Aus dem Bauaus­schuss

25.04.2023 | Rathaus | 1 Kommentar

Baurecht und Entschei­dungs­fin­dung

Für die Bauord­nung ist im Prinzip das Land­ratsamt zuständig. Jedoch kann die “bauliche Nutzung eines Grund­stücks … von den Gemeinden im Wege der Bauleit­pla­nung vorbe­reitet und gesteuert werden”, heißt es im Baye­ri­schen Bauge­setz­buch. Dafür gibt es Voraus­set­zungen. Erstens sollte es über­haupt eine Bauleit­pla­nung geben. Dann sollte es auch einen Bebau­ungs­plan geben, und der sollte möglichst “quali­fi­ziert” sein.

Es macht einen Unter­schied, ob das Bauge­lände in Privat­be­sitz ist oder dem Staat gehört. Wenn es dem Staat gehört, darf die Gemeinde eben­falls einen Bebau­ungs­plan vorlegen, der aber möglichst zu den staat­li­chen Plänen passen sollte. Deshalb gibt es für die Tier­ärzt­liche Fakultät der LMU auch keine Tief­ga­rage oder ein Park­haus, sondern erheb­li­chen zusätz­li­chen Flächen­fraß durch 550 Park­plätze. Und das Biblio­theks­ge­bäude touchiert die Busschleife an der Vete­ri­närstraße. Es gibt offenbar auch keine Photo­vol­taik auf den LMU-Dächern, nebenbei bemerkt schon erstaun­lich bei einem staat­li­chen Bau in einem Bundes­land, das bundes­weit doch abso­luter “Photo­vol­taik-Sieger” (Martin Huber) ist.

Wenn die privaten Bauherren- und ‑damen, die “Vorha­ben­träger”, sich bei ihren Bauvor­haben an die Regeln halten und voll­stän­dige und über­prüf­bare Unter­lagen für ihren Antrag liefern, alles gut, Einig­keit im Bauaus­schuss, Empfeh­lung zur Zustim­mung an den Gemein­derat. Wenn nicht oder bei Schwarz­bauten oder wenn die Unter­lagen nicht voll­ständig vorliegen, soll man einen Kompro­miss suchen oder konse­quent bleiben? Letz­teres heißt, eine Geneh­mi­gung wird nicht erteilt oder Schwarz­bauten müssen abge­rissen werden. Das sehen Grüne und Freie Wähler dann auch schon mal anders als CSU und SPD. Die Mehr­heit entscheidet, im Rahmen der recht­li­chen Möglich­keiten, wie es sich in einer Demo­kratie gehört. Es ist soweit nach­voll­ziehbar.

Und es ist sicher­lich eine Ausnahme, dass Betrof­fene die amtli­chen Vorgaben offen­sicht­lich und fort­ge­setzt miss­achten. Aber es geschieht, zum Beispiel auf einem Grund­stück an der Jäger­straße gegen­über dem Flug­platz, in einem FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Schutzgebiet. Das Gelände wurde planiert, mit Kies aufge­schüttet, mit LKWs voll­ge­stellt. Das Vorgehen ist voll­kommen gesetz­widrig, das Grund­stück muss geräumt werden. Der Eigen­tümer hat es vermietet, an wen, ist offenbar unbe­kannt. Vom Land­ratsamt mehr­fach verhängte Zwangs­gelder wurden pünkt­lich bezahlt. Sonst ist nichts passiert. Hat sich anschei­nend trotzdem gelohnt. Der nächste Schritt wäre eine amtliche Versie­ge­lung des Grund­stücks oder eine “Ersatz­vor­nahme”. Das Land­ratsamt lässt dann das Gelände anstelle des Eigen­tü­mers räumen. AW

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  1. Zum Thema Baurecht und Entschei­dungs­fin­dung
    … und Einig­keit im Gemein­derat

    Man sagt, es gibt ihn noch, den Bürger, der sich an Gesetze und Richt­li­nien hält. Der seinen Sperr­müll zum Wert­stoffhof zur Entsor­gung bringt… andere kippen ihren Müll einfach irgendwo im Wald ab. Der seinen Garten­ab­fall in den dafür bereit­ge­stellten Grün­gut­con­tainer entsorgt… andere werfen den Rasen­schnitt einfach auf den Nach­bar­sa­cker oder kippen ihn wieder am Wald­rand ab. Der einen ordent­li­chen Bauan­trag stellt, der dann abge­lehnt wird… andere bauen einfach schwarz… und kommen damit durch.
    Einig­keit zu Schwarz­bauten im Gemein­derat? Anschei­nend schon. Denn da können plötz­lich, obwohl die Bauvor­haben zum Beispiel im Außen­be­reich liegen und somit gemäß dem Baye­ri­schen Bauge­setz­buch (Ausnahme bei Privi­li­gie­rung) gar nicht zulässig sind, doch gebaut werden. Wie schafft man das? Indem der Gemein­derat eine neue Satzung beschliesst und somit auch ein Schwarzbau außer­halb jegli­chen Bauli­nien erstellt werden darf. Im Außen­be­reich. Im Land­schafts­schutz­ge­biet. Kein Problem. Neue Satzung darüber gelegt, Schwarzbau lega­li­siert, bravo, das hat Applaus verdient. Aber wehe es wird ein ordent­li­cher Bauan­trag gestellt. Die Antwort darauf? Abge­lehnt. Der Bauaus­schuss sagt nein. Das Bauvor­haben liegt im Außen­be­reich, da gibt es keine Möglich­keit aufgrund der gesetz­li­chen Bestim­mungen. Aha. Selbst inner­halb einem Orts­teil wird unter­schied­lich entschieden. Da entsteht dann plötz­lich nörd­lich und südlich der B471 und links und rechts davon. Der eine darf, der nächste nicht. Und an der Dach­auer Straße geht nicht, aber am Kalter­bach dann schon wieder. von Gleich­be­rech­ti­gung keine Spur.
    Bei bestehenden Schwarz­bauten jedoch, die den Gemein­de­räten wissent­lich bekannt sind, wird einfach wegge­sehen und alles zuge­lassen. Warum fragt sich der anstän­dige Bürger? Warum wird manches totge­schwiegen? Aber wehe es wird ein Antrag für eine Baum­fäl­lung gestellt. Wie kann man nur! Es wird zwischen Gemeinde und Land­ratsamt die Entschei­dungs­kom­pe­tenz hin und her geschoben, aber es passiert nichts. Der Eigen­tümer erfreut sich an seinen Schwarz­bauten und lacht andere aus, die sich an die Gesetze halten und mit offi­zi­eller Ableh­nung nichts machen dürfen. Es gibt klare Regeln, Satzungen, Gesetze. Wenn jemand dagegen verstösst, muß er auch die Konse­quenzen tragen. Meint man. Die Konse­quenzen trägt der anstän­dige Bürger, der sich an die gesetz­li­chen Vorgaben hält und dank der Ableh­nung nicht bauen darf. Während an anderen Stellen Pool­an­lagen und Neben­ge­bäude – ohne Bauge­neh­mi­gung — die Land­schaft verschö­nern. Einig­keit im Gemein­derat. Abriss? Nein. Geld­strafe? Nein. Es wäre doch eine Möglich­keit, die Satzung zu ändern und die Bauli­nien zu ändern. Damit der Schwarz­bauer seine Bauten behalten darf. Wäre doch sonst eine Schande. Die Konse­quenz aus allem? Der bisher Anstän­dige und Ehrliche wird sich auch nicht mehr an die Regeln halten. Warum auch? Da muß man sich nicht wundern, wenn solche Dinge wie an der Jäger­straße geschehen. Denn es passiert einem ja nichts, weil nicht konse­quent durch­ge­griffen wird. Im Gegen­teil. Es wird gar nicht durch­ge­griffen. Wenn es denn über­haupt so weit kommt, dass Bußgelder verhängt werden, sind diese von vorherein doch schon einkal­ku­liert. Und dann? Steht der Schwarzbau aber trotzdem immer noch. Oder wie am Beispiel Jäger­straße. Dann wird das Bußgeld bezahlt und weiter gemacht.
    Ernst­haft? Mit den Schwarz­bauten scheint kein Einzel­fall zu sein. Es werden ordent­liche Anträge an die Gemeinde (Bauamt) gestellt, das Bauamt gibt seine Empfeh­lung, der Gemein­derat (Bauaus­schuss) entscheidet, lehnt ab im Außen­be­reich. Völlig legitim, denn im Außen­be­reich darf nicht gebaut werden. Aber wenn so konse­quent abge­lehnt wird, dann sollte auch bei unge­neh­migten Schwarz­bauten konse­quent gehan­delt werden und der Rückbau in die Wege geleitet werden. Ohne wenn und aber. Und nicht Lösungen für dieje­nigen noch künst­lich geschaffen werden, die sich nicht an die Vorgaben halten. Demo­kra­tisch ist das ganze nicht, auch manche Entschei­dungen werden offen­sicht­lich
    ungleich getroffen, man könnte meinen, will­kür­lich. Wie die Kana­li­sa­tion in Baders­feld zum Beispiel. Die glei­chen Anschluss­grund­ge­bühren, die glei­chen Abwas­ser­kosten wie alle Schleiß­heimer, aber dazu kommen die teuren Pumpen­schächte je Haus, Pumpen­an­lagen je Haus, die Pumpen­war­tung, der Betriebs­strom für die Abwas­ser­pumpe, die der Baders­felder zusätz­lich noch bezahlen muss. Verständ­lich, dass es im Außen­be­reich nicht anders lösbar war. Aber das sollte nicht zu Lasten des Bürgers gehen. In anderen Gemeinden wurde es von der Kosten­seite besser gelöst. Aber es wurde seiner­zeit ja in der Satzung für den Außen­be­reich so fest­ge­legt. Auch an dieser Stelle wieder, von Gleich­be­rech­ti­gung inner­halb eines Ortes keine Spur.

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