Sehr geehrter Herr Katz!
Das Thema Radweg gerade im Bereich um die „Bahnhofskreuzung“ bis hin zur Fußgängerampel/Autowerkstatt ist schon seit Jahren kontrovers und bis auf ein kleines rotes Schild ist hier für mich kaum (vernünftiges bzw. politisches) Handeln erkennbar. Klar ist, dass die STVO ausdrücklich ein Rechtsfahrgebot §2 vorgegeben hat. Speziell in §2/4 ist der Radverkehr beschrieben. Jedoch ist auch hier für mich nicht hinreichend begründet, weshalb so kategorisch in o. g. Bereich auf einer Einhaltung der Fahrtrichtung bestanden wird. Gerade der breite Gehsteig vor der Ladenzeile Feierabendstrasse 43 – 53 ist nunmal stark frequentiert durch Fußgänger, Radfahrer, ein/ausparkenden Autoverkehr, auf dem Gehsteig parkenden Lieferverkehr und Personentransport (auch Engstelle Feierabendstrasse 41). Auch private Fahrzeuge werden gerne mal für „schnelle Erledigungen“ parallel zur Straße komplett auf dem Gehsteig geparkt. Fußgängern und Radfahrern – speziell älteren Mitmenschen und Eltern mit Kindern (<10 Jahre) bleibt hier oft nur das Ausweichen auf den Weg direkt vor den Ladengeschäften oder eben auf die Fahrbahn. Der ebenso breite, zur Strasse baulich getrennte Fußweg gegenüber ist deutlich weniger frequentiert. Es erschließt sich mir also überhaupt nicht, weshalb hier (ausdrücklich nur zwischen Kreuzung und Autowerkstatt) kein Radverkehr in beiden Richtungen möglich sein soll, obwohl dies oben beschriebene Situation durchaus entspannen könnte. Eine Bemerkung sei mir hier noch gestattet: Sie appellieren in diesem Zusammenhang ja auch immer wieder für gegenseitige Rücksichtnahme. Das erkenne ich im Straßenverkehr genau dann, wenn Falschparken (siehe oben) nicht sanktioniert wird. Umgekehrt wird gerne die Einhaltung der Fahrtrichtung kontrolliert und auch sanktioniert. (Reaktion auf Unmutsäußerungen aus der Bevölkerung ist offensichtlich das rote zusätzliche Warnschild). Vernünftiger/Sinnvoller finde ich hier eine Freigabe für Radfahrer bis zur Fußgängerampel mit entsprechender Beschilderung und Wegmarkierung. Zudem finde ich Ihre Argumentation „Schilderwald und Kameraüberwachung nach chinesischem Vorbild“ schon reichlich polemisch und wenig zielführend. Erstens gibt es an beiden Enden der Fußwege zw. Kreuzung und Fußgängerampel schon Verkehrsschilder und zweitens ist es – Sie schreiben selbst, „dauernde Ermahnung [werden] nicht mehr wahrgenommen“ – m. M. n. dann doch zielführender, dann angemessen und durchdacht an das Verhalten der Menschen anzupassen, statt mit Paragraphen und Sanktionierungen nur dagegen zu arbeiten.
A. Bauer
Sehr geehrter Herr Bauer
Es gibt die Vorstellung vieler Bürger, der Staat möge doch bitte viel mehr kontrollieren und sanktionieren. Ich war beruflich 2019 in Peking und ich habe die Situation dort sehr bedrückend wahrgenommen. Ich denke liberal und bin daher ein großer Freund von eigenverantwortlichem Handeln. Wie ich gelesen habe, soll in Portugal eine rote Ampel für Fußgänger und Radfahrer bedeuten, man möge analog zu einem Stopp-Schild die Fahrbahn besonders vorsichtig überqueren. In Deutschland besteht zumindest die Freiheit, dass man als Fußgänger eine Straße auch an einer Stelle überqueren darf wo keine Ampel steht. Und ich meine auch, dass man Kindern beibringen sollte auch bei einer grünen Ampel zu schauen ob da vielleich noch ein Auto kommt und nicht einfach blind über die Straße zu rennen.
Wir haben die Frage ob man den Weg bis zur S‑Bahn nicht in beiden Richtungen befahren darf mit dem ADFC und im Arbeitskreis Radverkehr ausführlich besprochen. Ich habe diesen Vorschlag selbst eingebracht, aber die Meinung des ADFC war an dieser Stelle eindeutig dagegen. Ich entnehme aber Ihrer Zuschrift, dass Sie die Gefährlichkeit im südlichen Bereich ebenfalls sehen.
Mit ihrem letzten Satz unterstellen Sie mir eine Denkweise, die weder auf mich oder die anderen Beteiligten, noch auf das hier vorliegende Probelm zutrifft. Wenn sie im Eingangssatz kein vernünftiges Handel erkennen können, so muss ich das als polemisch empfinden. Politisches Handeln ist immer ein Kompromiss verschiedener Interessen.