Aus dem Gemeinderat
Baugebiet Mittenheim
In der Oberschleißheimer Gemeinderatssitzung am 19. März 2024 wurden einige Weichenstellungen für die Zukunft beschlossen, die meisten davon einstimmig, wie auch schon am Tag zuvor am 18. März im Bau- und Werkausschuss vorbereitet. Auf der Tagesordnung stand der geänderte Flächennutzungsplan für das neue Quartier auf dem Gelände des Katholischen Männerfürsorgevereins in Mittenheim-West. Dort sollen 420 Wohnungen und eine Kindertagesstätte entstehen. Erste Boden- und Abrissarbeiten haben schon begonnen. Hierzu liegen Stellungnahmen von diversen Behörden und Trägern öffentlicher Belange vor, koordiniert vom Regionalen Planungsverband. Bedenken gegen die Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplans in der aktuellen Fassung gab es nicht. Die Zustimmung im Bau- und Werkausschuss und im Gemeinderat war einstimmig.
Es dürfte wohl kein Land auf der Welt geben, in dem solche Pläne so gründlich von so vielen Seiten geprüft werden. Beteiligt waren unter anderem (nur ein Ausschnitt): die Höhere Landesplanungsbehörde, der Regionaler Planungsverband, das Wasserwirtschaftsamt, das Staatliche Bauamt, das Bergamt Südbayern, das Eisenbahn-Bundesamt, der Kreisjugendring, die Stadtwerke München, der Abwasserzweckverband Unterschleißheim, Eching und Neufahrn. Geprüft wurden sämtliche Belange und möglichen Beeinträchtigungen vom Bestand an Feldlerchen, Fledermäusen und Bodendenkmälern über die Verkehrserschließung bis zu Lärmschutz und Immissionen durch das benachbarte Gewerbegebiet. Auch die Nachbargemeinden mussten zustimmen.
Kapitalanlagenrichtlinie
Bekanntlich sind mehr als 5 Millionen aus dem Gemeindevermögen bei der inzwischen insolventen privaten Greensill-Bank verloren gegangen, seinerzeit dort investiert, weil es die höchsten Zinsen gab. Viele Kommunen waren davon betroffen. Um riskante Anlagen für die Zukunft zu verhindern, gibt es nun für die Gemeinde Oberschleißheim wie auch schon für viele andere bayerische Gemeinden eine Kapitalanlagenrichtlinie, in der festgehalten ist, unter welchen Umständen welche Investitionen getätigt werden dürfen. Darin werden unzuverlässige Anlagen definiert, ein System von “checks and balances” unter verpflichtender Einbeziehung des Gemeindesrats wird eingerichtet. Hier gab es eine längere Diskussion über auf den ersten Blick widersprüchliche Passagen und über Bedenken bei Einzelentscheidungen des Bürgermeisters, die mit entsprechenden Umformulierungen ausgeräumt werden konnten.
Eigenbetrieb Wasserwerk
Ein weiterer wichtiger Beschluss war die Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserwerk Oberschleißheim. Darin ist festgehalten, dass zukünftig halbjährlich an die Gemeinde Bericht über den Stand der Dinge erstattet werden muss. Dadurch würde dann vielleicht auch schneller zu Tage treten, was es mit dem Verlust von sage und schreibe 140.000 m3 Wasser jährlich auf sich hat, der zu konstatieren ist (Rechenfehler oder kaputte Leitungen?). Kurioserweise mussten für die Geschäftsjahre 2009–2015 der guten Ordnung halber noch die damaligen Werksleiter (die ehemaligen Kämmerer Meyer und Schuhbauer) entlastet werden. Das hat nämlich nie stattgefunden, wie die Prüfer vom Kommunalen Prüfungsverband feststellten.
Geschäftsordnung des Gemeinderats
Zu guter Letzt gibt es nun eine Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats, auf dem neuesten Stand und der aktuellen Gesetzeslage angepasst. Darin wird u.a. definiert, wer den Bürgermeister und die Mitglieder in Ausschüssen vertreten darf, so dass kein Sitz in den Ausschüssen leer bleibt, wenn alle offiziell benannten Vertreter ausfallen. Außerdem, worauf Peter Benthues “in eigener Sache” hinwies, gibt es die Regel, wonach das älteste Gemeinderatsmitglied immer als Notvertretung einspringen muss, nicht mehr. In der Geschäftsordnung wird auch festgehalten, wann und auf der Basis von welchem Quorum eine zusätzliche Bürgersammlung einberufen werden muss (fünf Unterschriften reichen nicht). Eine Bürgerversammlung im Jahr ist verpflichtend, weitere können von den Bürgerinnen und Bürgern eingefordert werden. Die Meinungen darüber, ob dem Gemeinderat alle städtebaulichen Verträge vorgelegt werden müssen oder ob das wegen Fachkompetenz im Einzelfall auch an den Bauausschuss delegiert werden kann, waren geteilt. Am Ende entschied man sich mit einer Mehrheit von 14 Stimmen dafür, dass jeder städtebauliche Vertrag dem Gemeinderat vorgelegt werden muss. Mit diesen Änderungen war auch die neue Geschäftsordnung beschlossen.
Bürgermeister Markus Böck zeigte sich sehr erfreut und erleichtert, weil mit diesen Beschlüssen gute Grundlagen für die weitere Arbeit geschaffen seien. Er bedankte sich ausdrücklich bei allen Mitgliedern von Gemeindeverwaltung und Gemeinderat, die sich in Workshops und Arbeitsgruppen an der sorgfältigen Vorbereitung beteiligt hatten.
Andrea Wörle
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