Leser­mail zum Artikel „Lust­heim als Fahr­rad­zone“

Dieser Beitrag bezieht sich auf den Artikel "Lustheim als Fahrradzone".

Im Radwe­ge­kon­zept steht wört­lich:

“Ziel ist eine Part­ner­schaft zwischen Auto­fah­rern, Radfah­rern und Fußgän­gern – mitein­ander statt gegen­ein­ander. Nicht ziel­füh­rend ist ein isoliertes Konzept für Fahr­rad­fahrer, viel­mehr
sollen die Belange aller Verkehrs­teil­nehmer berück­sich­tigt werden. Dabei ist es durchaus sinn­voll, sich am Schutz des bedürf­tigsten Mitglieds der Verkehrs­teil­nehmer zu orien­tieren, dem Fuß-
gänger.”

In Lust­heim geht es primär darum, den Auto­ver­kehr zu beru­higen. Eine Fußgän­ger­zone erfor­dert leider wesent­lich mehr bauliche Maßnahmen. Tempo 20 alleine bringt wenig Effekt. Daher kam der Vorschlag, mit einer Fahr­rad­zone (wohl­ge­merkt keiner Fahr­rad­straße!) einen Effekt in dieser Rich­tung zu errei­chen.

Ein Lobbyist ist übri­gens ein Indus­trie­ver­treter, der nicht Mitglied des Parla­ments ist. Das Radwe­ge­kon­zept wurde von einem Arbeits­kreis aus Gemein­de­räten und inter­es­sierten Bürgern und einem Verkehrs­planer erar­beitet. Mitbürger, die sich ehren­amt­lich für die Entwick­lung der Gemeinde enga­gieren, als “Lobby­isten” zu beschimpfen, empfinde ich zumin­dest als seltsam. Herr Braun darf sich gerne bei mir melden, wenn er im Arbeits­kreis mitar­beiten möchte.

Casimir Katz, Gemein­derat (FDP)

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1 Kommentar

  1. Sehr geehrter Herr Katz!

    Ihr Enga­ge­ment um ein fahr­rad­freund­li­ches Ober­schleiß­heim in allen Ehren — einge­schlossen auch Ihr uner­müd­li­ches Auf- und Erklären des Radwe­ge­kon­zepts. Ihre letzte Leser­mail-Antwort lässt aber bei mir noch mehr Unver­ständnis aufkommen, bzw. erzeugt bei mir noch mehr Verwir­rung.

    Sie schreiben, dass in Lust­heim keine Fahrrad“straße”, sondern nun eine Fahrrad“zone” ange­dacht ist. Also quasi eine Fußgän­ger­zone, aber eben nur für Fahrrad- und E‑Scooter-Fahrer*Innen. Eine Inter­net­re­cherche zum Begriff Fahr­rad­zone führte mich zur Website des BMVI. Hier heißt es: (…) Analog zu den Tempo-30-Zonen können nun auch Fahr­rad­zonen ange­ordnet werden. Die Rege­lung orien­tiert sich an den Regeln für Fahr­rad­straßen: Anderer Verkehr als Radver­kehr ist hier nur nach geson­derter Frei­gabe gestattet. Für den frei­ge­ge­benen Fahr­ver­kehr gilt eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/h.(…) (Quelle: bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/neuerungen-radverkehr-treten-in-kraft.html)

    Für mich liest sich das in der Praxis schlicht nach “neues Verkehrs­schild für bestehende, unver­än­derte Rege­lung”, da in Lust­heim sicher­lich kein einziges Auto ausge­schlossen werden wird.

    Zu Ihrem Zitat aus dem Radwe­ge­kon­zept: “Ziel ist eine Part­ner­schaft zwischen Auto­fah­rern, Radfah­rern und Fußgän­gern – mitein­ander statt gegen­ein­ander.” Aus kürz­lich selbst erlebtem Anlass möchte ich noch­mals hier den Wunsch einer prag­ma­ti­schen Lösung für dieses Mitein­ander im Bereich des Fußwegs zw. Bahn­hofs­kreu­zung und Auto­werk­statt äußern.

    Hier hat (wieder mal) ein Trans­porter den Fußweg (südliche Rich­tung) auf voller Breite vor der Haus­nummer 41a so zuge­stellt, dass weder als Fußgänger noch als Radfahrer ein Vorbei­kommen, nur durch Auswei­chen auf die viel­be­fah­rene Feier­abend­straße, möglich war. Eine ältere Dame wusste sich nicht anders zu helfen. Eine Familie mit Kinder­wagen ebenso wie ich (mit Rad) wartete halt ein paar Minuten, bis der Fahrer zurückkam und wegfuhr… (Die geringe freie Fläche auf dem Grund­stück vor dem Anwesen ist mit Posten gegen “wildes Parken gesi­chert”.)

    Sind hier Part­ner­schaft und Rück­sicht­nahme wirk­lich als gegen­sei­tiges Behin­dern gedacht? In nörd­li­cher Rich­tung ist der breite Fußweg mit Radnut­zung (Rechts­fahr­gebot) eher wenig genutzt. Weshalb ist hier keine Radnut­zung in beiden Rich­tungen möglich? Das würde die Situa­tion gegen­über (Rich­tung Süden) wenigs­tens etwas entspannen…

    Ich denke, es sollte doch auch ein Radwe­ge­kon­zept in der Umset­zung mehr dem Menschen und der Situa­tion ange­passt sein, als allge­meinen Verord­nungen und einem daraus folgenden bunten Schil­der­wald, der aufgrund der immer brei­teren Palette kaum noch verständ­lich und über­sicht­lich ist…

    Mit freund­li­chen Grüßen
    A. Bauer

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