Auch Ober­schleiß­heim ist betroffen: Vor vier Jahren wurde die Greensill-Bank von der Bafin wegen Insol­venz geschlossen

07.05.2025 | Rathaus | 0 Kommentare

Die juris­ti­sche Aufar­bei­tung beginnt

Rund 50 Kommunen in Deutsch­land hatten bei der Bremer Greensill-Bank einen Teil ihrer Rück­lagen inves­tiert, weil das britisch-austra­li­sche Unter­nehmen seiner­zeit keine Negativ-Zinsen verlangte, anders als Banken und Spar­kassen. Im März 2021 wurde die Bank von der Bafin wg. drohender Über­schul­dung geschlossen. Das Manage­ment wurde wegen lücken­hafter Bilanz ange­zeigt.

Das Kern­ge­schäft der Bank bestand darin, durch eine soge­nannte Liefer­ket­ten­fi­nan­zie­rung Liefe­ranten gegen Abschlag vorzeitig zu bezahlen, damit sie nicht auf ihr Geld warten mussten. Um das zu finan­zieren, wurden auch in Deutsch­land Spar­an­lagen akqui­riert.

Ober­schleiß­heim war mit 5 Millionen Euro dabei. Es stand damals der Vorwurf im Raum, dass das Risiko zum Zeit­punkt der Anlage bereits bekannt gewesen sei. Der Gemein­derat war mit der Anlage nicht befasst — dazu gab es auch keine Verpflich­tung — und es hatte auch niemand nach­ge­fragt. In der Schleiß­heimer Zeitung wurde darüber berichtet. Die Konse­quenz daraus ist immerhin, dass inzwi­schen solche Anlagen im Gemein­derat zwin­gend vorab bespro­chen werden müssen.

Nach der Insol­venz war das Geld verloren, denn anders als private Sparer wurden die Gemeinden nicht durch den Einla­gen­si­che­rungs­fonds entschä­digt. Für viele Gemeinden bedeu­tete das, dass Inves­ti­tionen vorrangig durch Kredite finan­ziert oder bis auf Weiteres zurück­ge­stellt werden mussten.

In Ober­schleiß­heim gilt das z. B. für den Neubau des Hallen­bads und die Sanie­rung des Max-Mann­heimer-Platzes am S‑Bahnhof. Es ist doppelt schmerz­lich, erstens, weil die Projekte nicht umge­setzt werden können, und zwei­tens, weil die aufwen­digen Planungen, die die Gemeinde im Vorfeld finan­ziert hat, damit auch auf Eis gelegt sind. Ob sie in fernerer Zukunft und unter anderen Umständen so wie geplant umge­setzt werden können, steht in den Sternen.

Mit der Insol­venz waren die straf­recht­li­chen Vorwürfe verbunden. Es wurde wegen Verdacht auf Bilanz­fäl­schung, Insol­venz­ver­schlep­pung, Untreue und Betrug ermit­telt. Der Insol­venz­ver­walter klagt nun vor dem Land­ge­richt Bremen auf Scha­den­er­satz.

Dass die Gemeinde Ober­schleiß­heim von dem verlo­renen Geld jemals etwas wieder­sieht, ist nicht sehr wahr­schein­lich. Aber es erfüllt einen doch mit einer gewissen Genug­tuung, dass zumin­dest endlich eine juris­ti­sche Aufar­bei­tung beginnt.

Andrea Wörle

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