Leser­mail zum Arti­kel “Aus dem Bauaus­schuss. Baurecht und Entscheidungsfindung”

Dieser Beitrag bezieht sich auf den Artikel "Aus dem Bauausschuss".

Man sagt, es gibt ihn noch, den Bürger, der sich an Gesetze und Richt­li­nien hält. Der seinen Sperr­müll zum Wert­stoff­hof zur Entsor­gung bringt … andere kippen ihren Müll einfach irgendwo im Wald ab. Der seinen Garten­ab­fall in den dafür bereit­ge­stell­ten Grün­gut­con­tai­ner entsorgt … andere werfen den Rasen­schnitt einfach auf den Nach­bar­sa­cker oder kippen ihn wieder am Wald­rand ab. Der einen ordent­li­chen Bauan­trag stellt, der dann abge­lehnt wird … andere bauen einfach schwarz … und kommen damit durch.

Einig­keit zu Schwarz­bau­ten im Gemein­de­rat? Anschei­nend schon. Denn da kann plötz­lich, obwohl die Bauvor­ha­ben zum Beispiel im Außen­be­reich liegen und somit gemäß dem Baye­ri­schen Bauge­setz­buch (Ausnahme bei Privi­li­gie­rung) gar nicht zuläs­sig sind, doch gebaut werden. Wie schafft man das? Indem der Gemein­de­rat eine neue Satzung beschliesst und somit auch ein Schwarz­bau außer­halb jegli­chen Bauli­nien erstellt werden darf. Im Außen­be­reich. Im Land­schafts­schutz­ge­biet. Kein Problem. Neue Satzung darüber gelegt, Schwarz­bau lega­li­siert, bravo, das hat Applaus verdient. 

Aber wehe es wird ein ordent­li­cher Bauan­trag gestellt. Die Antwort darauf? Abge­lehnt. Der Bauaus­schuss sagt nein. Das Bauvor­ha­ben liegt im Außen­be­reich, da gibt es keine Möglich­keit aufgrund der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen. Aha. Selbst inner­halb einem Orts­teil wird unter­schied­lich entschie­den. Da entsteht dann plötz­lich etwas nörd­lich und südlich der B471 und links und rechts davon. Der eine darf, der nächste nicht. Und an der Dach­auer Straße geht nicht, aber am Kalter­bach dann schon wieder. Von Gleich­be­rech­ti­gung keine Spur.

Bei bestehen­den Schwarz­bau­ten jedoch, die den Gemein­de­rä­ten wissent­lich bekannt sind, wird einfach wegge­se­hen und alles zuge­las­sen. Warum, fragt sich der anstän­dige Bürger? Warum wird manches totge­schwie­gen? Aber wehe, es wird ein Antrag für eine Baum­fäl­lung gestellt. Wie kann man nur! Es wird zwischen Gemeinde und Land­rats­amt die Entschei­dungs­kom­pe­tenz hin und her gescho­ben, aber es passiert nichts. Der Eigen­tü­mer erfreut sich an seinen Schwarz­bau­ten und lacht andere aus, die sich an die Gesetze halten und mit offi­zi­el­ler Ableh­nung nichts machen dürfen. Es gibt klare Regeln, Satzun­gen, Gesetze. Wenn jemand dage­gen verstösst, muß er auch die Konse­quen­zen tragen. Meint man. Die Konse­quen­zen trägt der anstän­dige Bürger, der sich an die gesetz­li­chen Vorga­ben hält und dank der Ableh­nung nicht bauen darf. Während an ande­ren Stel­len Pool­an­la­gen und Neben­ge­bäude – ohne Bauge­neh­mi­gung — die Land­schaft verschö­nern. Einig­keit im Gemein­de­rat. Abriss? Nein. Geld­strafe? Nein. Es wäre doch eine Möglich­keit, die Satzung zu ändern und die Bauli­nien zu ändern. Damit der Schwarz­bauer seine Bauten behal­ten darf. Wäre doch sonst eine Schande. Die Konse­quenz aus allem? Der bisher Anstän­dige und Ehrli­che wird sich auch nicht mehr an die Regeln halten. Warum auch? 

Da muß man sich nicht wundern, wenn solche Dinge wie an der Jäger­straße gesche­hen. Denn es passiert einem ja nichts, weil nicht konse­quent durch­ge­grif­fen wird. Im Gegen­teil. Es wird gar nicht durch­ge­grif­fen. Wenn es denn über­haupt so weit kommt, dass Bußgel­der verhängt werden, sind diese von vorn­her­ein doch schon einkal­ku­liert. Und dann? Steht der Schwarz­bau aber trotz­dem immer noch. Oder wie am Beispiel Jäger­straße. Dann wird das Bußgeld bezahlt und weiter gemacht.

Ernst­haft? Bei den Schwarz­bau­ten scheint es kein Einzel­fall zu sein. Es werden ordent­li­che Anträge an die Gemeinde (Bauamt) gestellt, das Bauamt gibt seine Empfeh­lung, der Gemein­de­rat (Bauaus­schuss) entschei­det, lehnt ab im Außen­be­reich. Völlig legi­tim, denn im Außen­be­reich darf nicht gebaut werden. Aber wenn so konse­quent abge­lehnt wird, dann sollte auch bei unge­neh­mig­ten Schwarz­bau­ten konse­quent gehan­delt werden und der Rück­bau in die Wege gelei­tet werden. Ohne wenn und aber. Und nicht Lösun­gen für dieje­ni­gen noch künst­lich geschaf­fen werden, die sich nicht an die Vorga­ben halten. 

Demo­kra­tisch ist das Ganze nicht, auch manche Entschei­dun­gen werden offen­sicht­lich 
ungleich getrof­fen, man könnte meinen, will­kür­lich. Wie die Kana­li­sa­tion in Baders­feld zum Beispiel. Die glei­chen Anschluss­grund­ge­büh­ren, die glei­chen Abwas­ser­kos­ten wie alle Schleiß­hei­mer, aber dazu kommen die teuren Pumpen­schächte je Haus, Pumpen­an­la­gen je Haus, die Pumpen­war­tung, der Betriebs­strom für die Abwas­ser­pumpe, die Baders­fel­der zusätz­lich noch bezah­len müssen. Verständ­lich, dass es im Außen­be­reich nicht anders lösbar war. Aber das sollte nicht zu Lasten des Bürgers gehen. In ande­ren Gemein­den wurde es von der Kosten­seite besser gelöst. Aber es wurde seiner­zeit ja in der Satzung für den Außen­be­reich so fest­ge­legt. Auch an dieser Stelle wieder, von Gleich­be­rech­ti­gung inner­halb eines Ortes keine Spur.

Michael Ritt­ner

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