Leser­mail zum Artikel “Eine neue Stell­platz­sat­zung und das öffent­liche Parken in Ober­schleiß­heim”

Von Stefan Vohburger (Gemein­derat Freie Wähler Ober­schleiß­heim)

Sehr geehrte Redak­tion,
sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Argu­men­ta­tion zur Strei­chung des §3 (1) bezog sich nicht auf die inner­ört­li­chen Fahrten zum Einkaufen, sondern auf die Fahrten zur Arbeit und für größere Besor­gungen außer­halb Ober­schleiß­heims. Aus unserer Sicht wird durch die Erstel­lung von mehr Fahr­rad­ab­stell­plätzen der notwen­dige Park­raum für Autos in Ober­schleiß­heim nicht redu­ziert. Nur durch die Verbes­se­rung des ÖPNV’s sowie über­re­gio­nale, ausge­baute Fahr­rad­ver­bin­dungen kann dies gelingen. Laut dem aktu­ellen Verkehrs­gut­achten werden aktuell schon viele Besor­gungen inner­halb Ober­schleiß­heims mit dem Fahrrad durch­ge­führt.
In der neuen Stell­platz­sat­zung sind die notwen­digen Stell­plätze eh schon redu­ziert worden, durch den §3(1) können sie noch­mals redu­ziert werden. Wir befürchten hier eine Verdrän­gung der Autos von den privaten Flächen auf die öffent­li­chen Straßen und Park­plätze, was die aktuell schon ange­spannte Lage in vielen Ortst­straßen noch verschärfen wird.

Nur durch eine Reduk­tion der Stell­plätze werden die Autos in Ober­schleiß­heim nicht weniger!

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