Aus dem Gemeinderat
Haupttagesordnungspunkt auf der Gemeinderatssitzung vom 23. September 2025 war eine neue Stellplatzsatzung. Eine Stellplatzsatzung regelt den Nachweis und die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge bei Bauvorhaben. Die jetzige Stellplatzsatzung in Oberschleißheim stammt vom Februar 2011.
Eine neue Satzung ist notwendig, weil die vorhandene Satzung zum 1. Oktober 2025 ihre Gültigkeit verliert. Die Bayerische Bauordnung ist im Zuge des “ersten Modernisierungsgesetzes” novelliert worden. Zum 1. Oktober 2025 ist nicht mehr der Staat verantwortlich für die Herstellung von Stellplätzen, sondern die Kommune.
Es gibt eine Mustersatzung für die neue Version vom Bayerischen Gemeindetag. Daran orientiert sich grundsätzlich der Entwurf, der vom 3. Bürgermeister Casimir Katz (FDP) erarbeitet wurde und dem Gemeinderat seit Mai 2025 vorliegt. Aber § 3 dieser Satzung löste eine längere Debatte aus.
In § 3,1 des Satzungsentwurfs ist eine Reduktion der PKW-Stellplätze pro Nutzungseinheit um 20 % zugelassen, wenn sie durch Fahrradstellplätze ersetzt werden. Auf einen PKW-Stellplatz passen sechs Fahrradstellplätze oder zwei für Lastenräder.
In § 3,2 ist zudem vorgesehen, dass die notwendigen Stellplätze auch reduziert werden können, wenn ein verpflichtendes Mobilitätskonzept, z. B. mit Carsharing, vorgelegt wird. Etwas Ähnliches gibt es schon für das neue Quartier in Mittenheim
Der Gedanke dahinter: Bereits jetzt wird innerörtlich viel auf dem Fahrrad erledigt. Man kann den innerörtlichen Autoverkehr noch weiter zu reduzieren, wenn man den Zugang zum Fahrrad so leicht wie möglich macht, wenn man das Fahrrad also nicht erst aus dem Keller holen muss. Und man kann damit die Zahl der PKWs insgesamt reduzieren.
Die Freien Wähler (Stefan Vohburger) halten die Reduktion der PKW-Stellplätze zugunsten von Fahrradstellplätzen für “nicht zielführend”. Niemand werde sich dadurch zum Umstieg bewegen lassen und etwa zum Einkaufen aufs Fahrrad umsteigen, sondern es würden wg. Stellplatzmangel dann noch mehr Autos auf den öffentlichen Straßen geparkt.
Wie sich das auswirke, dazu müsse man sich nur in Altschleißheim oder in Lustheim umsehen, wo nur durch Parkverbote verhindert worden sei, dass alle Straßen völlig zugeparkt wurden. Deshalb solle dieser Paragraf § 3,1 völlig gestrichen werden.
Eine Ermäßigung auf der Basis von einem Mobilitätskonzept müsse außerdem auf jeden Fall genau beziffert werden (Vorschlag 10 %), damit man nicht bei jedem Bauvorhaben neu verhandeln und entscheiden muss.
Dieser Vorschlag der FW wurde akzeptiert. Der Passus zum Mobilitätskonzept wurde auch insofern modifiziert, als so etwas nicht bei jedem Einfamilienhaus, sondern erst ab 20 erforderlichen Stellplätzen Sinn macht.
Casimir Katz erläuterte noch einmal die Begründung für die Reduktion und meinte, man könne in der Zukunft nicht immer mehr Parkplätze ausweisen. Außerdem würden dadurch die Baukosten gesenkt. Mit Carsharing könnten sogar 3–7 PKWs eingespart werden. Zudem würden Garagen sehr häufig als Lagerraum benutzt und das Auto werde dann auf der Straße geparkt.
Helga Keller-Zenth (Die Grünen) wies aus eigener Erfahrung daraufhin, man könne sehr wohl auch Einkäufe mit dem Fahrrad erledigen, und hält zudem zeitnah eine Parkraumbewirtschaftung für Oberschleißheim für notwendig. Hierzu meinte Stefan Vohburger, das sei etwas für große Städte und wir könnten uns das weder personell noch materiell leisten.
Die Garagennutzung zu überprüfen (ein Vorschlag von Sebastian Riedelbauch, ÖDP) ist ebenfalls nicht Sache der Kommune, sondern der Bauaufsicht bzw. des Landratsamts. Darauf wies Rechtsanwalt Dr. Gerhard Spieß hin, der an der Sitzung teilnahm.
Am Ende wurde der Antrag, diesen heiß diskutierten § 3,1 der Satzung ganz zu streichen, mit 13 Nein-Stimmen (Grüne, SPD und aus der CSU) gegen 10 Ja-Stimmen abgelehnt. Man wird sehen, ob in Zukunft noch mehr Leute mit dem Rad unterwegs sind oder noch mehr Leute die Straßen zuparken.
Andrea Wörle




Sehr geehrte Redaktion,
sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Argumentation zur Streichung des §3 (1) bezog sich nicht auf die innerörtlichen Fahrten zum Einkaufen sondern auf die Fahrten zur Arbeit und für größere Besorgungen außerhalb Oberschleißheims. Aus unserer Sicht wird durch die Erstellung von mehr Fahrradabstellplätzen der notwendige Parkraum für Autos in Oberschleißheim nicht reduziert. Nur durch die Verbesserung des ÖPNV’s sowie überregionale, ausgebaute Fahrradverbindungen kann dies gelingen. Laut dem aktuellen Verkehrsgutachten werden aktuell schon viele Besorgungen innerhalb Oberschleißheims mit dem Fahrrad durchgeführt.
In der neuen Stellplatzsatzung sind die notwendigen Stellplätze eh schon reduziert worden, durch den §3(1) können sie nochmals reduziert werden. Wir befürchten hier eine Verdrängung der Autos von den privaten Flächen auf die öffentlichen Straßen und Parkplätze, was die aktuell schon angespannte Lage in vielen Ortststraßen noch verschärfen wird.
Nur durch eine Reduktion der Stellplätze werden die Autos in Oberschleißheim nicht weniger!
Stefan Vohburger
Gemeinderat Freie Wähler Oberschleißheim
Die wesentliche Änderung besteht darin, dass die Bauordnung nun keine Mindestzahlen der Stellplätze mehr vorschreibt, sondern mit einer Ausnahme die Mindestwerte der Garagen und Stellplatzverordnung nun Maximalwerte dessen sind, was die Gemeinden in Stellplatzsatzungen oder neuen Bebbauungsplänen als Mindestwerte vorschreiben können.
Dass bei einem Bauantrag die ohne Bebbauungsplan oder Stellplatzsatzung die Anzahl der Stellplätze nicht mehr geprüft werden ist schon länger so. Die alte Stellplatzsatzung verliert ihre Gültigkeit, weil sie höhere Anforderungen gestellt hat.
In dem Bericht sind leider auch zwei Fehler. Die 10 %-Grenze für Mobilitätskonzepte wurden nicht akzeptiert, statt dessen wurde die Mindestzahl von 20 erforderlichen Stellplätzen eingeführt. Und man darf durchaus feststellen, dass der Radverkehrsbeauftragte und die FDP auch für den eigenen Entwurf also gegen den Antrag der FW gestimmt haben.