es von der Kostenseite besser gelöst. Aber es wurde seinerzeit ja in der Satzung für den Außenbereich so festgelegt. Auch an dieser Stelle wieder, von Gleichberechtigung innerhalb eines Ortes keine Spur.