In der Diskussion vermisse ich den Hinweis, dass die Grundstuer i.d.R. auf Wohnungsmieten umgelegt werden kann und wird. Insofern betrifft eine Erhöhung nicht nur die vermeintlich „starken Schultern“ (womit wohl Immobilienbesitzer gemeint waren), sondern auch die nicht unerhebliche Zahl von Mietern in der Gemeinde.
Dr. Albrecht Pfahler
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