Entwässerungsanlagen müssen in meheren Gemeindeteilen erneuert werden
Derzeit finden Bauarbeiten in der Ringstraße statt, deren Sinn sich vielen Bürgern nicht erschließt.
Die Notwendigkeit zur Erneuerung der Entwässerungsanlagen wurde im Bau- und Werksausschuss der Gemeinde am 28.7.2025 ausführlich vorgestellt.
Im Tagespunkt 4 findet man dort neben detaillierten Plänen (Ringstr, Feierabendstraße, Heinz-Katzenbergerstr., Am Fohlengarten, Holzhackerstr. sowie Mittenheim) auch den Sachverhalt:
Zum Schutz gegen Überflutungen durch Starkregen müssen Entwässerungsanlagen zur Versickerung von Niederschlagwasser in Form von Rigolen in die betroffenen gemeindeeigenen Straßen errichtet werden.
Zu diesem Sachverhalt stellte Herr Börzsöny, der Geschäftsführer vom Ingenieurbüro Renner Consulting, die Planung und die Kostenberechnung zur Durchführung dieser Entwässerungs-anlagen vor.
Dazu der Hinweis:
Eine Rigole ist ein unterirdisches Bauwerk, meist ein mit Kies oder Kunststoff-Sickerboxen gefüllter Graben, zur dezentralen Versickerung von Regenwasser. Sie puffert Niederschläge von Dächern oder befestigten Flächen, speichert das Wasser zwischen und gibt es kontrolliert ins Erdreich ab, was die Kanalisation entlastet und den Grundwasserhaushalt fördert.

Die Bauwerke werden nacheinander gebaut, damit die Zugänglichkeit zu den Grundstücken so wenig wie möglich eingeschränkt wird.
Dr.-Ing. Casimir Katz / IL




Die noch viel wichtigere Frage ist, welche Kosten auf die Anlieger zukommen. Erschließungsarbeiten in Anliegerstraßen müssen in der Regel von den Anliegern bezahlt werden. Das können leicht 30.000 € pro Anlieger sein. Wenn die Informationspolitik der Gemeinde so weitergeht, haben die Anlieger irgendwann eine Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel im Briefkasten.
In Bayern sind Straßenausbaubeiträge (Strabs) für die Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen seit dem 1. Januar 2018 rückwirkend abgeschafft. Anlieger müssen sich somit nicht mehr an den Kosten für Ausbau oder Sanierung bestehender Straßen beteiligen.
… dass diese Maßnahme sinnvoll und wünschenswert ist, sehen wir betroffene Anlieger und begrüßen dies! Dass dies seit dem 28.07.2025 bekannt ist und man uns vorab keinerlei Information zukommen hat lassen, dazu fehlt mir jegliches Verständnis!
Einfach mal kommunizieren „das ist geplant und kommt, beim genauen Zeitpunkt sind wir von den ausführenden Baufirmen abhängig“, ist nicht Zuviel verlangt — nur Parkverbot-Schilder aufstellen erzeugt Ärger!
Nun ist nicht absehbar, ob der Teilabschnitt „Parkverbot ab 9.03.“ zeitnah wieder freigegeben wird oder der 2. Teilabschnitt „Parkverbot ab 16.03.“ parallel gesperrt wird! Auch dazu nicht der Hauch einer Information — alle umliegenden Anwohner sind ebenfalls durch die Parkplatznot betroffen …