ACHTUNG: Planung gegen Schienenlärm

16.03.2023 | Rathaus | 1 Kommentar

Aufruf des Eisen­bahn-Bundes­am­tes: Betei­li­gen Sie sich!

Die erste Phase der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung hat begon­nen. Insge­samt sechs Wochen, bis zum 24. April 2023, hat die Öffent­lich­keit nun Gele­gen­heit, an der Lärm­ak­ti­ons­pla­nung mitzu­wir­ken und sich zu ihren Lärm­pro­ble­men zu äußern. Hier­für hat das Eisen­bahn-Bundes­amt eine Betei­li­gungs­mög­lich­keit auf der Inter­net­seite www.laermaktionsplanung-schiene.de frei­ge­schal­tet. Man kann sich dort auch für einen News­let­ter anmel­den, in dem das Eisen­bahn-Bundes­amt unter ande­rem über die Start­ter­mine der Betei­li­gungs­pha­sen informiert.

Auf der Betei­li­gungs­platt­form stehen unter www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich zudem ein Flyer und eine Broschüre zum Herun­ter­la­den und Ausdru­cken zur Verfü­gung. Auf Anfrage bekommt man Infor­ma­ti­ons­ma­te­rial auch posta­lisch zugesendet.

Ablauf der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung:
Die Lärm­ak­ti­ons­pla­nung des Eisen­bahn-Bundes­am­tes sieht zwei Betei­li­gungs­pha­sen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teil­neh­men­den über eine inter­ak­tive Karten­an­wen­dung einen Ort ange­ben, an dem sie sich durch Schie­nen­ver­kehrs­lärm gestört fühlen. Zu jedem benann­ten Ort können die Teil­neh­men­den dann verschie­dene Aussa­gen zur Lärm­si­tua­tion tref­fen. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung können Bürge­rin­nen und Bürger den Entwurf des Lärm­ak­ti­ons­pla­nes bewer­ten und eine Rück­mel­dung zum Verfah­ren geben.

Fragen können an das Eisen­bahn-Bundes­amt an folgende E‑Mail-Adresse gesen­det werden: umgebungslaerm@eba.bund.de. Posta­li­sche Anfra­gen bitte unter dem Stich­wort „Umge­bungs­lärm“ an das Eisen­bahn-Bundes­amt, Heine­mann­straße 6, in 53175 Bonn. 

Eisen­bahn-Bundes­amt, Refe­rat 53: Umge­bungs­lärm­kar­tie­rung, Lärm­ak­ti­ons­pla­nung und Geoinformation

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1 Kommentar

  1. Das sollte auch über die Gemein­de­nach­rich­ten sowie die BIT weiter verbrei­tet werden, damit eine möglichst große Betei­li­gung erfolgt! Geringe Betei­li­gung bzw. schwei­gen bedeu­tet: Es sind keine Lärm­pro­bleme vorhanden!

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