“Das ist so”, bescheidet Bürgermeister Kuchlbauer zu seiner Lesart von Rechtsansprüchen auf Öffentlichkeit. Trotz dieser schlüssigen Argumentation noch ein paar vertiefende Anmerkungen:
In mehreren Gemeinderatssitzungen unter Bürgermeister Christian Kuchlbauer wurden Anträge von Gewerbeverband und Grünen, eine Stelle eines Gewerbebeauftragten im Rathaus zu schaffen, öffentlich behandelt.
In der Gemeinderatssitzung vom 25.09.18 hat Bürgermeister Kuchlbauer in öffentlicher Sitzung über die Aufstockung einer Personalstelle beraten lassen unter öffentlicher Nennung von Stellenbezeichnung, Stundenzahl und Vergütung.
Der Antrag der CSU auf Schaffung einer Stelle für Tourismusförderung wurde von Bürgermeister Kuchlbauer nichtöffentlich vorberaten. Die ablehnende Abstimmung erfolgte dann in öffentlicher Sitzung.
Über die Schaffung einer Stelle eines Gewerbeauftragten wurde 2019 nichtöffentlich entschieden.
Am Biertisch, bei einer Vorstandssitzung des Tourismusvereins, hat der Bürgermeister darüber berichtet. Auf Vorhalt der ebenfalls in dem Gremium anwesenden Gemeinderätin Ingrid Lindbüchl, die Entscheidung sei auf Kuchlbauers Anordnung nichtöffentlich, hat er die Ausführungen abgebrochen.
In seiner Stellungnahme gegenüber der schleissheimer-zeitung.de zu dem Vorgang erklärt Kuchlbauer, die Schaffung einer Stelle sei mit dem Beschluss öffentlich.
Auf Nachfrage der schleissheimer-zeitung.de in der von Kuchlbauer geleiteten Gemeindeverwaltung, wie es zur Mehrung der Personalkosten komme, erhielt ich die Auskunft, die neu geschaffenen Stellen seien nichtöffentlich zu behandeln.
Auf meinen Vorhalt, wonach die Schaffung einer Stelle öffentlich zu behandeln sei, hatte Kuchlbauer am 23.01.19 ausgeführt, dass der Stellenplan der Gemeinde “grundsätzlich immer nichtöffentlich” zu behandeln sei. Auf meine Entgegnung, dass er diese Ansicht exclusiv habe, hat er sie nicht wiederholt.
Auf meine erneute Vorhaltung zur Stelle des Gewerbebeauftragten argumentierte Kuchlbauer nun, die Debatte sei nichtöffentlich zu führen, weil damit die Höhe der Eingruppierung verbunden sei.
In Summe wirkt diese beliebige Aufzählung von Abläufen nicht unbedingt, als habe Bürgermeister Kuchlbauer eine genauere Vorstellung von der Rechtsgrundlage seines Tuns. Weil der Bürgermeister in jedem Fall anders argumentiert, habe ich in der Rechtsaufsicht im Landratsamt nachgefragt und dort die Antwort erhalten: “Bei der Schaffung von Planstellen gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit gem. Art. 52 Gemeindeordnung (GO)”.
Eine Einschränkung sähe die Rechtsaufsicht lediglich, wenn mit der Schaffung der Stelle gleich auch die personelle Besetzung verbunden wäre. Selbst dann wäre aber nicht der gesamte Vorgang nichtöffentlich zu behandeln, sondern es wäre dann “sinnvoll, eine Trennung von Stellenschaffung und Stellenbesetzung vorzusehen”, um die Schaffung der Stelle rechtskonform öffentlich behandeln zu können.
Der Kritik an seinem offenkundig illegalem, mindestens aber völlig beliebigem Vorgehen weicht Bürgermeister Kuchlbauer jeweils mit der Einschätzung aus, es gehe nur darum, “dass Herr Bachhuber grundsätzlich ein Problem damit hat, wenn er was nicht erfährt”. Dass Kuchlbauer den Rechtsanspruch von Bürgern auf öffentliche Behandlung ihrer Angelegenheiten als Versteckspiel mit den Pressevertretern sieht, spielt auf einem eher befremdlichen Niveau.
Die Frage der Öffentlichkeit von Gemeinderatsentscheidungen ist kein Leitfaden für den Umgang mit mißliebiger Presse. Es ist ein Rechtsanspruch derjenigen, die diese Entscheidungen bezahlen, deren Lebensumfeld sie betreffen und die diejenigen zu wählen haben, die diese Entscheidungen treffen.
Wenn Parteien und Bürgermeisterkandidaten jetzt im Wahlkampf lauthals “Bürgerfreundlichkeit” und “Transparenz” versprechen, wäre die Einhaltung der diesbezüglichen Rechtsgrundlagen wohl die Basis.
Erstaunlich, dass man einen hauptamtlichen Bürgermeister darauf hinweisen muss. Noch erstaunlicher, dass es ihn nicht interessiert.
Klaus Bachhuber
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