Leser­mail zum Artikel “Aus dem Bauaus­schuss. Baurecht und Entschei­dungs­fin­dung”

Dieser Beitrag bezieht sich auf den Artikel "Aus dem Bauausschuss".

Man sagt, es gibt ihn noch, den Bürger, der sich an Gesetze und Richt­li­nien hält. Der seinen Sperr­müll zum Wert­stoffhof zur Entsor­gung bringt … andere kippen ihren Müll einfach irgendwo im Wald ab. Der seinen Garten­ab­fall in den dafür bereit­ge­stellten Grün­gut­con­tainer entsorgt … andere werfen den Rasen­schnitt einfach auf den Nach­bar­sa­cker oder kippen ihn wieder am Wald­rand ab. Der einen ordent­li­chen Bauan­trag stellt, der dann abge­lehnt wird … andere bauen einfach schwarz … und kommen damit durch.

Einig­keit zu Schwarz­bauten im Gemein­derat? Anschei­nend schon. Denn da kann plötz­lich, obwohl die Bauvor­haben zum Beispiel im Außen­be­reich liegen und somit gemäß dem Baye­ri­schen Bauge­setz­buch (Ausnahme bei Privi­li­gie­rung) gar nicht zulässig sind, doch gebaut werden. Wie schafft man das? Indem der Gemein­derat eine neue Satzung beschliesst und somit auch ein Schwarzbau außer­halb jegli­chen Bauli­nien erstellt werden darf. Im Außen­be­reich. Im Land­schafts­schutz­ge­biet. Kein Problem. Neue Satzung darüber gelegt, Schwarzbau lega­li­siert, bravo, das hat Applaus verdient.

Aber wehe es wird ein ordent­li­cher Bauan­trag gestellt. Die Antwort darauf? Abge­lehnt. Der Bauaus­schuss sagt nein. Das Bauvor­haben liegt im Außen­be­reich, da gibt es keine Möglich­keit aufgrund der gesetz­li­chen Bestim­mungen. Aha. Selbst inner­halb einem Orts­teil wird unter­schied­lich entschieden. Da entsteht dann plötz­lich etwas nörd­lich und südlich der B471 und links und rechts davon. Der eine darf, der nächste nicht. Und an der Dach­auer Straße geht nicht, aber am Kalter­bach dann schon wieder. Von Gleich­be­rech­ti­gung keine Spur.

Bei bestehenden Schwarz­bauten jedoch, die den Gemein­de­räten wissent­lich bekannt sind, wird einfach wegge­sehen und alles zuge­lassen. Warum, fragt sich der anstän­dige Bürger? Warum wird manches totge­schwiegen? Aber wehe, es wird ein Antrag für eine Baum­fäl­lung gestellt. Wie kann man nur! Es wird zwischen Gemeinde und Land­ratsamt die Entschei­dungs­kom­pe­tenz hin und her geschoben, aber es passiert nichts. Der Eigen­tümer erfreut sich an seinen Schwarz­bauten und lacht andere aus, die sich an die Gesetze halten und mit offi­zi­eller Ableh­nung nichts machen dürfen. Es gibt klare Regeln, Satzungen, Gesetze. Wenn jemand dagegen verstösst, muß er auch die Konse­quenzen tragen. Meint man. Die Konse­quenzen trägt der anstän­dige Bürger, der sich an die gesetz­li­chen Vorgaben hält und dank der Ableh­nung nicht bauen darf. Während an anderen Stellen Pool­an­lagen und Neben­ge­bäude – ohne Bauge­neh­mi­gung — die Land­schaft verschö­nern. Einig­keit im Gemein­derat. Abriss? Nein. Geld­strafe? Nein. Es wäre doch eine Möglich­keit, die Satzung zu ändern und die Bauli­nien zu ändern. Damit der Schwarz­bauer seine Bauten behalten darf. Wäre doch sonst eine Schande. Die Konse­quenz aus allem? Der bisher Anstän­dige und Ehrliche wird sich auch nicht mehr an die Regeln halten. Warum auch?

Da muß man sich nicht wundern, wenn solche Dinge wie an der Jäger­straße geschehen. Denn es passiert einem ja nichts, weil nicht konse­quent durch­ge­griffen wird. Im Gegen­teil. Es wird gar nicht durch­ge­griffen. Wenn es denn über­haupt so weit kommt, dass Bußgelder verhängt werden, sind diese von vorn­herein doch schon einkal­ku­liert. Und dann? Steht der Schwarzbau aber trotzdem immer noch. Oder wie am Beispiel Jäger­straße. Dann wird das Bußgeld bezahlt und weiter gemacht.

Ernst­haft? Bei den Schwarz­bauten scheint es kein Einzel­fall zu sein. Es werden ordent­liche Anträge an die Gemeinde (Bauamt) gestellt, das Bauamt gibt seine Empfeh­lung, der Gemein­derat (Bauaus­schuss) entscheidet, lehnt ab im Außen­be­reich. Völlig legitim, denn im Außen­be­reich darf nicht gebaut werden. Aber wenn so konse­quent abge­lehnt wird, dann sollte auch bei unge­neh­migten Schwarz­bauten konse­quent gehan­delt werden und der Rückbau in die Wege geleitet werden. Ohne wenn und aber. Und nicht Lösungen für dieje­nigen noch künst­lich geschaffen werden, die sich nicht an die Vorgaben halten.

Demo­kra­tisch ist das Ganze nicht, auch manche Entschei­dungen werden offen­sicht­lich 
ungleich getroffen, man könnte meinen, will­kür­lich. Wie die Kana­li­sa­tion in Baders­feld zum Beispiel. Die glei­chen Anschluss­grund­ge­bühren, die glei­chen Abwas­ser­kosten wie alle Schleiß­heimer, aber dazu kommen die teuren Pumpen­schächte je Haus, Pumpen­an­lagen je Haus, die Pumpen­war­tung, der Betriebs­strom für die Abwas­ser­pumpe, die Baders­felder zusätz­lich noch bezahlen müssen. Verständ­lich, dass es im Außen­be­reich nicht anders lösbar war. Aber das sollte nicht zu Lasten des Bürgers gehen. In anderen Gemeinden wurde es von der Kosten­seite besser gelöst. Aber es wurde seiner­zeit ja in der Satzung für den Außen­be­reich so fest­ge­legt. Auch an dieser Stelle wieder, von Gleich­be­rech­ti­gung inner­halb eines Ortes keine Spur.

Michael Rittner

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