Leser­mail zum Artikel “Eine neue Stell­platz­sat­zung und das öffent­liche Parken in Ober­schleiß­heim”

Von Dr. Casimir Katz, 3. Bürger­meister (FDP)

Die wesent­liche Ände­rung besteht darin, dass die Bauord­nung nun keine Mindest­zahlen der Stell­plätze mehr vorschreibt, sondern mit einer Ausnahme die Mindest­werte der Garagen und Stell­platz­ver­ord­nung nun Maxi­mal­werte dessen sind, was die Gemeinden in Stell­platz­sat­zungen oder neuen Bebbau­ungs­plänen als Mindest­werte vorschreiben können.

Dass bei einem Bauan­trag ohne Bebau­ungs­plan oder Stell­platz­sat­zung die Anzahl der Stell­plätze nicht mehr geprüft werden, ist schon länger so. Die alte Stell­platz­sat­zung verliert ihre Gültig­keit, weil sie höhere Anfor­de­rungen gestellt hat.

In dem Bericht sind leider auch zwei Fehler. Die 10 %-Grenze für Mobi­li­täts­kon­zepte wurden nicht akzep­tiert, statt dessen wurde die Mindest­zahl von 20 erfor­der­li­chen Stell­plätzen einge­führt. Und man darf durchaus fest­stellen, dass der Radver­kehrs­be­auf­tragte und die FDP auch für den eigenen Entwurf, also gegen den Antrag der FW gestimmt haben.

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