Was interessiert’s uns…

Zwei mitein­ander verban­delte Verlage machen unter­ein­ander aus, dass es für sie besser ist, wenn die Ober­schleiß­heimer Gemein­de­nach­richten jetzt nicht mehr beim einen, sondern beim anderen erscheinen. Na ja, dann mach ma’s halt so! Der Bürger­meister winkt’s durch, den Gemein­derat interessiert’s nicht. Muss schön sein zur Zeit, mit dem Rathaus Geschäfte zu machen.

Jetzt bezahlt die Gemeinde 1400 Euro monat­lich einem Unter­schleiß­heimer Verlag, der das Heft kommer­ziell nutzt. Der Verlag kann nun Anzei­gen­preise im Paket verkaufen. Ober­schleiß­heimer Gewer­be­trei­bende haben nichts davon außer dras­tisch höheren Kosten.

Im Dezember 2018 hat der Bundes­ge­richtshof entschieden, dass eine Kommune über­haupt nicht berech­tigt ist, ein kommu­nales Amts­blatt kostenlos heraus­zu­geben, wenn dies über amtliche Infor­ma­tionen hinaus­geht. In den Ober­schleiß­heimer Orts­nach­richten vom März sind besten­falls acht der 24 Seiten als amtliche Infor­ma­tionen zu verstehen, knappe fünf Seiten sind kommer­zi­elle Anzeigen (darunter übri­gens nur ganze vier Stück von Ober­schleiß­heimer Betrieben), der Rest Berichte und Termine aus dem Orts­ge­schehen.

Laut dem Urteil des Bundes­ge­richtshof müssten Publi­ka­tionen, die von Kommunen kostenlos verteilt werden dürfen, “eindeutig — auch hinsicht­lich Illus­tra­tion und Layout — als solche erkennbar sein und sich auf Sach­in­for­ma­tionen beschränken”. Unzu­lässig sei aber “eine pres­se­mä­ßige Bericht­erstat­tung über das gesell­schaft­liche Leben in der Gemeinde; dieser Bereich ist origi­näre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates.”

Man könnte fragen, ob diese höchst­rich­ter­liche Vorgabe für Ober­schleiß­heim auch gilt. Man könnte sich auch wundern, warum einseitig ein kommer­zi­eller Betreiber auf dem Anzei­gen­markt gespon­sert wird. Man könnte zuletzt sogar auf den Gedanken kommen, ob ein Ober­schleiß­heimer Orts­nach­rich­ten­blatt nicht auch in Ober­schleiß­heim herge­stellt werden könnte.

Schade eigent­lich, dass sich für so was weder der Bürger­meister noch der Gemein­derat inter­es­sieren.

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2 Kommentare

  1. Diese Situa­tion ist wieder einmal beispiel­haft für die Ober­schleiß­heimer Politik, welche einer­seits über knappe Gemein­de­mittel, also auch haupt­säch­lich fehlende Gewer­be­steu­er­ein­nahmen, klagt, ande­rer­seits aber nicht in der Lage ist, orts­an­säs­siges Klein­ge­werbe zu fördern und zu unter­stützen.
    Dass die Kosten für die Anzeigen aufgrund des nicht verhin­der­baren Drucke­rei­wech­sels gestiegen sind, ist Fakt, daran lässt sich so schnell nix mehr ändern. Dass im normalen wirt­schaft­li­chen Wachstum aber Kosten ebenso wachsen, ist auch klar. Wieso kann dann der Zuschuss der Gemeinde für die Ober­schleiss­heimer Gemeinde(!)-Nachrichten nicht an die neue Situa­tion ange­passt werden? Das wäre nur sinn­voll und notwendig gewesen.
    Denn jetzt ist folgendes passiert:
    Die Ober­schleiß­heimer Gewer­be­trei­benden können sich eine Anzeige in den Ober­schleiß­heimer Gemein­de­nach­richten nicht mehr leisten und verzichten, mit Anzeigen darin für sich zu werben. Alleine dadurch werden schon weniger Gewer­be­steu­er­ein­nahmen gene­riert.
    Aber es kommt noch schlimmer für die Gemein­de­kasse, welche durch den niedrig gehal­tenen Zuschuss zu dem Nach­rich­ten­blatt geschont werden sollte: Unter­schleiß­heimer Betriebe nutzen die Chance, in Ober­schleiß­heim für sich Werbung zu machen, indem sie ihre Inse­rate in den Ober­schleiß­heimer Gemein­de­nach­richten schalten. Das bedeutet also, dass Ober­schleiß­heimer Bürger und Kunden nach Unter­schleiß­heim fahren, um etwas einzu­kaufen, was sie auch in Ober­schleiß­heim bekommen könnten, wenn sie wüssten, dass es das auch dort gibt. Die Gewer­be­steu­er­ein­nahmen gehen also nach Unter­schleiß­heim, von Ober­schleiß­hei­mern Bürgern bezahlt.
    Hätte man sich mit dieser Proble­matik kurz beschäf­tigt, wäre eine Entschei­dung bezüg­lich des Zuschusses hoffent­lich anders ausge­fallen und die Anzei­gen­preise wären nach wie vor im Bereich des Mögli­chen für die Ober­schleiß­heimer Klein­be­triebe, ergo hätten diese weiter auf sich aufmerksam machen können und weiter gute und unver­zicht­bare Gewer­be­steu­er­ein­nahmen für die knappe Ober­schleiß­heimer Gemein­de­kasse gene­rieren können.

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    • Zu der Äuße­rung von Herrn Sturm ist folgendes zu sagen:

      Die Gemeinde hat seit 01.01.2019 den Zimmer­mann-Verlag mit der Erstel­lung der „Gemein­de­nach­richten“ beauf­tragt (bisher nur Druck und Vertei­lung, nun auch Satz und Anzei­gen­ver­kauf). Bislang (von 1998 bis 2018) lief dies über den Nord-Rund­schau-Verlag.

      Die Kosten für das Blatt sind in etwa gleich geblieben, sind aber nun mit abhängig vom Anzei­gen­ver­kauf. Bei nicht ausrei­chendem Anzei­gen­ver­kauf (was bisher der Fall ist) zahlt die Gemeinde mehr als bisher.

      Zum Hinter­grund: Der Nord­rund­schau-Verlag (bisher Satz und Anzei­gen­ver­kauf) wollte die „Gemein­de­nach­richten“ nicht mehr fort­führen, da sie sich schon lange nicht mehr rech­neten (zu wenig Anzeigen, zu nied­riger Anzei­gen­preis).

      Der Zimmer­mann-Verlag war bereit, zusätz­lich zum Druck und der Vertei­lung auch den Satz und Anzei­gen­ver­kauf zu über­nehmen, das Blatt dafür aber optisch zu erneuern und mehr Seiten (somit auch mehr Anzei­gen­platz) anzu­bieten und dies zu etwa glei­chen Kondi­tionen für die Gemeinde wie bisher.

      Zum Vorwurf, die Ober­schleiß­heimer Gewer­be­trei­benden könnten sich eine Anzeige in den Ober­schleiß­heimer Gemein­de­nach­richten nicht mehr leisten, wodurch „alleine dadurch schon weniger Gewer­be­steu­er­ein­nahmen gene­riert“ würden, ist zu sagen, dass

      a) sich die Anzei­gen­preise in der Tat erhöht haben, wobei aber auch die Leis­tung erwei­tert wurde: Die Anzeige erscheint nun 2 Mal für 1 Preis: 1x im Gemein­de­blatt (Auflage 5.500), 1x im Schleiß­heimer Anzeiger (Auflage 40.000). Ebenso wurden

      b) dem Gewer­be­ver­band auch beim Zimmer­mann-Verlag deut­liche Sonder­kon­di­tionen einge­räumt (40 % güns­tiger als regulär). Somit liegt eine kleine Anzeige statt früher bei 30–50 Euro nun bei ca. 100 Euro (wobei die Anzeige 2x erscheint, bei flexi­blem 2. Erschei­nungs­termin sowie Ände­rungs­mög­lich­keit im Text).

      Unab­hängig von der Höhe der Gewer­be­steu­er­ein­nahmen durch Ober­schleiß­heimer Betriebe ist nicht ersicht­lich, inwie­fern dies mit der Anzei­gen­schal­tung in den Gemein­de­nach­richten zusam­men­hängen soll.

      Zum Vorwurf, die Ober­schleiß­heimer Bürger und Kunden führen nach Unter­schleiß­heim, „um dort etwas einzu­kaufen, was sie auch in Ober­schleiß­heim bekommen könnten, wenn sie wüssten, dass es das auch dort gibt“, ist zu sagen, dass dies eine sehr gewagte Behaup­tung ist, betrachtet man die bisher geschal­teten Anzeigen inhalt­lich.

      Mit freund­li­chen Grüßen
      Chris­tian Kuch­l­bauer
      Erster Bürger­meister

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