Leser­mail zum Artikel Grund­steu­er­he­be­sätze A und B bleiben vorerst bei 310 Prozent­punkten

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In der Diskus­sion vermisse ich den Hinweis, dass die Grunds­tuer i.d.R. auf Wohnungs­mieten umge­legt werden kann und wird. Inso­fern betrifft eine Erhö­hung nicht nur die vermeint­lich „starken Schul­tern“ (womit wohl Immo­bi­li­en­be­sitzer gemeint waren), sondern auch die nicht uner­heb­liche Zahl von Mietern in der Gemeinde.

Dr. Albrecht Pfahler

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