Leser­mail zum Arti­kel „Lust­heim als Fahrradzone“

Dieser Beitrag bezieht sich auf den Artikel "Lustheim als Fahrradzone".

Im Radwe­ge­kon­zept steht wörtlich:

“Ziel ist eine Part­ner­schaft zwischen Auto­fah­rern, Radfah­rern und Fußgän­gern – mitein­an­der statt gegen­ein­an­der. Nicht ziel­füh­rend ist ein isolier­tes Konzept für Fahr­rad­fah­rer, viel­mehr
sollen die Belange aller Verkehrs­teil­neh­mer berück­sich­tigt werden. Dabei ist es durch­aus sinn­voll, sich am Schutz des bedürf­tigs­ten Mitglieds der Verkehrs­teil­neh­mer zu orien­tie­ren, dem Fuß-
gänger.”

In Lust­heim geht es primär darum, den Auto­ver­kehr zu beru­hi­gen. Eine Fußgän­ger­zone erfor­dert leider wesent­lich mehr bauli­che Maßnah­men. Tempo 20 alleine bringt wenig Effekt. Daher kam der Vorschlag, mit einer Fahr­rad­zone (wohl­ge­merkt keiner Fahr­rad­straße!) einen Effekt in dieser Rich­tung zu erreichen.

Ein Lobby­ist ist übri­gens ein Indus­trie­ver­tre­ter, der nicht Mitglied des Parla­ments ist. Das Radwe­ge­kon­zept wurde von einem Arbeits­kreis aus Gemein­de­rä­ten und inter­es­sier­ten Bürgern und einem Verkehrs­pla­ner erar­bei­tet. Mitbür­ger, die sich ehren­amt­lich für die Entwick­lung der Gemeinde enga­gie­ren, als “Lobby­is­ten” zu beschimp­fen, empfinde ich zumin­dest als selt­sam. Herr Braun darf sich gerne bei mir melden, wenn er im Arbeits­kreis mitar­bei­ten möchte.

Casi­mir Katz, Gemein­de­rat (FDP)

1 Kommentar

  1. Sehr geehr­ter Herr Katz!

    Ihr Enga­ge­ment um ein fahr­rad­freund­li­ches Ober­schleiß­heim in allen Ehren — einge­schlos­sen auch Ihr uner­müd­li­ches Auf- und Erklä­ren des Radwe­ge­kon­zepts. Ihre letzte Leser­mail-Antwort lässt aber bei mir noch mehr Unver­ständ­nis aufkom­men, bzw. erzeugt bei mir noch mehr Verwirrung. 

    Sie schrei­ben, dass in Lust­heim keine Fahrrad“straße”, sondern nun eine Fahrrad“zone” ange­dacht ist. Also quasi eine Fußgän­ger­zone, aber eben nur für Fahr­rad- und E‑Scooter-Fahrer*Innen. Eine Inter­net­re­cher­che zum Begriff Fahr­rad­zone führte mich zur Website des BMVI. Hier heißt es: (…) Analog zu den Tempo-30-Zonen können nun auch Fahr­rad­zo­nen ange­ord­net werden. Die Rege­lung orien­tiert sich an den Regeln für Fahr­rad­stra­ßen: Ande­rer Verkehr als Radver­kehr ist hier nur nach geson­der­ter Frei­gabe gestat­tet. Für den frei­ge­ge­be­nen Fahr­ver­kehr gilt eine Höchst­ge­schwin­dig­keit von 30 km/h.(…) (Quelle: bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/neuerungen-radverkehr-treten-in-kraft.html)

    Für mich liest sich das in der Praxis schlicht nach “neues Verkehrs­schild für bestehende, unver­än­derte Rege­lung”, da in Lust­heim sicher­lich kein einzi­ges Auto ausge­schlos­sen werden wird.

    Zu Ihrem Zitat aus dem Radwe­ge­kon­zept: “Ziel ist eine Part­ner­schaft zwischen Auto­fah­rern, Radfah­rern und Fußgän­gern – mitein­an­der statt gegen­ein­an­der.” Aus kürz­lich selbst erleb­tem Anlass möchte ich noch­mals hier den Wunsch einer prag­ma­ti­schen Lösung für dieses Mitein­an­der im Bereich des Fußwegs zw. Bahn­hofs­kreu­zung und Auto­werk­statt äußern. 

    Hier hat (wieder mal) ein Trans­por­ter den Fußweg (südli­che Rich­tung) auf voller Breite vor der Haus­num­mer 41a so zuge­stellt, dass weder als Fußgän­ger noch als Radfah­rer ein Vorbei­kom­men, nur durch Auswei­chen auf die viel­be­fah­rene Feier­abend­straße, möglich war. Eine ältere Dame wusste sich nicht anders zu helfen. Eine Fami­lie mit Kinder­wa­gen ebenso wie ich (mit Rad) wartete halt ein paar Minu­ten, bis der Fahrer zurück­kam und wegfuhr… (Die geringe freie Fläche auf dem Grund­stück vor dem Anwe­sen ist mit Posten gegen “wildes Parken gesichert”.) 

    Sind hier Part­ner­schaft und Rück­sicht­nahme wirk­lich als gegen­sei­ti­ges Behin­dern gedacht? In nörd­li­cher Rich­tung ist der breite Fußweg mit Radnut­zung (Rechts­fahr­ge­bot) eher wenig genutzt. Weshalb ist hier keine Radnut­zung in beiden Rich­tun­gen möglich? Das würde die Situa­tion gegen­über (Rich­tung Süden) wenigs­tens etwas entspannen… 

    Ich denke, es sollte doch auch ein Radwe­ge­kon­zept in der Umset­zung mehr dem Menschen und der Situa­tion ange­passt sein, als allge­mei­nen Verord­nun­gen und einem daraus folgen­den bunten Schil­der­wald, der aufgrund der immer brei­te­ren Palette kaum noch verständ­lich und über­sicht­lich ist…

    Mit freund­li­chen Grüßen
    A. Bauer

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