Man sagt, es gibt ihn noch, den Bürger, der sich an Gesetze und Richtlinien hält. Der seinen Sperrmüll zum Wertstoffhof zur Entsorgung bringt … andere kippen ihren Müll einfach irgendwo im Wald ab. Der seinen Gartenabfall in den dafür bereitgestellten Grüngutcontainer entsorgt … andere werfen den Rasenschnitt einfach auf den Nachbarsacker oder kippen ihn wieder am Waldrand ab. Der einen ordentlichen Bauantrag stellt, der dann abgelehnt wird … andere bauen einfach schwarz … und kommen damit durch.
Einigkeit zu Schwarzbauten im Gemeinderat? Anscheinend schon. Denn da kann plötzlich, obwohl die Bauvorhaben zum Beispiel im Außenbereich liegen und somit gemäß dem Bayerischen Baugesetzbuch (Ausnahme bei Priviligierung) gar nicht zulässig sind, doch gebaut werden. Wie schafft man das? Indem der Gemeinderat eine neue Satzung beschliesst und somit auch ein Schwarzbau außerhalb jeglichen Baulinien erstellt werden darf. Im Außenbereich. Im Landschaftsschutzgebiet. Kein Problem. Neue Satzung darüber gelegt, Schwarzbau legalisiert, bravo, das hat Applaus verdient.
Aber wehe es wird ein ordentlicher Bauantrag gestellt. Die Antwort darauf? Abgelehnt. Der Bauausschuss sagt nein. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich, da gibt es keine Möglichkeit aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen. Aha. Selbst innerhalb einem Ortsteil wird unterschiedlich entschieden. Da entsteht dann plötzlich etwas nördlich und südlich der B471 und links und rechts davon. Der eine darf, der nächste nicht. Und an der Dachauer Straße geht nicht, aber am Kalterbach dann schon wieder. Von Gleichberechtigung keine Spur.
Bei bestehenden Schwarzbauten jedoch, die den Gemeinderäten wissentlich bekannt sind, wird einfach weggesehen und alles zugelassen. Warum, fragt sich der anständige Bürger? Warum wird manches totgeschwiegen? Aber wehe, es wird ein Antrag für eine Baumfällung gestellt. Wie kann man nur! Es wird zwischen Gemeinde und Landratsamt die Entscheidungskompetenz hin und her geschoben, aber es passiert nichts. Der Eigentümer erfreut sich an seinen Schwarzbauten und lacht andere aus, die sich an die Gesetze halten und mit offizieller Ablehnung nichts machen dürfen. Es gibt klare Regeln, Satzungen, Gesetze. Wenn jemand dagegen verstösst, muß er auch die Konsequenzen tragen. Meint man. Die Konsequenzen trägt der anständige Bürger, der sich an die gesetzlichen Vorgaben hält und dank der Ablehnung nicht bauen darf. Während an anderen Stellen Poolanlagen und Nebengebäude – ohne Baugenehmigung — die Landschaft verschönern. Einigkeit im Gemeinderat. Abriss? Nein. Geldstrafe? Nein. Es wäre doch eine Möglichkeit, die Satzung zu ändern und die Baulinien zu ändern. Damit der Schwarzbauer seine Bauten behalten darf. Wäre doch sonst eine Schande. Die Konsequenz aus allem? Der bisher Anständige und Ehrliche wird sich auch nicht mehr an die Regeln halten. Warum auch?
Da muß man sich nicht wundern, wenn solche Dinge wie an der Jägerstraße geschehen. Denn es passiert einem ja nichts, weil nicht konsequent durchgegriffen wird. Im Gegenteil. Es wird gar nicht durchgegriffen. Wenn es denn überhaupt so weit kommt, dass Bußgelder verhängt werden, sind diese von vornherein doch schon einkalkuliert. Und dann? Steht der Schwarzbau aber trotzdem immer noch. Oder wie am Beispiel Jägerstraße. Dann wird das Bußgeld bezahlt und weiter gemacht.
Ernsthaft? Bei den Schwarzbauten scheint es kein Einzelfall zu sein. Es werden ordentliche Anträge an die Gemeinde (Bauamt) gestellt, das Bauamt gibt seine Empfehlung, der Gemeinderat (Bauausschuss) entscheidet, lehnt ab im Außenbereich. Völlig legitim, denn im Außenbereich darf nicht gebaut werden. Aber wenn so konsequent abgelehnt wird, dann sollte auch bei ungenehmigten Schwarzbauten konsequent gehandelt werden und der Rückbau in die Wege geleitet werden. Ohne wenn und aber. Und nicht Lösungen für diejenigen noch künstlich geschaffen werden, die sich nicht an die Vorgaben halten.
Demokratisch ist das Ganze nicht, auch manche Entscheidungen werden offensichtlich
ungleich getroffen, man könnte meinen, willkürlich. Wie die Kanalisation in Badersfeld zum Beispiel. Die gleichen Anschlussgrundgebühren, die gleichen Abwasserkosten wie alle Schleißheimer, aber dazu kommen die teuren Pumpenschächte je Haus, Pumpenanlagen je Haus, die Pumpenwartung, der Betriebsstrom für die Abwasserpumpe, die Badersfelder zusätzlich noch bezahlen müssen. Verständlich, dass es im Außenbereich nicht anders lösbar war. Aber das sollte nicht zu Lasten des Bürgers gehen. In anderen Gemeinden wurde es von der Kostenseite besser gelöst. Aber es wurde seinerzeit ja in der Satzung für den Außenbereich so festgelegt. Auch an dieser Stelle wieder, von Gleichberechtigung innerhalb eines Ortes keine Spur.
Michael Rittner
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