Dieser Teil der Ringstraße ist nun bald fertig. Sukzessive folgen nun die weiteren Bauabschnitte. Fotos alle privat

Ring­straße abschnitts­weise gesperrt

14.03.2026 | Aktuelles, Rathaus | 3 Kommentare

Entwäs­se­rungs­an­lagen müssen in meheren Gemein­de­teilen erneuert werden

Derzeit finden Bauar­beiten in der Ring­straße statt, deren Sinn sich vielen Bürgern nicht erschließt.

Die Notwen­dig­keit zur Erneue­rung der Entwäs­se­rungs­an­lagen wurde im Bau- und Werks­aus­schuss der Gemeinde am 28.7.2025 ausführ­lich vorge­stellt.

Im Tages­punkt 4 findet man dort neben detail­lierten Plänen (Ringstr, Feier­abend­straße, Heinz-Katzen­ber­gerstr., Am Fohlen­garten, Holz­ha­ckerstr. sowie Mitten­heim) auch den Sach­ver­halt:

Zum Schutz gegen Über­flu­tungen durch Stark­regen müssen Entwäs­se­rungs­an­lagen zur Versi­cke­rung von Nieder­schlag­wasser in Form von Rigolen in die betrof­fenen gemein­de­ei­genen Straßen errichtet werden.

Zu diesem Sach­ver­halt stellte Herr Börz­söny, der Geschäfts­führer vom Inge­nieur­büro Renner Consul­ting, die Planung und die Kosten­be­rech­nung zur Durch­füh­rung dieser Entwäs­se­rungs-anlagen vor.

Dazu der Hinweis:

Eine Rigole ist ein unter­ir­di­sches Bauwerk, meist ein mit Kies oder Kunst­stoff-Sicker­boxen gefüllter Graben, zur dezen­tralen Versi­cke­rung von Regen­wasser. Sie puffert Nieder­schläge von Dächern oder befes­tigten Flächen, spei­chert das Wasser zwischen und gibt es kontrol­liert ins Erdreich ab, was die Kana­li­sa­tion entlastet und den Grund­was­ser­haus­halt fördert.

Hier ein Beispiel für einen Rigo­len­graben, rechts die schwarzen Kunst­stoff Sicker­boxen

Die Bauwerke werden nach­ein­ander gebaut, damit die Zugäng­lich­keit zu den Grund­stü­cken so wenig wie möglich einge­schränkt wird.

Dr.-Ing. Casimir Katz / IL

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3 Kommentare

  1. Die noch viel wich­ti­gere Frage ist, welche Kosten auf die Anlieger zukommen. Erschlie­ßungs­ar­beiten in Anlie­ger­straßen müssen in der Regel von den Anlie­gern bezahlt werden. Das können leicht 30.000 € pro Anlieger sein. Wenn die Infor­ma­ti­ons­po­litik der Gemeinde so weiter­geht, haben die Anlieger irgend­wann eine Rech­nung mit 14 Tagen Zahlungs­ziel im Brief­kasten.

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    • In Bayern sind Stra­ßen­aus­bau­bei­träge (Strabs) für die Erneue­rung und Verbes­se­rung von Orts­straßen seit dem 1. Januar 2018 rück­wir­kend abge­schafft. Anlieger müssen sich somit nicht mehr an den Kosten für Ausbau oder Sanie­rung bestehender Straßen betei­ligen.

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  2. … dass diese Maßnahme sinn­voll und wünschens­wert ist, sehen wir betrof­fene Anlieger und begrüßen dies! Dass dies seit dem 28.07.2025 bekannt ist und man uns vorab keinerlei Infor­ma­tion zukommen hat lassen, dazu fehlt mir jegli­ches Verständnis!

    Einfach mal kommu­ni­zieren „das ist geplant und kommt, beim genauen Zeit­punkt sind wir von den ausfüh­renden Baufirmen abhängig“, ist nicht Zuviel verlangt — nur Park­verbot-Schilder aufstellen erzeugt Ärger!

    Nun ist nicht absehbar, ob der Teil­ab­schnitt „Park­verbot ab 9.03.“ zeitnah wieder frei­ge­geben wird oder der 2. Teil­ab­schnitt „Park­verbot ab 16.03.“ parallel gesperrt wird! Auch dazu nicht der Hauch einer Infor­ma­tion — alle umlie­genden Anwohner sind eben­falls durch die Park­platznot betroffen …

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