Von Stefan Vohburger (Gemeinderat Freie Wähler Oberschleißheim)
Sehr geehrte Redaktion,
sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Argumentation zur Streichung des §3 (1) bezog sich nicht auf die innerörtlichen Fahrten zum Einkaufen, sondern auf die Fahrten zur Arbeit und für größere Besorgungen außerhalb Oberschleißheims. Aus unserer Sicht wird durch die Erstellung von mehr Fahrradabstellplätzen der notwendige Parkraum für Autos in Oberschleißheim nicht reduziert. Nur durch die Verbesserung des ÖPNV’s sowie überregionale, ausgebaute Fahrradverbindungen kann dies gelingen. Laut dem aktuellen Verkehrsgutachten werden aktuell schon viele Besorgungen innerhalb Oberschleißheims mit dem Fahrrad durchgeführt.
In der neuen Stellplatzsatzung sind die notwendigen Stellplätze eh schon reduziert worden, durch den §3(1) können sie nochmals reduziert werden. Wir befürchten hier eine Verdrängung der Autos von den privaten Flächen auf die öffentlichen Straßen und Parkplätze, was die aktuell schon angespannte Lage in vielen Ortststraßen noch verschärfen wird.
Nur durch eine Reduktion der Stellplätze werden die Autos in Oberschleißheim nicht weniger!



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