Von Dr. Casimir Katz, 3. Bürgermeister (FDP)
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass die Bauordnung nun keine Mindestzahlen der Stellplätze mehr vorschreibt, sondern mit einer Ausnahme die Mindestwerte der Garagen und Stellplatzverordnung nun Maximalwerte dessen sind, was die Gemeinden in Stellplatzsatzungen oder neuen Bebbauungsplänen als Mindestwerte vorschreiben können.
Dass bei einem Bauantrag ohne Bebauungsplan oder Stellplatzsatzung die Anzahl der Stellplätze nicht mehr geprüft werden, ist schon länger so. Die alte Stellplatzsatzung verliert ihre Gültigkeit, weil sie höhere Anforderungen gestellt hat.
In dem Bericht sind leider auch zwei Fehler. Die 10 %-Grenze für Mobilitätskonzepte wurden nicht akzeptiert, statt dessen wurde die Mindestzahl von 20 erforderlichen Stellplätzen eingeführt. Und man darf durchaus feststellen, dass der Radverkehrsbeauftragte und die FDP auch für den eigenen Entwurf, also gegen den Antrag der FW gestimmt haben.



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