Im Radwegekonzept steht wörtlich:
“Ziel ist eine Partnerschaft zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern – miteinander statt gegeneinander. Nicht zielführend ist ein isoliertes Konzept für Fahrradfahrer, vielmehr
sollen die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden. Dabei ist es durchaus sinnvoll, sich am Schutz des bedürftigsten Mitglieds der Verkehrsteilnehmer zu orientieren, dem Fuß-
gänger.”
In Lustheim geht es primär darum, den Autoverkehr zu beruhigen. Eine Fußgängerzone erfordert leider wesentlich mehr bauliche Maßnahmen. Tempo 20 alleine bringt wenig Effekt. Daher kam der Vorschlag, mit einer Fahrradzone (wohlgemerkt keiner Fahrradstraße!) einen Effekt in dieser Richtung zu erreichen.
Ein Lobbyist ist übrigens ein Industrievertreter, der nicht Mitglied des Parlaments ist. Das Radwegekonzept wurde von einem Arbeitskreis aus Gemeinderäten und interessierten Bürgern und einem Verkehrsplaner erarbeitet. Mitbürger, die sich ehrenamtlich für die Entwicklung der Gemeinde engagieren, als “Lobbyisten” zu beschimpfen, empfinde ich zumindest als seltsam. Herr Braun darf sich gerne bei mir melden, wenn er im Arbeitskreis mitarbeiten möchte.
Casimir Katz, Gemeinderat (FDP)
Sehr geehrter Herr Katz!
Ihr Engagement um ein fahrradfreundliches Oberschleißheim in allen Ehren — eingeschlossen auch Ihr unermüdliches Auf- und Erklären des Radwegekonzepts. Ihre letzte Lesermail-Antwort lässt aber bei mir noch mehr Unverständnis aufkommen, bzw. erzeugt bei mir noch mehr Verwirrung.
Sie schreiben, dass in Lustheim keine Fahrrad“straße”, sondern nun eine Fahrrad“zone” angedacht ist. Also quasi eine Fußgängerzone, aber eben nur für Fahrrad- und E‑Scooter-Fahrer*Innen. Eine Internetrecherche zum Begriff Fahrradzone führte mich zur Website des BMVI. Hier heißt es: (…) Analog zu den Tempo-30-Zonen können nun auch Fahrradzonen angeordnet werden. Die Regelung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen: Anderer Verkehr als Radverkehr ist hier nur nach gesonderter Freigabe gestattet. Für den freigegebenen Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.(…) (Quelle: bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/neuerungen-radverkehr-treten-in-kraft.html)
Für mich liest sich das in der Praxis schlicht nach “neues Verkehrsschild für bestehende, unveränderte Regelung”, da in Lustheim sicherlich kein einziges Auto ausgeschlossen werden wird.
Zu Ihrem Zitat aus dem Radwegekonzept: “Ziel ist eine Partnerschaft zwischen Autofahrern, Radfahrern und Fußgängern – miteinander statt gegeneinander.” Aus kürzlich selbst erlebtem Anlass möchte ich nochmals hier den Wunsch einer pragmatischen Lösung für dieses Miteinander im Bereich des Fußwegs zw. Bahnhofskreuzung und Autowerkstatt äußern.
Hier hat (wieder mal) ein Transporter den Fußweg (südliche Richtung) auf voller Breite vor der Hausnummer 41a so zugestellt, dass weder als Fußgänger noch als Radfahrer ein Vorbeikommen, nur durch Ausweichen auf die vielbefahrene Feierabendstraße, möglich war. Eine ältere Dame wusste sich nicht anders zu helfen. Eine Familie mit Kinderwagen ebenso wie ich (mit Rad) wartete halt ein paar Minuten, bis der Fahrer zurückkam und wegfuhr… (Die geringe freie Fläche auf dem Grundstück vor dem Anwesen ist mit Posten gegen “wildes Parken gesichert”.)
Sind hier Partnerschaft und Rücksichtnahme wirklich als gegenseitiges Behindern gedacht? In nördlicher Richtung ist der breite Fußweg mit Radnutzung (Rechtsfahrgebot) eher wenig genutzt. Weshalb ist hier keine Radnutzung in beiden Richtungen möglich? Das würde die Situation gegenüber (Richtung Süden) wenigstens etwas entspannen…
Ich denke, es sollte doch auch ein Radwegekonzept in der Umsetzung mehr dem Menschen und der Situation angepasst sein, als allgemeinen Verordnungen und einem daraus folgenden bunten Schilderwald, der aufgrund der immer breiteren Palette kaum noch verständlich und übersichtlich ist…
Mit freundlichen Grüßen
A. Bauer